01. April 2014

Medienmitteilung

Tamilen in der Schweiz unter pauschalem Terrorismusverdacht: Die GfbV fordert die Aufrechterhaltung des Wegweisungsstopps für Asylsuchende aus Sri Lanka

Als Antwort auf die Resolution des UNO-Menschenrechtsrates belegt die sri-lankische Regierung 15 tamilische Diaspora-Organisationen mit pauschalem Terrorismusverdacht. Davon sind sechs auch in der Schweiz aktiv. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) fordert das Bundesamt für Migration (BFM) dringend auf, die angespannte Menschenrechtssituation in Sri Lanka in der Risikobeurteilung für künftige Wegweisungen zu berücksichtigen. Der Wegweisungsstopp für Asylsuchende aus Sri Lanka muss zwingend aufrechterhalten werden.

Heute wurde von der sri-lankischen Regierung eine Liste von 15 tamilischen Diaspora-Organisationen veröffentlicht, die ab sofort unter Terrorismusverdacht fallen. Ihnen wird vorgeworfen, das Wiedererstarken der LTTE in Sri Lanka aktiv zu fördern. Dies ist eine Reaktion auf die Resolution des UNO-Menschenrechtrates, welche letzte Woche das UNO Hochkommissariat für Menschenrechte beauftragt hat, eine unabhängige, internationale Untersuchung der Kriegsverbrechen aller Kriegsparteien einzuleiten.

Die von der sri-lankischen Regierung veröffentlichte Liste enthält neben der ehemaligen LTTE auch Diaspora-Organisationen, welche sich für eine politische Lösung des Konfliktes zwischen der singhalesischen Mehrheit und der tamilischen Minderheit einsetzen. Folgende Organisationen sind in der Schweiz aktiv: Tamilischer Volksrat (SCET), Swiss Tamil Coordination Commitee (TCC), Tamil Rehabilitation Organisation (TRO), die Tamil Youth Organization (TYO), Transnational Government of Tamil Eelam (TGTE). Auch das Global Tamil Forum (GTF), das regelmässig internationale Konferenzen in Genf organisiert, figuriert prominent auf der Liste. Unter Berufung auf die Resolution 1373 des UNO Sicherheitsrates, fordert die sri-lankische Regierung diejenigen Ländern mit einer tamilischen Diaspora dazu auf, die Aktivitäten der jeweiligen Organisationen zu untersuchen und den von ihnen ausgehenden Terrorismus zu bekämpfen. Sri-lankischen BürgerInnen ist es ab sofort untersagt, mit den  genannten Organisationen in Kontakt zu stehen. Dieses Verbot gilt auch für NGOs und politische Parteien.

Die GfbV fordert das Bundesamt für Migration (BFM) dringend auf, die neuesten Entwicklungen in die Risikobeurteilung bezüglich Wegweisungen von abgewiesenen Asylsuchenden einzubeziehen, welche im April veröffentlicht werden soll. Um willkürliche Verhaftungen und Folter von tamilischen RückkehrerInnen aus der Schweiz künftig zu vermeiden, muss der gegenwärtige Wegweisungstopp dringend aufrechterhalten werden, bis sich die Menschenrechtssituation in Sri Lanka massgeblich verbessert hat.

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