02. Oktober 2015

Medienmitteilung

Sri Lanka im Menschenrechtsrat: Starker Bericht, schwache Resolution

Heute hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eine Resolution zur Aufarbeitung der Kriegsverbrechen in Sri Lanka verabschiedet. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ist enttäuscht, dass die Resolution weit hinter den Empfehlungen des Hochkommissars für Menschenrechte zurück liegt. Jener Bericht vom 16. September beschrieb die Folgen des blutigen Kriegs und identifizierte massive Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, mutmasslich begangen von beiden Seiten der Bürgerkriegsparteien. Der Hochkommissar empfiehlt die Gründung eines Hybrid-Gerichts unter sri-lankischer und internationaler Beteiligung. Die heute verabschiedete Resolution des Menschenrechtsrats hingegen fordert lediglich eine nationale Gerichtsbarkeit mit einer vagen internationalen Beteiligung. Die GfbV fordert daher Sri Lanka auf, eine echte hybride Gerichtsbarkeit einzurichten. Denn es gibt genügend gute Gründe, warum die Opfer des Krieges und deren Angehörigen, insbesondere der tamilischen Gemeinschaft, einer nationalen Gerichtsbarkeit nicht trauen.

Der UNO-Menschenrechtsrat hat heute die Resolution „A_HRC_30_L.29 on Promoting Reconciliation, Accountability and Human Rights in Sri Lanka“ verabschiedet. Die Resolution beruht auf dem Bericht des OISL (Office of the High Commissioner for Human Rights Investigation on Sri Lanka), welcher am 16. September 2015 veröffentlicht wurde. Der Bericht zeigt schonungslos die Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen, die mutmasslich von beiden Seiten begangen worden sind. Der Hochkommissar für Menschenrechte empfiehlt daher den Aufbau eines Hybrid-Gerichts, um die Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu behandeln. Weiter soll Sri Lanka das Römer Statut für einen Internationalen Strafgerichtshofs ratifizieren, den Versöhnungsprozess vorantreiben und ein verbessertes Zeugenschutzprogramm einführen. „Nur ein Hybrid-Gericht mit starker internationaler Beteiligung kann Gerechtigkeit für die Opfer des ethnischen Konflikts herstellen und deren Schutz garantieren“, betont Yves Bowie, Kampagnenleiter der GfbV.

Produkt zäher Verhandlungen

Die Resolution ist ein Produkt zäher Verhandlungen zwischen den Mitgliedern des Menschenrechtsrates. Sie ist ein Konsens der verschiedenen Verhandlungspartner und wird auch von Sri Lanka unterstützt. Die Empfehlungen des Hochkommissars für Menschenrechte sind darin nur in sehr abgeschwächter Version enthalten. Die Resolution fordert nämlich nur eine vage ausländische Beteiligung im Gerichtsprozess und nicht den Aufbau eines Hybrid-Gerichtes. Ebenfalls fehlt die Aufforderung, das Römer Statut zu ratifizieren. Auch werden nur die Verantwortlichkeiten der LTTE festgehalten und nicht diejenigen der bewaffneten Regierungskräfte, obwohl mutmasslich beide Parteien Verbrechen begangen haben.

Auch die internationale Gemeinschaft trägt Verantwortung

Die GfbV fordert von der internationalen Gemeinschaft, sich intensiv am Prozess in Sri Lanka zu beteiligen und weiterhin Druck auszuüben, damit ein Hybrid-Gericht zustande kommen wird. Ebenfalls soll von Sri Lanka die Ratifizierung des Römer Statuts gefordert werden. Die GfbV fordert, dass sich auch die Schweiz am Prozess in Sri Lanka beteiligt und finanzielle und technische Unterstützung leistet. Weiter sollen Kriegsverbrecher auch in der Schweiz zu Anklage gebracht werden, falls sich bestätigen sollte, dass sich solche in der Schweiz befinden. Diese dürfen nämlich aufgrund der grossen Gefahr, gefoltert zu werden, nicht zurückgeschafft werden.

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