25. September 2013

Medienmitteilung

Kritik der Uno an Sri Lanka absolut berechtigt und notwendig

Reaktion der Sri Lanka-Kampagne auf den Bericht der Uno-Hochkommissarin für Menschenrechte, Navi Pillay, im Menschenrechtsrat in Genf.

Die Uno-Hochkommissarin für Menschenrechte, Navi Pillay, hat vor dem Menschenrechtsrat in Genf ein düsteres Bild von der Menschenrechtslage in Sri Lanka gezeichnet.

Amnesty International (AI), die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) und die Schweizer Flüchtlingshilfe (SFH) begrüssen ihre deutlichen Worte: «Die Kritik der Uno an Sri Lanka ist absolut berechtigt und notwendig, um eine Verbesserung der Menschenrechtssituation zu erzielen».

Klima der Angst

Die Menschenrechtsorganisationen teilen die ernsthafte Besorgnis von Navi Pillay, dass in Sri Lanka ein Klima der Angst herrscht. Kritische Stimmen werden bedroht oder mit Gewalt zum Verstummen gebracht. Selbst GesprächspartnerInnen der Uno-Hochkommissarin wurden während ihres Besuches von Sicherheitskräften eingeschüchtert. Eine dauerhafte Beobachtung der Menschenrechtslage im Land ist deshalb notwendig. Zudem müssen Massnahmen zum Schutz bedrohter Personen ergriffen werden, insbesondere von Zeuginnen und Zeugen von Kriegsverbrechen oder Menschenrechtsverletzungen.

Amnesty International, die Gesellschaft für bedrohte Völker und die Schweizer Flüchtlingshilfe SFH haben in eigenen Berichten die gewaltsame Unterdrückung der Opposition sowie die Folter von rückkehrenden Asylsuchenden dokumentiert.

Aufklärung der Kriegsverbrechen

Angesichts der Weigerung der sri-lankischen Regierung, die von der Armee und der LTTE begangenen Kriegsverbrechen glaubwürdig aufzuklären, fordern die Organisationen, dass der Uno-Menschenrechtsrat eine unabhängige, internationale Untersuchung einleitet.

Die Schweizer Regierung soll mit dem Unrechtsstaat Sri Lanka kein Rückübernahmeabkommen abschliessen. Ein umfassender Wegweisungsstopp für sri-lankische Asylsuchende soll solange in Kraft bleiben, bis sich die Situation im Land grundlegend geändert hat.

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