16. Mai 2022

Medienmitteilung

Transparenz im Schweizer Goldgeschäft: GfbV geht vor Bundesgericht

Ende März entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Goldraffinerien die Herkunft des in die Schweiz importierten Goldes und ihre Lieferanten als Steuergeheimnis einstufen dürfen und daher kein Anrecht auf das Öffentlichkeitsprinzip besteht. Heute reicht die Gesellschaft für bedrohte Völker beim Bundesgericht gegen diesen Entscheid Rekurs ein. Ein Erfolg würde die Praxis grundlegend verändern und dem Goldplatz Schweiz zur dringend nötigen Transparenz verhelfen.

«Der Goldplatz Schweiz braucht dringend Transparenz über die Herkunft des eingeführten Goldes sowie gesetzlich verankerte Sorgfaltspflichten», sagt Christoph Wiedmer, Co-Geschäftsleiter der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV). Ende März 2022 lehnte das Bundesverwaltungsgericht einen Antrag der GfbV auf Akteneinsicht bei der Eidgenössischen Zollverwaltung ab (heute: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit), mit Verweis auf das Steuergeheimnis. Die GfbV hat nun entschieden, das Anliegen weiterzuziehen und reicht heute beim Bundesgericht Rekurs ein. «Ein Erfolg würde die Schweizer Goldindustrie aufrütteln und die Einfuhrpraxis grundlegend verändern», so Christoph Wiedmer.

GfbV fordert seit Jahren Transparenz

Seit bald einem Jahrzehnt schon versucht die GfbV, im Schweizer Goldhandel mehr Transparenz zu schaffen. Aufgrund der völligen Verschwiegenheit forderte die GfbV 2018 aufgrund des Öffentlichkeitsprinzips, die Goldlieferanten der grössten Schweizer Raffinerien bei der Zollbehörde einsehen zu können. Die Goldraffinerien wollten dies verhindern und legten dagegen Rekurs ein. Ende März 2022 lehnte das Bundesverwaltungsgericht den Antrag der GfbV mit Verweis auf das Steuergeheimnis ab – und entschied damit zu Gunsten des ohnehin schon undurchsichtigen Goldgeschäfts.

Die Transparenz vom Produzenten bis zum Konsumenten wäre jedoch essentiell, um schmutzigen Geschäften einen Riegel zu schieben. Nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts können sich nun die Importeure weiterhin hinter dem Steuer- und Geschäftsgeheimnis verstecken und müssen niemandem bezüglich der Herkunft des Rohstoffs und den damit verbundenen Risiken Rechenschaft ablegen. Nun muss sich das Bundesgericht mit dem Thema befassen.

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