Thema

Klimagerechtigkeit

Mit dem Programm «Climate Justice! Respect Indigenous Consent» setzt sich die GfbV dafür ein, dass die dringend nötige Energiewende angesichts der Klimakrise nicht auf Kosten Indigener Gemeinschaften und Minderheiten geschieht.

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Eine Kupfermine in Schweden. Foto: Pixabay Eine Kupfermine in Schweden. Foto: Pixabay

Indigene Gemeinschaften und Energiewende

Indigene Gemeinschaften und Minderheiten sind bereits heute überproportional von der Klimakrise und ihren Folgen betroffen. Und auch die grosse Nachfrage nach Übergangsmineralien und die Folgen des Bergbaus treffen Indigene Gemeinschaften und Minderheiten besonders.

Das Bewusstsein für die Klimakrise hat in den letzten Jahren zugenommen. Fossile Energien kommen zunehmend in Kritik und Forderungen nach erneuerbaren Energien finden mehr Gehör. Die Technologien für erneuerbare Energien benötigen eine grosse Menge an sogenannten Übergangsmineralien: zum Beispiel Lithium, Nickel, Kobalt und Seltene Erden. Der Wettlauf zwischen Regierungen und Unternehmen weltweit um die begehrten Mineralien, die unter anderem für Elektroauto-Batterien sowie Wind- und Solarenergie gebraucht werden, führt zu neuen und immer schnelleren Bewilligungen für Minen. Diese bergen jedoch grosse Risiken für die Natur und die dort lebenden Menschen.

Indigene Gemeinschaften und Minderheiten sind bereits heute überproportional von der Klimakrise und ihren Folgen betroffen. So führt die Klimakrise beispielsweise zu Artensterben und damit zum Verlust von Subsistenzgrundlage und Einkommensquellen. Und auch die grosse Nachfrage nach Übergangsmineralien und die Folgen des Bergbaus treffen Indigene Gemeinschaften und Minderheiten besonders: Mehr als die Hälfte der Minen für Übergangsmineralien befinden sich auf oder in der Nähe Indigener Gebiete. Deren Planung und Betrieb, aber auch der Bau und das Unterhalten von Solar- und Windanlagen, setzen Indigenenrechte wie Selbstbestimmung und das Recht auf freie, vorherige und informierte Zustimmung (FPIC) immer mehr unter Druck. Staaten und Unternehmen beuten Indigenes Land immer mehr unter dem Deckmantel der sogenannt «grünen» Energiewende aus.

Das tut die GfbV für Indigenenrechte im Zuge der Energiewende

Erneuerbare Energietechnologien und andere Lösungen für die Klimakrise dürfen nicht auf Kosten Indigener Gemeinschaften und Minderheiten umgesetzt werden: Ihr Recht, einem Projekt auf ihrem Land zuzustimmen oder es abzulehnen, muss garantiert sein. Und Indigene Gemeinschaften müssen Teil der Lösung sein, denn nicht nur leben sie oft in Gebieten, in denen eine hohe Biodiversität herrscht, sondern sie verfügen auch über jahrhundertelange Expertise im nachhaltigen Umgang mit Natur und Umwelt.

Deshalb unterstützt die Gesellschaft für bedrohte Völker als Teil der SIRGE (Securing Indigenous Peoples’ Rights in the Green Economy) Koalition Indigene Gemeinschaften in ihrem Kampf für Selbstbestimmung und ihre Rechte im Zuge der Energiewende und engagiert sich für klimagerechte Lösungen.

Lesen Sie unser Factsheet für weiterreichende Informationen zu unserem Programm «Climate Justice! Respect Indigenous Consent».

Die wichtigsten Forderungen der GfbV und ihrer Partnerorganisationen

Verantwortung internationale Staatengemeinschaft

  • Regierungen müssen garantieren, dass bei Bergbau und Infrastrukturprojekten für erneuerbaren Energien (wie zum Beispiel Wind- oder Solaranlagen) die betroffenen Indigenen Gemeinschaften vorgängig konsultiert werden und selbstbestimmt ihre freie und informierte Zustimmung (FPIC) geben oder verweigern können. Dabei soll eine selbstbestimmte, von Indigenen geleitete Entscheidungsfindung garantiert werden.

Verantwortung der Schweiz auf politischer Ebene

  • Die GfbV fordert die politischen Akteure auf, die notwendige Energiewende für den Schutz des Klimas nicht auf Kosten der Indigenen Gemeinschaften der Welt voranzutreiben, sondern Lösungen im Einklang mit Indigenen- und Menschenrechten zu suchen. Sie sollen Gesetze zu Konzernverantwortung und Sorgfaltsprüfung erlassen, um Unternehmen haftbar zu machen. Ausserdem sollten sie Reduktionsziele in der Nachfrage (Produktion und Konsum) festsetzen und eine Kreislaufwirtschaft fördern, um den Rohstoffabbau drastisch zu mindern

