28. Januar 2021

Medienmitteilung

Massenüberwachung der Uiguren: Schweizer NKP heisst Schlichtungsverfahren gegen die UBS gut und betritt Neuland

Der Schweizer Kontaktpunkt für die OECD-Leitsätze (NKP) tritt auf die Beschwerde der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) gegen die Schweizer Grossbank UBS teilweise ein: Er ist bereit, ein Schlichtungsverfahren bezüglich einer möglichen direkten Geschäftsbeziehung zum chinesischen Technologiekonzern Hikvision durchzuführen. Dieser nimmt bei der Massenüberwachung von Uiguren in der chinesischen Provinz Xinjiang eine zentrale Rolle ein. Die GfbV begrüsst diesen Schritt.

Gemäss Recherchen der GfbV steht die UBS seit 2016 in einer Geschäftsbeziehung zu Hikvision. Sie ist über Anlageprodukte und Dienstleistungen in den Konzern involviert und verwaltet zusätzlich als «Nominee-Shareholder» Aktienanteile für unbekannte Investoren. Obwohl die Menschenrechtskrise in Xinjiang (Ostturkestan) seit Mitte 2018 öffentlich bekannt ist und von der Uno und der Schweizer Regierung wiederholt kritisiert wurde, hatte die Bank Ende 2019 noch immer Produkte im Wert von 6,36 Millionen US-Dollar im Angebot. Über Anlageprodukte investierte die UBS weiterhin in den Konzern und stockte ihre Position im Februar 2020 auf. Trotz internationaler Kritik hat die UBS keine überzeugenden Schritte präsentiert, die belegen, dass sie im Fall Hikvision gemäss menschenrechtlicher Sorgfaltsprüfung gehandelt hat. Aus diesem Grund hat die GfbV im Juni 2020 eine Beschwerde beim Schweizer Kontaktpunkt (NKP) für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen eingereicht.

NKP tritt auf die Beschwerde teilweise ein und betritt Neuland

In seiner Beurteilung tritt der NKP nun teilweise auf die GfbV-Beschwerde ein. So möchte er in einem Schlichtungsverfahren prüfen, ob in Bezug auf die Investitionen der UBS in den MSCI-China-Indexfond eine direkte Geschäftsbeziehung als Aktionärin zu Hikvision bestand. Der betroffene Fonds hat im Dezember 2020 nach öffentlichem Protest auf die Vorgaben der US-Regierung reagiert und Hikvision aus dem Index gestrichen.

Die GfbV begrüsst, dass der NKP ein Schlichtungsverfahren gutheisst. «Es ist das erste Mal, dass Investitionen in Indexfonds im Rahmen der OECD-Leitsätze verhandelt werden sollen», sagt GfbV-Kampagnenleiterin Angela Mattli. «Das ist ein wichtiger Schritt und wir freuen uns auf ein konstruktives Verfahren.» Die Teilnahme an einem NKP-Verfahren beruht auf Freiwilligkeit. Die GfbV erwartet jedoch von der UBS, dass sie sich dem Schlichtungsverfahren stellt. Gemäss ihrem Verhaltens-und Ethikkodex  hält die UBS «Stakeholder-Engagement» hoch und verpflichtet sich darin, gegen mögliche negative Auswirkungen ihres Wirkens auf die Umwelt und auf die Menschenrechte vorzugehen.

Massenüberwachung: Hikvision hat eine zentrale Rolle

Der chinesische Technologiekonzern Hikvision nimmt bei der Massenüberwachung der uigurischen Bevölkerung in Xinjiang (Ostturkestan) eine zentrale Rolle ein. Recherchen von Branchenkennern belegen, dass Hikvision im Auftrag der Sicherheitsbehörden in der Region Xinjiang Massenüberwachungssysteme im Wert von fast 300 Millionen US-Dollar installiert hat und Technologien bereitstellt, die direkt in den chinesischen Zwangslagern Verwendung finden. Mindestens eine Million Uiguren werden in Zwangslagern festgehalten, die restliche Bevölkerung massiv kontrolliert.

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