Legate und Erbschaften

Ihr Testament oder Vermächtnis zugunsten unterdrückter Indigenen und Minderheiten

Mit einer testamentarischen Zuwendung können Sie Bleibendes hinterlassen. Es ist sozusagen die letzte Gelegenheit, etwas an Menschen zurückzugeben, die beispielsweise unter Verfolgung und Unterdrückung leiden.

Ein Yanomami-Kind bemalt sein Gesicht. Ein Yanomami-Kind bemalt sein Gesicht.

Die rechtzeitige Regelung des Nachlasses und die Erstellung eines Testaments sind für viele Menschen nicht einfach. Es macht uns die Endlichkeit unseres eigenen Lebens bewusst, und wir müssen entscheiden, wen wir über den Tod hinaus begünstigen wollen, wer also Anrecht auf einen Teil des Nachlasses haben soll oder wer eben nicht.

Ein Hauptkriterium für viele Menschen, die sich mit ihrem Nachlass befassen, lautet: Mein Vermögen soll in gute Hände kommen und eine möglichst sinnvolle Verwendung haben. Ein Legat zugunsten der Gesellschaft für bedrohte Völker ist eine gute Möglichkeit, einen Teil Ihres Vermögens auch nach Ihrem Ableben positiv wirken zu lassen und das Leben von unterdrückten Indigenen und Minderheiten zu verbessern.

Informieren Sie sich mit unserer Legate-Broschüre. Sie gibt Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Voraussetzungen oder über die steuerlichen Konsequenzen und hilft Ihnen bei der Erstellung Ihrer letztwilligen Verfügung.

Kontakt

Gerne berate ich Sie in einem persönlichen Gespräch und zeige Ihnen auf, wie bei uns Legate verwendet werden und wie damit den nächsten Generationen geholfen werden kann.

Kontaktperson bei der GfbV:

Christoph Wiedmer, Co-Geschäftsleiter
Tel.: +41 (0) 31 939 00 01
christoph.wiedmer@gfbv.ch

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