23. März 2017

Medienmitteilung

UNO-Menschenrechtsrat gewährt Sri Lanka einen Freipass

Der UNO-Menschenrechtsrat hat heute eine Resolution verabschiedet, welche Sri Lanka zwei Jahre mehr Zeit gewährt, die Resolution 30/1 von Oktober 2015 zur Aufarbeitung der Kriegsverbrechen umzusetzen. Denn bis heute ist die sri-lankische Regierung den Verpflichtungen aus der Resolution 30/1 nicht nachgekommen. Auch der Hochkommissar für Menschenrechte kommt in einem am derzeit stattfindenen Menschenrechtsrat veröffentlichten Bericht zu einer ernüchternden Schlussfolgerung. Es ist eine herbe Enttäuschung für die Opfer des Bürgerkrieges, dass Sri Lanka mehr Zeit gegeben wird, ohne einen Umsetzungsplan mit verbindlichen Zwischenschritten festzuhalten.

 Im Oktober 2015 hat der UNO-Menschenrechtsrat die „Resolution 30/1 on Promoting Reconciliation, Accountability and Human Rights in Sri Lanka“ verabschiedet. Diese beruht auf dem Bericht des OISL (Office of the High Commissioner for Human Rights Investigation on Sri Lanka), welcher am 16. September 2015 veröffentlicht wurde. Der Bericht zeigt schonungslos die Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen auf, die mutmasslich von beiden Seiten begangen wurden. Die Resolution 30/1 fordert neben der Entmilitarisierung, Landrückgaben und Aufhebung des drakonischen Antiterrorismusgesetzes auch den Aufbau eines Spezialgerichtes mit internationaler Beteiligung. Aussagen von Präsident Sirisena zufolge wird es jedoch keine internationale Beteiligung bei der Aufklärung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit geben. Er hat sogar gesagt, dass niemals ein Soldat des sri-lankischen Militärs bestraft wird.

Kaum Fortschritt bei der Implementierung

Der Hochkommissar für Menschenrechte hat an der derzeit stattfindenen Session des Menschenrechtrates einen Bericht zum Fortschritt der Umsetzung der Resolution 30/1 veröffentlicht. Er stellt Sri Lanka ein sehr schlechtes Zeugnis aus. Die zugesagten Verpflichtungen werden beunruhigend langsam erfüllt, und die bisher bereitgestellten Strukturen und getätigten Massnahmen entsprechen nicht den Anforderungen, um richtigen Fortschritt in der Herstellung von Gerechtigkeit für die Opfer zu gewährleisten. „Die Opfer des Krieges haben bisher noch gar keine Veränderung gespürt“, sagt Yves Bowie, Kampagnenleiter Sri Lanka bei der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV). So wurden bisher keine wesentlichen Informationen an die Familien der gewaltsam Verschwundenen geliefert, und das sri-lankische Militär besetzt weiterhin grosse Landabschnitte, zu welchen die Lokalbevölkerung keinen Zugang hat. Derzeit finden einige Proteste im Norden Sri Lankas statt, welche Aufklärung der Fälle von gewaltsam Verschwundenen oder ihr Land zurück fordern.

Entäuschung für die Opfer des Bürgerkrieges

Der UNO-Menschenrechtsrat gewährt Sri Lanka auf dessen Wunsch zwei Jahre mehr Zeit, um die Resolution 30/1 zu implementieren. Man begrüsst die bisher unternommenen Schritte, erwartet aber, dass die Resolution 30/1 vollständig umgesetzt wird. Jedoch hat der Menschenrechtsrat es verpasst, einen zeitlich bindenden Plan mit Zielen aufzustellen. Dies ist eine herbe Enttäuschung für die Opfer des Krieges. „Sri Lanka erhält einen Freipass, so weiterzumachen wie bisher“, kritisiert Yves Bowie von der GfbV. Die Organisation fordert von Sri Lanka, dass die Resolution 30/1 vollständig umgesetzt wird. Weiter fordert die GfbV vom UNO-Menschenrechtsrat, dass er die Implementierung der Resolution genau überprüft und gegebenenfalls auch eingreift, wenn Sri Lanka die Empfehlungen weiterhin nicht befolgt.

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