31. März 2022

Medienmitteilung

Bundesverwaltungsgericht entscheidet gegen Transparenz im Goldhandel

Mit grosser Enttäuschung nimmt die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zur Kenntnis, einer Beschwerde der vier grossen Goldraffinerien zu folgen. Damit lehnt es den Antrag der GfbV zur Offenlegung der Goldlieferanten der Goldraffinerien ab und schützt damit das Geschäftsgeheimis. Die Transparenz vom Produzenten bis zum Konsumenten wäre essentiell, um schmutzigen Geschäften einen Riegel zu schieben. Weiterhin können sich nun die Importeure hinter dem Geschäftsgeheimnis verstecken und müssen niemandem bezüglich der Herkunft des Rohstoffs und damit verbundenen Risiken Rechenschaft ablegen.

Aufgrund der völligen Verschwiegenheit im Goldhandel stellte die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) im Februar 2018 bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) ein Gesuch auf Akteneinsicht zur Herkunft des importierten Goldes. Sie forderte die Offenlegung der Goldlieferanten der grössten Schweizer Raffinerien von 2014 bis 2017. Hintergrund dieser Anfrage war der im April 2018 erschienene Bericht der GfbV «Drehscheibe Schweiz für risikobehaftetes Gold?». Dieser legte dar, wie risikobehaftetes Gold den Weg in die Schweiz fand.

Die EZV wies zuerst das Gesuch der GfbV zurück. Daraufhin forderte die GfbV beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) ein Schlichtungsverfahren. Das EDÖB empfahl, den Forderungen der GfbV nachzugeben. Daraufhin verfügte die Zollverwaltung die Offenlegung der Daten. Gegen diese Verfügung rekurrierten die Goldraffinerien wiederum beim Bundesverwaltungsgericht. Dieses entschied sich heute zugunsten der Raffinerien und lehnt damit das Gesuch der GfbV ab.

Die GfbV nimmt den Entscheid mit grosser Enttäuschung zur Kenntnis. «Transparenz im Goldhandel ist das A und O für ein sauberes und faires Goldgeschäft», sagt Christoph Wiedmer, Co-Geschäftsleiter der GfbV. «Ohne diese ist die Sorgfaltsprüfung zahnlos, da die Entscheide dieser Prüfung niemand verifizieren kann.» Mit dem Entscheid wurden der GfbV Verfahrenskosten von CHF 1000.- und der Zollverwaltung CHF 8'000.- als Entschädigung der Raffinerien auferlegt. Dies ist zusätzlich stossend, weil damit der einfache Antrag auf Offenlegung von Informationen sanktioniert und die Ausübung der Rechte gemäss Öffentlichkeitsprinzip gefährdet wird.

Mit seinem Entscheid stützt das Bundesverwaltungsgericht das Hauptargument der Raffinerien, dass die Handelsbeziehungen dem Geschäftsgeheimnis unterstehen. Die zahlreichen Skandale in den letzten Jahren hingegen beweisen, dass die bestehenden Kontrollmassnahmen nicht genügen. Transparenz über die Herkunft importierten Goldes ist nötig zur unabhängigen Überprüfung, dass kein dreckiges Gold in die Schweiz gelangt. Deshalb fordert die GfbV grundsätzlich mehr Transparenz in den Geschäftsbeziehungen.

Mit grosser Enttäuschung niandesverwaltungsgerichts zur Kenntnis, einer Beschwerde der vier grossen Goldraffinerien zu folgen. Damit lehnt es den Antrag der GfbV zur Offenlegung der Goldlieferanten der Goldraffinerien ab und schützt damit das Geschäftsgeheimis. Die Transparenz vom Produzenten bis zum Konsumenten wäre essentiell, um schmutzigen Geschäften einen Riegel zu schieben. Weiterhin können sich nun die Importeure hinter dem Geschäftsgeheimnis verstecken und müssen niemandem bezüglich der Herkunft des Rohstoffs und damit verbundenen Risiken Rechenschaft ablegen.

Aufgrund der völligen Verschwiegenheit im Goldhandel stellte die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) im Februar 2018 bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) ein Gesuch auf Akteneinsicht zur Herkunft des importierten Goldes. Sie forderte die Offenlegung der Goldlieferanten der grössten Schweizer Raffinerien von 2014 bis 2017. Hintergrund dieser Anfrage war der im April 2018 erschienene Bericht der GfbV «Drehscheibe Schweiz für risikobehaftetes Gold?». Dieser legte dar, wie risikobehaftetes Gold den Weg in die Schweiz fand.

Die EZV wies zuerst das Gesuch der GfbV zurück. Daraufhin forderte die GfbV beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) ein Schlichtungsverfahren. Das EDÖB empfahl, den Forderungen der GfbV nachzugeben. Daraufhin verfügte die Zollverwaltung die Offenlegung der Daten. Gegen diese Verfügung rekurrierten die Goldraffinerien wiederum beim Bundesverwaltungsgericht. Dieses entschied sich heute zugunsten der Raffinerien und lehnt damit das Gesuch der GfbV ab.

Die GfbV nimmt den Entscheid mit grosser Enttäuschung zur Kenntnis. «Transparenz im Goldhandel ist das A und O für ein sauberes und faires Goldgeschäft», sagt Christoph Wiedmer, Co-Geschäftsleiter der GfbV. «Ohne diese ist die Sorgfaltsprüfung zahnlos, da die Entscheide dieser Prüfung niemand verifizieren kann.» Mit dem Entscheid wurden der GfbV Verfahrenskosten von CHF 1000.- und der Zollverwaltung CHF 8'000.- als Entschädigung der Raffinerien auferlegt. Dies ist zusätzlich stossend, weil damit der einfache Antrag auf Offenlegung von Informationen sanktioniert und die Ausübung der Rechte gemäss Öffentlichkeitsprinzip gefährdet wird.

Mit seinem Entscheid stützt das Bundesverwaltungsgericht das Hauptargument der Raffinerien, dass die Handelsbeziehungen dem Geschäftsgeheimnis unterstehen. Die zahlreichen Skandale in den letzten Jahren hingegen beweisen, dass die bestehenden Kontrollmassnahmen nicht genügen. Transparenz über die Herkunft importierten Goldes ist nötig zur unabhängigen Überprüfung, dass kein dreckiges Gold in die Schweiz gelangt. Deshalb fordert die GfbV grundsätzlich mehr Transparenz in den Geschäftsbeziehungen.

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