23. August 2022
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Megaprojekt Ferrogrão im Amazonas - nur mit Konsultation indigener Gemeinschaften

Gestern hat der Bundesgerichtshof in Brasilien einen richtungsweisenden Entscheid gefällt zum geplanten Ferrogrão im Amazoas. Das Megaprojekt sieht eine fast Tausend Kilometer lange Eisenbahnlinie vor, welche den Transport von Soja zu den internationalen Häfen vereinfachen soll – auf Kosten der dort lebenden indigenen Gemeinschaften.
Der Bundesgerichtshof hat den Anträgen der Staatsanwalt stattgegeben und festgehalten: Damit überhaupt weiter über die Machbarkeit und die ökologischen Aspekte des Ferrogrão diskutiert werden kann, braucht es zwingend zuerst Konsultationen der betroffenen Gemeinschaften. Konkret heisst das: Kein Ferrogrão ohne FPIC (Free, prior and informed consent).
In seiner Argumentation wirft das Gericht den involvierten Behörden und der Regierung eine falsche Auslegung der ILO-Konvention 169 zu den Rechten indigener Völker vor. Es widerspricht den Behörden, dass eine Konsultation erst im fortgeschrittenen Stadium des Projekts nötig sei und bringt auch ökonomische Argumente ein: Wenn die Konsultation früh genug geschieht, ergeben sich für die öffentliche Hand tiefere Kosten, als wenn das Projekt in fortgeschrittenem Stadium abgeblasen werden muss. Diese Argumentation hatte auch die GfbV in ihrem letztjährigen Bericht zum Projekt aufgeführt.
Definitiver Entscheid ausstehend
Trotz des Entscheids des Bundesgerichtshofs, ist das Projekt Ferrogrão noch nicht definitiv vom Tisch: Das Urteil der obersten Instanz, des Obersten Bundesgerichts (Supremo Tribunal Federal), ist noch ausstehend und wohl erst nach den Wahlen zu erwarten. Der Ferrogrão steht seit seiner Lancierung im Jahr 2012 unter scharfer Kritik von Nichtregierungsorganisationen. Denn um die Gleise wie geplant zu legen, müssten die Grenzen des Jamanxim Nationalparks verschoben werden. Zudem wäre der Lebensraum von mindestens 19 indigenen Gemeinschaften bedroht. Trotzdem wurden keine dieser Gemeinschaften in den Lizenzierungsprozess einbezogen. Die Kammer für indigene Völker und traditionelle Gemeinschaften des Bundesministeriums hat deshalb eine Konsultation mit den betroffenen Gemeinschaften eingefordert, damit das Recht auf freie vorherige und informierte Zustimmung (free, prior and informed consent FPIC) eingehalten wird. Als Folge dieser Einwände ist das Projekt seit März 2021 vorläufig suspendiert.
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