Thema

Konzernverantwortung

Die GfbV setzt sich dafür ein, dass multinationale Konzerne die Rechte von Indigenen Gemeinschaften und von Minderheiten respektieren.

Foto: Matheus Christo

Konzerne müssen Verantwortung übernehmen

Konzerne müssen Menschenrechte und Umweltstandards achten und dafür sorgen, dass auch ihre Geschäftspartner:innen und Tochterfirmen in Einklang mit diesen Rechten und Standards agieren. Dafür setzt sich die GfbV seit Jahren ein.

Konzerne mit Sitz in der Schweiz halten sich nicht immer an Menschenrechte und Umweltstandards. Insbesondere ausserhalb der Schweiz unterliegen ihre Tätigkeiten kaum staatlicher Kontrolle, und so kommt es immer wieder zur Missachtung. Besonders betroffen sind dabei Indigene Gemeinschaften und Minderheiten: Sie wehren sich gegen Enteignung und Umweltverschmutzung und erleben im Gegenzug oft Einschüchterung und Gewalt. Regierungen und Konzerne verletzen ausserdem insbesondere im Rohstoff- und Infrastruktursektor immer wieder das Mitspracherecht Indigener Gemeinschaften. Bei Firmen, deren Hauptsitz sich in der Schweiz befindet, liegt ein Teil der Verantwortung in der Schweiz. Doch Schweizer Firmen ignorieren ihre Mitverantwortung gegenüber ihren Tochtergesellschaften, Zulieferfirmen und Kund:innen – nicht zuletzt aufgrund des fehlenden Drucks seitens der Schweizer Politik und Regierung: Dass diese immer wieder Profit über Menschenrechte stellt, zeigt sich unter anderem daran, dass die Schweiz bald das einzige Land in Europa ohne Konzernverantwortungsgesetz ist. Für betroffene Gemeinschaften fehlt damit die juristische Grundlage, um ihre Rechte einzufordern.

Damit sich dies ändert, kämpft die GfbV gemeinsam mit betroffenen Gemeinschaften für ihre Rechte – und setzt sich in der Schweiz dafür ein, dass multinationale Konzerne zur Verantwortung gezogen werden können.

Das tut die GfbV für Konzernverantwortung

Die GfbV macht auf menschenrechtswidrige Geschäftspraktiken aufmerksam und unterstützt betroffene Gemeinschaften bei rechtlichen Schritten und Gesprächen mit den verantwortlichen Firmen. Darüber hinaus setzt sie sich auch dafür ein, dass Konzernverantwortung in der Schweiz endlich auch gesetzlich verankert wird.

Die GfbV leistet Informationsarbeit und macht problematische Verstrickungen von Schweizer Firmen öffentlich – ob im brasilianischen Amazonas, in Ostturkestan und Tibet oder der arktischen Region. Dabei arbeitet sie eng mit betroffenen Gemeinschaften zusammen und unterstützt diese in ihren Zielen. Je nach Priorität der Partner:innen setzt die GfbV dabei auf die Unterstützung des Widerstands vor Ort, auf Öffentlichkeitsarbeit oder auf Gespräche mit den verantwortlichen Konzernen. Ein bewährtes Instrument sind dabei Schlichtungsverfahren am Nationalen Kontaktpunkt der Schweiz für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung (NKP). Die GfbV führt dabei NKP-Beschwerden durch und sitzt im Beirat des NKP, um dessen strategische Ausrichtung im Interesse der betroffenen Gemeinschaften zu verbessern.

Die GfbV unterstützt die betroffenen Gemeinschaften aber auch bei juristischen Fragen und schlägt bei Bedarf selbst den rechtlichen Pfad ein, um für mehr Konzernverantwortung zu sorgen: So ging die GfbV bis vor Bundesgericht, um Einblick in die Handelspartner:innen der Schweizer Goldraffinerien gemäss Öffentlichkeitsgesetz zu erhalten. Denn Transparenz ist zentral: Nur wenn sie die verantwortlichen Konzerne kennen, können Gemeinschaften diese zur Verantwortung ziehen und ihre Rechte einfordern.

