04. Mai 2017
Medienmitteilung
Oberstes Gericht in Peru bestätigt Freispruch von Máxima Acuña de Chaupe
Gestern Nachmittag Ortszeit hat das Oberste Gericht für Strafsachen in Lima das Urteil der Vorinstanz bestätigt und die Kleinbäuerin Máxima Acuña de Chaupe und ihre Familie von den Vorwürfen des Landraub des Goldkonzerns Yanacocha S.R.L. freigesprochen. Obwohl die Familie bereits 2014 Recht erhielt, gingen die Schikanen gegen sie weiter und dauern bis heute an. Ein Grossteil des Gold von Yanachocha S.R.L. findet seinen Weg auch in die Schweiz.
Das gestrige definitive Urteil des Obersten Gerichts in Lima markiert einen weiteren Meilenstein im jahrelangen Konflikt zwischen der peruanischen Kleinbäuerin Máxima Acuña de Chaupe und ihrer Familie gegen den Minenkonzern Yanacocha S.R.L.. Dieser gehört der US-amerikanischen Newmont Mining (51 Prozent), der peruanischen Buenaventura (44 Prozent) und der International Finance Corporation (5 Prozent) des Internationalen Währungsfonds IWF. Unter den Abnehmern des durch Yanachocha geförderten Goldes ist auch die Schweizer Raffinerie Valcambi S.A.. Sie verarbeitete letztes Jahr rund 70 Prozent des Goldes aus Yanacocha.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) nimmt den neuen Gerichtsentscheid mit grosser Genugtuung zur Kenntnis, weil er einem langjährigen juristischen Hin und Her ein Ende setzt und bestätigt, dass die Familie lediglich ihre legitimen Interessen verteidigt. „Wir begrüssen es sehr, dass die Richter den Schutz der Menschenrechte der Familie höher gewichten als die wirtschaftlichen Interessen des Goldkonzerns“, sagte Julia Büsser, Kampagnenleiterin Wirtschaft und Indigenenrechte der GfbV.
Langjähriger juristischer Streit beendet
Beim Streit zwischen dem Konzern und der Familie Acuña de Chaupe geht es um ein Grundstück im peruanischen Hochland, welches strategisch wichtig gewesen wäre für das Erweiterungsprojekt Conga, das die sich erschöpfende Goldmine Yanacocha hätte ablösen sollen. Obwohl im Jahresbericht 2016 klar gesagt wurde, dass das Projekt Conga für unbestimmte Zeit auf Eis gelegt ist, dauern der juristische Konflikt und die Schikanen gegenüber der Familie weiter an.
Im Jahre 2011 verklagte Yanacocha die Familie Acuña de Chaupe wegen widerrechtlicher Aneignung des Grundstücks, auf das beide Seiten Anspruch erheben. In einem erstinstanzlichen Urteil wurde die Familie für schuldig befunden und zu drei Jahren Haft und einer Busse verurteilt. Die zweite Instanz hob den Entscheid jedoch auf und wies ihn aufgrund von schweren Verfahrensfehlern zurück an die Erstinstanz. Diese verurteilte die Familie erneut zu zwei Jahren und acht Monaten Haft und einer sehr viel höheren Busse, was jedoch von der Zweitinstanz im Dezember 2014 endgültig zurückgewiesen wurde. Stattdessen wurde die Familie von allen Vorwürfen freigesprochen und der Firma sämtliche Versuche untersagt, die Familie vom Grundstück zu vertreiben. Allerdings hielt sich Yanacocha nicht an diese Anweisung: Mehrmals wurden die Hütten und Felder der Kleinbauern zerstört, Nutztiere getötet und die Familie auch physisch angegriffen.
Trotz alldem entschied das Oberste Gericht für Strafsachen im März dieses Jahres, ein spezielles Rekursverfahren von Seiten der Minengesellschaft Yanacocha S.R.L. zuzulassen und den Fall nochmals zu prüfen. Doch auch diese Instanz kam zum Schluss, dass stichhaltige Beweise gegen Máxima Acuña de Chaupe und ihre Familie fehlen und darum die Vorwürfe der widerrechtlichen Aneignung des Grundstücks unbegründet sind.