30. Mai 2018

Medienmitteilung

Fahrende Roma: Strafanzeige gegen Arboner SVP-Fraktionspräsidenten

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) und der Verband Sinti und Roma Schweiz (VSRS) haben heute Strafanzeige wegen Verstoss gegen die Rassismus-Strafnorm eingereicht gegen Roland Schöni, SVP-Fraktionspräsident des Arboner Stadtparlaments. Grund dafür sind die Aussagen von Schöni im St. Galler Tagblatt, mit denen er aus Sicht der beiden Organisationen Roma auf pauschalisierende Weise diffamiert und kriminalisiert.

„Roma würden auf Kosten anderer leben, sich nicht an den Steuern beteiligen und machen, was sie wollen. Es handle sich um Schlitzohren und Kleinkriminelle, Wahrsager, die einen anlügen und Leute, die Sachen versprächen und sie nicht halten würden“. Derart abschätzig äusserte sich der SVP-Fraktionspräsident des Arboner Stadtparlaments Roland Schöni gegenüber dem St. Galler Tagblatt vom 25. Mai 2018.

Diese Aussagen verletzen aus Sicht der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) und des Verbandes Sinti und Roma Schweiz (VSRS) die Rassismus-Strafnorm Art. 261bis StGB Abs. 4, indem eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert wird. „Die Aussagen von Herrn Schöni gründen in der Annahme, dass die Zugehörigkeit zur Minderheit der Roma und die Ausübung der fahrenden Lebensweise mit Kriminalität, Betrug und Bereicherung auf Kosten des Allgemeinwohls verbunden ist. Auf diese Weise wird eine eine ganze Gruppe diffamiert und herabgewürdigt“, sagt Angela Mattli, Kampagnenleiterin Minderheiten und Diskriminierung bei der GfbV. „Es wird suggeriert, dass Roma per se eine kriminelle Neigung in sich bergen. Das ist rassistisch.“

„Es ist offensichtlich, dass die von Roland Schöni gemachten Äusserungen im St. Galler Tagblatt Vorurteile gegen Roma schüren und das feindselige Klima gegenüber fahrenden Minderheiten verstärkt“, so Stefan Heinichen, Vorstandsmitglied des Verbandes Sinti und Roma Schweiz. „Es ist bedenklich, dass es salonfähig geworden ist, sich ganz offen abfällig über Roma, aber auch andere Minderheiten zu äussern. Vorurteile, Unverständnis, Angst, Intoleranz bis hin zu Hass gegen alles, was nicht ins eigene Weltbild passt, nehmen zu. Diese Saat der offenen Hetze darf nicht aufgehen.»

Aus Sicht des Verbandes Sinti und Roma Schweiz und der Gesellschaft für bedrohte Völker verstossen diese öffentlichen Aussagen eines gewählten Politikers und SVP-Fraktionspräsidenten gegen Art. 261 bis des Schweizerischen Strafgesetzbuchs („Rassismus-Strafnorm“). Aus diesem Grund haben die beiden Organisationen heute bei der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Thurgau Strafanzeige eingereicht.

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