Die GfbV setzt auch bei den rechtlichen Grundlagen an. Sie hat die Konzernverantwortungsinitative als eine der 12 Trägerorganisationen der Koalition Konzernverantwortung (KKV) seit Beginn unterstützt. Die Initiative hatte zum Ziel, dass Unternehmen mit Sitz in der Schweiz Menschenrechte und Umweltstandards auch bei ihren Aktivitäten im Ausland respektieren. Obwohl die stimmberechtigte Bevölkerung die Initiative 2020 annahm, scheiterte die Abstimmung am Ständemehr.

Unterdessen hat sich Ende 2023 die EU auf eine definitive Konzernverantwortungs-Richtlinie geeinigt: Sie verpflichtet grosse Unternehmen europaweit, bei ihren Geschäften Menschenrechte und Umweltstandards einzuhalten. Die Regelung sieht die Einführung von Aufsichtsbehörden in allen EU-Staaten vor: Diese können bei Verstössen Bussen verhängen. Neu haben Betroffene von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden ausserdem Anspruch auf Schadenersatz wenn diese von Konzernen mit Sitz in der EU verursacht wurden. Im Frühling wird die Richtlinie formell bestätigt.

Damit droht die Schweiz endgültig das einzige Land in Europa ohne Konzernverantwortung zu werden. Damit das nicht passiert, setzt sich die GfbV auch im Vorstand der Koalition Konzernverantwortung für ein griffiges Konzernverantwortungsgesetz ein.

Fallbeispiele zu Konzernverantwortung

Menschen und Geschichten

Menschenrechtsverteidiger:innen aus Indigenen Gemeinschaften und Minderheiten sprechen über ihren teils jahrelangen Kampf dafür, dass multinationale Konzerne endlich ihre Rechte achten und sich für den Schutz der Umwelt einsetzen.

Publikationen zum Thema Konzernverantwortung

Erfahren Sie in unseren Hintergrundberichten, News und Medienmitteilungen mehr über die Notwendigkeit, auch in der Schweiz ein griffiges Konzernverantwortungsgesetz zu verabschieden, und informieren Sie sich über Entwicklungen bei einzelnen Fallbeispielen.

Erfolge der GfbV

In den letzten Jahren konnte die Gesellschaft für bedrohte Völker gemeinsam mit Partner:innen einige Erfolge im Einsatz für die Rechte Indigener Gemeinschaften und Minderheiten im Kontext der Konzernverantwortung verzeichnen.

GfbV zeigt Rolle der UBS und CS im Bau der North Dakota Access Pipeline auf

2016 macht die GfbV darauf aufmerksam, dass die beiden Schweizer Banken UBS und Credit Suisse finanziell eine wesentliche Rolle für den Bau der umstrittenen North Dakota Access Pipeline in den USA spielen. Dies löst in der Schweiz zahlreiche Protestaktionen und weiterführende Recherchen von Greenpeace aus.

NKP tritt auf GfbV-Beschwerde gegen CS ein

2017 tritt der Nationale Kontaktpunkt (NKP) der OECD auf die von der GfbV im April eingereichte Beschwerde gegen die Credit Suisse ein. Die Schweizer Bank hatte sich massgeblich an der Finanzierung der Baufirmen der umstrittenen North Dakota Access Pipeline beteiligt, die durch das Indigenenreservat Standing Rock führt und für die dort ansässigen Sioux-Indigenen grosse Risiken der Wasserverschmutzung mit sich bringt.

Mobilisierung für Konzernverantwortungsinitiative

2020 trägt die GfbV  im Abstimmungskampf der Konzernverantwortungsinitiative zur breiten Mobilisierung der Bevölkerung bei. Trotz der Enttäuschung über das Scheitern am Ständemehr sind die grosse Sichtbarkeit der Initiative sowie die breite Diskussion im Vorfeld der Abstimmung ein klares Zeichen für Konzernverantwortung.

Rercherche zur Rolle der UBS bei der Finanzierung umstrittener Agrarkonzerne

2022 zeigt die GfbV in der Recherche «UBS finanziert umstrittene Agrarkonzerne mit», wie die UBS über ihre brasilianische Investmentbank zwei Agrarkonzerne mit Geld globaler Investoren versorgt. Beide Unternehmen sind in unerlaubte Abholzung, Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen verwickelt. Mit einem Bericht, einer Web-Story und einem Erklär-Video macht die GfbV dies der Öffentlichkeit zugänglich und leistet damit einen Beitrag in der breiten Diskussion um Konzernverantwortung.

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