14. Januar 2019

Medienmitteilung

Roma-Organisation und GfbV begrüssen Verurteilung der Jungen SVP Bern wegen Rassismus

Heute hat das Regionalgericht Bern-Mittelland die beiden Co-Präsidenten der Jungen SVP Kantons Bern, Nils Fiechter und Adrian Spahr, wegen einem Verstoss gegen die Rassismus-Strafnorm verurteilt. Das Urteil zeigt, dass solch gravierende Fälle von Rassismus gegen Roma im Kanton Bern nicht toleriert werden.

„Es ist beruhigend, dass im Kanton Bern eine Partei wie die Junge SVP nicht ungestraft Wahlkampf auf Kosten von Minderheiten wie der Roma betreiben darf“, sagt Stefan Heinichen vom Verband Sinti und Roma Schweiz (VSRS) zum heutigen Urteil der Gerichtspräsidentin Bettina Bochsler. Der VSRS hatte eine Strafanzeige wegen Verletzung der Rassismus-Strafnorm gegen die Junge SVP des Kantons Bern eingereicht.

Grund war ein Facebook-Post im Rahmen der JSVP-Wahlkampagne, der die Minderheiten der Sinti und Roma auf pauschalisierende Weise herabsetzte. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) unterstützte die Strafanzeige. Die Berner Staatsanwaltschaft teilte die Meinung des VSRS und der GfbV und verurteilte die beiden Co-Präsidenten mittels Strafbefehl wegen Rassendiskriminierung. Weil sie die Strafe nicht akzeptierten, erhoben sie Einsprache gegen den Strafbefehl. Ohne Erfolg: Die Strafe wurde durch das Regionalgericht Bern-Mittelland bestätigt. „Wir sind befriedigt, dass in diesem Fall die Rassismus-Strafnorm angewendet wird“, sagt Angela Mattli von der Gesellschaft für bedrohte Völker. „Das Urteil zeigt, dass die Berner Justiz Antiziganismus ernst nimmt und entsprechend sanktioniert.“

Zur Publikation

Die Junge SVP Kanton Bern veröffentlichte am 21. Februar 2018 auf ihrer Facebook Seite im Rahmen ihrer Wahlkampagne für den Grossrat einen Eintrag, der als rassistisch zu werten ist. Der Aufruf „JSVP-Kandidaten wählen – Transitplatz für Zigeuner verhindern!“ machte deutlich, dass ein Transitplatz für fahrende Sinti und Roma ihrer Meinung nach „schädlich“ sei. Gleichzeitig wurde mit einer Illustration suggeriert, dass „Zigeuner“ pauschal schmutzig sind, zu Kriminalität neigen, ihre Fäkalien überall hinterlassen und die öffentliche Ordnung nachhaltig stören.

Diese Publikation verletzte aus Sicht des Verbandes Sinti und Roma Schweiz und der GfbV die Rassismus-Strafnorm Art. 261bis Abs. 4 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB), indem eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert wurde. „Die Publikation der Jungen SVP Kanton Bern gründete in der rassistischen Annahme, dass die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Minderheit ('Zigeuner') mit Kriminalität, fehlender Hygiene, fehlendem Umweltbewusstsein und mit dem Stören der öffentlichen Ordnung verbunden ist“, sagt Stefan Heinichen vom VSRS. „Auf diese Weise wurde eine ganze Gruppe auf rassistische Weise herabgesetzt. Das darf nicht sein.“

Weitere Medienmitteilungen zum Thema

Mehr zum Thema

Bei Verwendung dieser Webseite stimmen Sie zu, dass Cookies auf Ihrem Computer gespeichert werden. Mehr Informationen

Ok

Newsletter Anmeldung

Unser Newsletter informiert Sie über aktuelle politische Entwicklungen und das Engagement der GfbV sowie unserer Partnerorganisationen.

Vorname *
Nachname *