26. März 2018

Medienmitteilung

Verschärfung des Berner Polizeigesetzes diskriminiert fahrende Minderheiten

Der Berner Grossrat hat heute mit 86 zu 44 Stimmen einen Antrag der Sicherheitspolitischen Kommission angenommen, der den Wegweisungsartikel des Polizeigesetzes auch auf „Fahrende“ ausweitet, „die auf einem privaten Grundstück oder auf einem Grundstück des Gemeindewesens ohne Erlaubnis des Eigentümers campieren.“ Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) und der Verband Sinti und Roma Schweiz (VSRS) bedauern diesen Entscheid, weil er das Diskriminierungsverbot und den Minderheitenschutz verletzt. Zu diesem Schluss kam ein Rechtsgutachten von Prof. Rainer J. Schweizer (St. Gallen), das im Auftrag der GfbV erstellt worden ist.

 

Der Berner Grossrat hat heute das Polizeireglement so verschärft, dass fahrende Jenische, Sinti und Roma schneller von Geländen gewiesen werden können. Bis jetzt verfügt bei Landnahmen ein Gericht über die Wegweisung, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht. Mit der Verschärfung des Wegweisungsartikels wird die rechtliche Situation fahrender Minderheiten verschlechtert: Neu kann die Wegweisung auch ohne akute Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausgesprochen werden. Dies ist umso stossender, da der Kanton Bern trotz gesetzlicher Verpflichtungen bisher versäumt hat, fahrenden Jenischen, Sinti und Roma genügend Plätze zur Verfügung zu stellen.

Repression statt Lösungen

Die Ausweitung des Wegweisungsartikels auf „campieren“ ohne Erlaubnis des Eigentümers oder Besitzers ist gemäss einem Rechtsgutachten von Prof. Schweizer sehr auslegebedürftig, da nicht definiert wird, was „campieren“ bedeutet. Fahrende Jenische, Sinti und Roma „campieren“ nicht, sondern sie suchen Aufenthaltsorte für ihre Lebens- und Arbeitsweise und brauchen dazu genügend Stand- und Durchgangsplätze. Dieser Anspruch liegt in völkerrechtlichen Abkommen, dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten sowie Entscheiden des Bundesgerichtes und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte begründet.

Ein Transitplatz reicht nicht aus, um den Minderheitenschutz zu gewährleisten

„Die Ausweitung des Wegweisungsartikels auf fahrende Minderheiten löst die bestehenden Probleme keineswegs“, sagt Angela Mattli, Kampagnenleiterin der Gesellschaft für bedrohte Völker. „Anstatt endlich die dringend benötigten Durchgangsplätze zu realisieren und seinen rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, setzt der Kanton Bern auf Repression.“ Auf diese Weise werden Minderheitenrechte eingeschränkt, ohne Lösungen zu präsentieren.

Zu diesem Schluss kam auch ein Rechtsgutachten von Professor Rainer J. Schweizer: Der Wegweisungsartikel des Polizeigesetzes verletzt, sofern er auf Fahrende angewendet werden soll, deren Recht als nationale Minderheit in diskriminierender Weise. Denn: Um den Minderheitenschutz und das Diskriminierungsverbot zu gewährleisten, braucht es genügend und angemessene Stand- und Durchgangsplätze. Dies bedeutet, dass der Kanton Bern zuerst prüfen muss, ob die wenigen vorhandenen Plätze wirklich ausreichen, damit Fahrende ihren Wohnwagen abstellen und ihre Kultur leben sowie ihr Berufs- und Familienleben wahrnehmen können. «Der Schutz der Grundrechte verlangt keine Polizeimassnahmen, sondern die Förderung der Niederlassungs-, Bewegungs- und Wirtschaftsfreiheit sowie des Familienlebens der Fahrenden», sagt Andreas Geringer, Präsident des Verbandes Sinti und Roma Schweiz.

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