10. Mai 2017

Medienmitteilung

Neuer Bericht der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) zeigt auf: Jenische, Sinti und Roma sind in der Schweiz noch immer diskriminiert

Trotz den Bemühungen der letzten Jahren werden die Minderheiten der Jenischen, Sinti und Roma noch immer als Fremdkörper behandelt und sind struktureller Diskriminierung und Stigmatisierung ausgesetzt. Dies stellt die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) in einem Bericht zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten in der Schweiz fest.

Die GfbV hat einen Schattenbericht zur Ergänzung des offiziellen Berichts der Schweiz zur Situation der Jenischen, Sinti, Roma und sogenannten "Fahrenden" in der Schweiz verfasst. Der Bericht zeigt, dass für eine erfolgreiche und effektive Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten in verschiedensten Bereichen mehr Anstrengungen nötig sind. Von Racial Profiling, Antiziganismus in Politik, Medien und Gesellschaft bis hin zu ungenügenden Stand- und Durchgangsplätzen: In der Schweiz werden Jenische, Sinti und Roma noch immer diskriminiert. Dies steht im direkten Widerspruch zu den Rechten der Minderheiten, die durch das Rahmenübereinkommen geschützt werden sollten.

Die Schweiz hat 1998 das Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten ratifiziert. Heute sind in der Schweiz sprachliche Minderheiten, Jenische, Sinti und Manouches sowie Mitglieder der jüdischen Gemeinschaft als nationale Minderheiten anerkannt. Roma-Organisationen haben 2015 einen Antrag zur Anerkennung der Roma als nationale Minderheit gestellt, der sich zurzeit in Prüfung befindet.

Die Umsetzung des Rahmenübereinkommens wird periodisch durch das Ministerkomittee des Europarats evaluiert. Im Februar 2017 hat der Bundesrat im Rahmen der periodischen Überwachung seinen vierten Bericht zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens veröffentlicht. Nach jedem bisherigen Überwachungszyklus hat das Ministerkomittee die Situation der Jenischen, Sinti, Roma und sogenannten "Fahrenden" in der Schweiz besonders hervorgehoben und Resolutionen zur Verbesserung der Situation dieser Minderheiten verfasst.

Um das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten erfolgreich umzusetzen fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker folgende Massnahmen: 

Anerkennung Roma: Die Roma sind als nationale Minderheit im Sinne des Rahmenübereinkommens zum Schutz der nationalen Minderheiten anzuerkennen und Romanes, die Sprache der Roma und Sinti, muss als nicht-territorial gebundene Minderheitensprache anerkannt werden.

Infrastruktur: Es braucht genügend Stand- und Durchgangsplätze für alle fahrenden Gemeinschaften zur Verfügung. Platzverbote für ausländische fahrende Gruppen sind zu unterbinden.

Antiziganismus: Antiziganismus ist als spezifische Form des Rassismus anzuerkennen und öffentlich zu verurteilen. Es braucht klare Massnahmen, um Antiziganismus in Politik, Medien und Gesellschaft zu bekämpfen.

Racial Profiling: Racial Profiling von Jenischen, Sinti und Roma muss beendet werden.

Politik: Die systematische Vertretung der Jenischen, Sinti und Roma in Entscheidungsprozessen auf Bundes-, kantonaler und kommunaler Ebene ist zu gewährleisten.

Bildung: Die Geschichte und Kulturen der Jenischen, Sinti und Roma sind systematisch in die Lehrpläne und in kantonale Schulmaterialien zu integrieren. Die Schweizer „Zigeunerpolitik“ muss öffentlich aufgearbeitet werden.

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