24. März 2023

Medienmitteilung

Nationalratskommission ergreift keine Massnahmen gegen Zwangsarbeit

Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) hat heute beschlossen, ihre Arbeiten zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Bekämpfung von Zwangsarbeit durch die Ausweitung der Sorgfaltspflicht» bis auf Weiteres zu sistieren. Für die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) verpasst es die Kommission damit, in Bezug auf Zwangsarbeit in Ostturkestan (chinesisch: Xinjiang) längst überfällige Massnahmen zu ergreifen. Dies gerade auch vor dem Hintergrund, dass die EU im Bereich Zwangsarbeitsbekämpfung und Konzernverantwortung bereits viel weitergehende Schritte eingeleitet hat. Für die GfbV ist klar, dass das Thema nicht auf die lange Bank geschoben werden darf.

Die nun sistierte parlamentarische Initiative von Corina Gredig «Bekämpfung von Zwangsarbeit durch die Ausweitung der Sorgfaltspflicht» hatte den Ansatz, den Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative auf Zwangsarbeit auszuweiten. Neben Risiken von Kinderarbeit und vier Konfliktmineralien müssten Unternehmen bei einer Umsetzung neu auch Risiken von Zwangsarbeit in ihren Wertschöpfungsketten identifizieren und mindern.

«Seit mindestens zwei Jahren ist klar, dass auch Schweizer Branchen über Importe, Exporte und Finanzierungen von Verbindungen zu dieser staatlich organisierten Zwangsarbeit in Ostturkestan und Tibet betroffen sein können», sagt Fabienne Krebs, Kampagnenleiterin bei der GfbV. Dennoch wurden bis heute noch keine konkreten Massnahmen zur Verhinderung solcher Verbindungen beschlossen.

«Die nun sistierte Vorlage wäre zwar ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung», sagt Fabienne Krebs von der GfbV. «Doch im Vergleich mit bestehenden Konzernverantwortungsgesetzen in anderen europäischen Staaten und neusten Vorschlägen auf Ebene der EU würde sie klar zu kurz greifen, da sie mit keinerlei Aufsicht, Sanktionsmöglichkeit oder Haftung verbunden wäre».

Auch die Rechtskommission des Ständerats empfahl bei ihrem positiven Entscheid zur Parlamentarischen Initiative letzten September, vor einer Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage die Entwicklung auf Ebene der EU abzuwarten, wo aktuell ein umfassendes Konzernverantwortungsgesetz in Ausarbeitung ist. In Bezug auf Zwangsarbeit will die EU mit einem anderen Gesetzesvorschlag sogar noch einen Schritt weitergehen: Produkte aus Zwangsarbeit sollen nicht mehr in EU Märkten verkauft werden können.

«Wir erhoffen uns nach dem heutigen Entscheid, dass in naher Zukunft ein umfassendes Konzernverantwortungsgesetz diskutiert und entsprechende Massnahmen ergriffen werden damit die Schweiz nicht zum sicheren Hafen für Produkte aus Uigurischer Zwangsarbeit wird», sagt Dolkun Isa vom Weltkongress der Uiguren. «In Ostturkestan werden tagtäglich Uigur:innen in unmenschlichen Umerziehungslagern zur Arbeit an Produkten gezwungen, die durch globalisierte Lieferketten den Weg in die ganze Welt finden. Während die USA ein Importverbot verabschiedet hat und in der EU mehrere Gesetzesentwürfe ausgearbeitet werden, bleibt die Schweiz weiter untätig.»

Zwangsarbeit in Ostturkestan

Zuletzt hat im Februar 2023 der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte gegenüber China Besorgnis über zahlreiche Hinweise auf Zwangsarbeit ausgedrückt und China aufgefordert, unabhängigen Menschenrechtsexpert:innen der Vereinten Nationen ungehinderten Zugang zu allen Arbeitslagern zu gewähren. Ein Sachverständiger des Ausschusses erklärte, dass Minderheiten, insbesondere Uigur:innen und Tibeter:innen, Berichten zufolge in Lagern untergebracht, ausgebeutet und zur Arbeit gezwungen worden seien.

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