10. März 2022

Medienmitteilung

Richtungsweisendes Bundesgerichtsurteil gegen die Junge SVP Bern wegen Rassismus

Die beiden Co-Präsidenten der Jungen SVP des Kantons Bern, Nils Fiechter und Adrian Spahr, bleiben wegen Verstoss gegen die Rassismus-Strafnorm verurteilt: Dies hat das Bundesgericht in einem richtungsweisenden Urteil heute entschieden. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ist hoch erfreut, dass damit das höchste Gericht als letzte Instanz mit diesem Beispiel öffentlich verbreitete pauschalisierende, abwertende und verallgemeinernde Pamphlete verurteilt. Menschen dürfen nicht herabsetzt werden, nur weil sie einer Minderheit angehören. Ein Mindestmass an Respekt und Anstand müssen alle Akteure auch während dem Wahlkampf wahren.

Die GfbV ist hocherfreut, dass nun auch das Bundesgericht das Urteil des Berner Obergerichts gegen die beiden Co-Präsidenten der Jungen SVP Bern stützt. „Der Gerichtsentscheid zeigt: Auch Vertreter einer Partei wie der Junge SVP dürfen nicht ungestraft Wahlkampf auf Kosten von Minderheiten wie den Roma betreiben,“ sagt Stefan Heinichen. Er hatte die Strafanzeige wegen Verletzung der Rassismus-Strafnorm gegen die Junge SVP des Kantons Bern eingereicht.

Grund für die Anzeige war ein Facebook-Post im Rahmen der JSVP-Wahlkampagne, der die Minderheiten der Sinti und Roma auf pauschalisierende Weise herabsetzte. Stefan Heinichen reichte im Namen einer gemeinnützigen Organisation, die sich für die Interessen der fahrenden Roma eingesetzt hat, eine Strafanzeige ein, unterstützt von der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV). Die Berner Staatsanwaltschaft verurteilte in der Folge die beiden Co-Präsidenten mittels Strafbefehl wegen Rassendiskriminierung. Darauf erhoben die beiden Politiker Einsprache gegen den Strafbefehl. Ohne Erfolg: Die Strafe wurde zuerst durch das Regionalgericht Bern-Mittelland, im Dezember 2019 dann durch das Berner Obergericht bestätigt, welche das Inserat als pauschalisierend und abwertend beurteilte. Daraufhin legten Nils Fiechter und Adrian Spahr gegen das Urteil beim Bundesgericht Berufung ein. „Wir sind hoch erfreut, dass auch das Bundesgericht an der Anwendung der Rassismus-Strafnorm festhält“, sagt Christoph Wiedmer, Co-Geschäftsleiter der GfbV. „Das Urteil zeigt, dass auch das Bundesgericht Antiziganismus ernst nimmt und solch pauschalisierende und abwertende Pamphlete auf Kosten einer Minderheit sanktioniert.“

Zum Streitobjekt

Die Junge SVP Kanton Bern veröffentlichte am 21. Februar 2018 auf ihrer Facebook-Seite im Rahmen ihrer Wahlkampagne für den Grossrat einen Eintrag, der als rassistisch zu werten ist. Der Aufruf „JSVP-Kandidaten wählen – Transitplatz für Zigeuner verhindern!“ machte deutlich, dass ein Transitplatz für fahrende Sinti und Roma ihrer Meinung nach „schädlich“ sei. Gleichzeitig wurde mit einer Illustration suggeriert, dass „Zigeuner“ pauschal schmutzig sind, zu Kriminalität neigen, ihre Fäkalien überall hinterlassen und die öffentliche Ordnung nachhaltig stören.

Diese Publikation verletzte aus Sicht des Roma-Vertreters Stefan Heinichen und der GfbV die Rassismus-Strafnorm Art. 261bis Abs. 4 des Schweizerischen Strafgesetzbuches, indem eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert wurde. „Die Publikation der Jungen SVP Kanton Bern gründete in der rassistischen Annahme, dass die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Minderheit («Zigeuner») mit Kriminalität, fehlender Hygiene, fehlendem Umweltbewusstsein und mit dem Stören der öffentlichen Ordnung verbunden ist“, sagt Stefan Heinichen. „Auf diese Weise wurde eine ganze Gruppe auf rassistische Weise herabgesetzt.“ Heute wird der Begriff «Zigeuner» als diskriminierend und verletzend wahrgenommen und nicht mehr gebraucht.

Die Gesellschaft für bedrohte Völker wertet dieses Urteil als richtungsweisend und hofft damit, dass solch herabsetzende und beleidigende Pauschalurteile in der Öffentlichkeit nicht mehr geäussert werden oder, wenn doch, mit empfindlichen Strafen belegt werden.

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