03. Mai 2021

Medienmitteilung

Schweigen bezüglich Sanktionen gegenüber China: Bundesrat nimmt Umgehungsgeschäfte bewusst in Kauf

Der Bundesrat hat sich nach wie vor nicht dazu geäussert, ob er die Sanktionen der Europäischen Union gegenüber der Volksrepublik China mitträgt. Damit bricht er nach Ansicht der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) knapp 2 Monate nach der Veröffentlichung der China-Strategie bereits seinen Grundsatz, Menschenrechte selbstbewusst zu verteidigen. Die GfbV kritisiert dieses fehlende Bekenntnis, denn die Unterdrückungspolitik der chinesischen Regierung gegenüber der uigurischen Gemeinschaft hat genozidale Züge angenommen. Sie befürchtet, dass sich die Schweiz mit dem Abseitsstehen in Bezug auf die Volksrepublik einmal mehr von der europäischen Wertegemeinschaft entfernt und dadurch die Reputation der Schweiz massiv geschädigt wird.

Am 22. März hat die Europäische Union Strafmassnahmen gegen Verantwortliche für die Unterdrückung der uigurischen Minderheit in der Region Xinjiang in China verhängt. Die Sanktionen gegenüber vier Partei- und Regionalvertretern sowie einer Organisation aus der Provinz Xinjiang sehen Einreiseverbote und das Einfrieren sämtlicher Vermögenswerte vor. Dabei handelt es sich um die ersten solcher Massnahmen der EU gegen die Volksrepublik seit dem Tiananmen-Massaker vor 30 Jahren. Noch am selben Tag übernahmen die USA, Kanada und Grossbritannien die Sanktionen, und die Übernahme durch Norwegen folgte eine Woche später.

Die Schweiz schweigt und nimmt damit Umgehungsgeschäfte devot in Kauf

Die GfbV kritisiert, dass der Bundesrat die Sanktionen  der EU gegenüber der Volksrepublik immer noch nicht übernommen hat. «Die durchaus herausfordernden Verhandlungen zum Rahmenabkommen mit der EU dürfen vom Bundesrat nicht als Ausrede benutzt werden, um den Entscheid bezüglich Übernahme der Sanktionen gegen China auf die lange Bank zu schieben», sagt Angela Mattli, Kampagnenleiterin bei der GfbV. Dadurch nimmt der Bundesrat bewusst in Kauf, dass die Sanktionen der EU über die Schweiz umgangen werden können und bricht knapp 2 Monate nach der Veröffentlichung der China-Strategie den Grundsatz, die Menschenrechte selbstbewusst zu verteidigen.

Dieses Verhalten der Schweiz erinnert stark an vergangene, düstere Zeiten. So war die Schweiz eines der wenigen Länder, welche die Wirtschaftssanktionen gegen das Apartheidregime in Südafrika nicht übernommen hatte. Der daraus erfolgte internationale Reputationsschaden hält bis heute an. «Angesichts der gravierenden Menschenrechtskrise in Xinjiang, welche mittlerweile genozidale Züge angenommen hat, ist dieses passive, devote Verhalten der Schweiz gegenüber der Volksrepublik China nicht nachvollziehbar», ergänzt Angela Mattli. «Sie entfernt sich dadurch immer mehr von der europäischen Wertegemeinschaft». Diese Haltung ist der Schweiz mit ihrer vielzitierten humanitären Tradition nach Ansicht der GfbV unwürdig.

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