17. Januar 2019
Medienmitteilung
Zollverwaltung will Transparenz im Goldhandel
Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) kommt dem Antrag der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) nach und verfügt die Offenlegung der Herkunft des Goldes der vier grössten Goldraffinerien. Die GfbV begrüsst diesen Entscheid und den damit verbundenen Richtungswechsel zugunsten der Transparenz im Schweizer Goldhandel. Die Verfügung ist noch nicht rechtskräftig, denn die Raffinerien können nun ihrerseits den Entscheid der EZV anfechten.
Im Februar vergangenen Jahres stellte die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) bei der Eidgenössischen Zollverwaltung ein Gesuch auf Akteneinsicht zur Herkunft der Goldimporte. Sie forderte die Offenlegung der Goldexporteure der grössten Schweizer Raffinerien seit 2014. Hintergrund dieser Anfrage ist der im April 2018 erschienene Bericht der GfbV «Drehscheibe Schweiz für risikobehaftetes Gold?». Dieser legte dar, wie risikobehaftetes Gold den Weg in die Schweiz findet.
Anfänglich wies die EZV das Gesuch der GfbV zurück und schützte die Raffinerien. Daraufhin forderte die GfbV beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) ein Schlichtungsverfahren mit der Zollverwaltung. In der Folge stützte das EDÖB in einer Empfehlung die Forderung der GfbV nach Transparenz.
Zollverwaltung will Einsicht gewähren
Die Zollverwaltung folgt nun der Empfehlung des EDÖB in Form einer Verfügung, wonach sie der GfbV detaillierte Einsicht in ihre Goldimportstatistiken gewähren will. Dies nimmt die GfbV erfreut zur Kenntnis. «Transparenz im Goldhandel ist neben einer gründlichen Sorgfaltsprüfung das A und O für ein sauberes und faires Goldgeschäft, das weder Menschenrechte verletzt noch die Umwelt zerstört», sagt Julia Büsser, GfbV-Kampagnenleiterin Indigenenrechte. «Endlich stösst unser Anliegen bei den Behörden auf offene Ohren». Die Raffinerien haben nun allerdings 30 Tage Zeit, die Verfügung der EZV mit einem Rekurs ans Bundesverwaltungsgericht anzufechten.
Mit ihrem Entscheid demontiert die Zollverwaltung – wie zuvor der EDÖB – das Hauptargument der Raffinerien, dass die Privatsphäre und das Geschäftsgeheimnis gewahrt werden müssen. Die Firmen haben auch dann keinen Wettbewerbsnachteil, wenn ihre Daten offengelegt werden: Zu diesem Schluss kommt die Zollverwaltung. Ebenso weist sie die Befürchtung der Branche zurück, die neu geschaffene Transparenz würde zu einem Vertrauensverlust der Partner führen. Schliesslich anerkennt die Zollverwaltung die Dringlichkeit und das grosse öffentliche Interesse am Thema: «In Anbetracht der medialen und politischen Aufmerksamkeit, die dem Goldhandel sowie den damit verbundenen ökologischen und sozialen Risiken gewidmet ist, erkennt die EZV an, dass ein starkes öffentliches Interesse an der Transparenz der Herkunft von Gold besteht.» (siehe Fussnote 1)Tatsächlich hat Nationalrätin Lisa Mazzone (GPS) im Dezember 2018 eine parlamentarische Interpellation zur Transparenz im Goldhandel eingereicht. Die Antwort des Finanzdepartements ist noch hängig.
(Fussnote 1)
«Considérant l’attention des médias et de la politique portée au commerce de l’or, de même que les risques écologiques et sociaux qui y sont liées, lAFD reconnait qu’il existe un grand intérêt public à la transparence de l’origine de l’or.»