Verantwortung der Wirtschaft

  • Unternehmen müssen Indigenenrechte und insbesondere das Recht Indigener Gemeinschaften auf Freie, Vorherige und Informierte Zustimmung (FPIC) sicherstellen. Indigene Gemeinschaften sollen dabei den FPIC-Prozess selbstbestimmt führen können.
  • Unternehmen der ganzen Werschöpfungskette sowie Investoren und Finanzierer müssen Indigenenrechte (inklusive FPIC) in internen Richtlinien, im Verhaltenskodex für Lieferanten und in der Sorgfaltsprüfung verankern.
  • Wir fordern Unternehmen dazu auf, Mitglied bei Initiativen mit strengen Menschenrechts- und Umweltstandards zu werden, welche von unabhängigen Dritten überprüft und von der Zivilgesellschaft mitgesteuert werden (bspw. IRMA). Wichtig: Unternehmen können die eigene menschenrechtliche Verantwortung nicht an solche freiwilligen Standards auslagern, sondern sollten diese als ein Instrument neben anderen nutzen.

Fallbeispiele zu Klimagerechtigkeit

Menschen & Geschichten

Indigene Menschenrechtsverteidiger:innen sprechen über die Missachtung der Indigenenrechte im Rahmen des Übergangs zu erneuerbaren Energietechnologien und über ihre Visionen für eine gerechte Energiewende.

Publikationen zum Thema Klimagerechtigkeit

Erfahren Sie in unseren Hintergrundberichten, News und Medienmitteilungen mehr über die Notwendigkeit, Lösungen für die Klimakrise zu finden, die auf Indigener Selbstbestimmung und dem Recht auf vorherige, informierte und freie Zustimmung beruhen und informieren Sie sich über Entwicklungen bei einzelnen Fallbeispielen.

Erfolge der GfbV

In den letzten Jahren konnte die Gesellschaft für bedrohte Völker gemeinsam mit Partner:innen einige Erfolge im Einsatz für die Rechte Indigener Gemeinschaften und Minderheiten im Kontext der Energiewende verzeichnen.

Gespräche mit Norilsk Nornickel

Im Sommer 2021 lud die GfbV Indigene Aktivist:innen aus der Arktis in die Schweiz ein und konfrontierte Schweizer Nornickel-Investor:innen mit den Folgen ihrer Investitionen für Indigene Gemeinschaften in Russland – denn das Rohstoffunternehmen Nornickel hat eine Umweltkatastrophe und Umweltverschmutzung auf Indigenem Land zu verantworten. In der Folge fanden Gespräche zwischen Nornickel und den betroffenen Indigenen statt.

BKW verpflichtet sich, Indigenenrechte zu respektieren

Das höchste Gericht Norwegens entscheidet 2021, dass ein Windpark auf der Halbinsel Fosen illegal ist und die Rentierzucht und Lebensweise der Sami bedroht. Die beteiligte Berner BKW will zukünftig Indigene Rechte respektieren und hat das Recht auf FPIC in internen Richtlinien verankert. Ausschlaggebend war eine Beschwerde der GfbV beim Schweizer Kontaktpunkt (NKP) und das darauffolgende Mediationsverfahren mit der BKW.

Credit Suisse beendet Geschäftbeziehungen zu Nussir ASA

Die Credit Suisse kommt im Dezember 2020 einer Forderung von Sami-Gemeinschaften und der GfbV nach und beendet ihre Geschäftsbeziehung zum Minenbetreiber Nussir ASA. Die Bergwerksgesellschaft plant am nord-norwegischen Repparfjord den Betrieb zweier Kupferminen, die Sami-Rechte verletzen würden.

Gespräche mit Credit Suisse

Die GfbV begleitet 2019 eine norwegische Sami-Delegation in der Schweiz. Die Sami-Delegierten fordern bei einem direkten Gespräch von der Grossbank CS, ihre Dienstleistungen an der geplanten Kupfermine Nussir zu sistieren, bis eine einvernehmliche Lösung gefunden wird. Der Besuch löst ein grosses Echo aus: Aufgrund der Medienberichterstattung «outet» sich der verantwortliche Kunde, für welchen die CS Aktien hält. Die Sami können nun direkt mit ihm verhandeln.

Proteste gegen Storheia-Investitionen

Gemeinsam mit der GfbV ruft eine Delegation aus Norwegen im Dezember 2018 in Bern die involvierten Schweizer Firmen auf, ihren Einfluss auf das Windenergieprojekt Storheia zu nutzen und den Bau zu stoppen.

Partnerorganisationen

Die Gesellschaft für bedrohte Völker setzt sich als Teil der SIRGE-Koalition für die Rechte Indigener Gemeinschaften und Minderheiten im Übergang zu erneuerbaren Energietechnologien ein.

Lesen Sie hier mehr zu der Koalition und den Koalitionsmitgliedern.

Kontaktperson

Silvia Schönenberger Team

Silvia Schönenberger

Programmleiterin "Klimagerechtigkeit und Indigenenrechte"

E-Mail senden
+41 (0) 31 939 00 12

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