26. Mai 2014

Medienmitteilung

Keine Rückschaffungen nach Sri Lanka!

Unabhängiger Untersuchungsbericht legt Mängel im BFM offen

Im Sommer 2013 wurden durch das Bundesamt für Migration (BFM) mit dem Segen des Bundesverwaltungsgerichtes (BVG) Angehörige der tamilischen Minderheit unter Zwang nach Sri Lanka zurück geschafft. Zwei erwachsene Personen wurden nach ihrer Ankunft sofort verhaftet und sind seither Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Ein unabhängiger Bericht deckt nun auf, dass bei einer ganzen Reihe von Asylverfahren Sri Lankischer Staatsbürger die Risiken einer Rückkehr vom Bundesamt für Migration (BFM) falsch eingeschätzt wurden. Amnesty International (AI), die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) und die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) – Trägerinnen der Kampagne «Aufklärung und Gerechtigkeit in Sri Lanka» – fordern jetzt konkrete Massnahmen.

Grundsätzlich begrüsst es die NGO-Koalition, dass das BFM – zum ersten Mal überhaupt – eine Qualitätsprüfung des von inhaftierten abgewiesenen Asylsuchenden durchlaufenen Asylverfahrens durch unabhängige externe Akteure hat durchführen lassen.

Klarer Handlungsbedarf

Der Sorgfaltspflicht bei der Behandlung von Asylgesuchen von Menschen aus Herkunftsländern mit einer kritischen Menschenrechtslage komme grösste Bedeutung zu – es möge hier absolut keine Fehler dulden, betonen die drei Nicht-Regierungs-Organisationen. Um solch schwerwiegende und für die Betroffenen fatale Fehler künftig zu vermeiden, fordern sie folgende Massnahmen:

  1. Das BFM muss Gefährdungen in den Herkunftsländern besser und aktueller analysieren und Fachpersonen von nationalen und internationalen Menschenrechtsorganisationen und des EDA aktiv in alle Analysen miteinbeziehen.
  2. Informationen über die Situation in den Herkunftsländern von Flüchtlingen sind bei den Asylentscheiden in umfassender Weise zu berücksichtigen. Die Behörden dürfen sich dabei nicht nur auf die eigene Beurteilung verlassen, sondern müssen auch Einschätzungen von Nicht-Regierungs-Organisationen und weiteren Fachleuten einbeziehen. Für die Sachbearbeiter des BFM, aber auch für weitere Instanzen im Asylverfahren wie das Bundesverwaltungsgericht (BVG), muss der Miteinbezug von aktuellen und sachlich korrekten Informationen aus den Herkunftsländern bei jedem Asylentscheid zur Pflicht gemacht werden.
  3. Die Ausbildung der BFM-Sachbearbeiter und der Bundesrichter ist weiter auszubauen. Dazu gehört auch ein verbessertes Coaching im ersten Anstellungsjahr sowie umfassende Information über die Herkunftsländer.
  4. Das BFM muss sicherstellen, dass ein Asylgesuch in den verschiedenen Stadien des Asylverfahrens (Befragung zur Person, Anhörung, Entscheid) immer von derselben Person bearbeitet wird, um eine adäquate Beurteilung zu gewährleisten.
  5. Bei der Beurteilung von Asylgesuchen muss Qualität vor Quantität rangieren.

Bezüglich der zwei inhaftierten Personen in Sri Lanka fordert die Koalition, dass die Betroffenen und ihre Familien eine angemessene Entschädigung erhalten. Des Weiteren soll die Schweizer Botschaft in Colombo die beiden Inhaftierten weiterhin regelmässig besuchen und unterstützen. Weiter verlangt die NGO-Koalition, dass bei einer möglichen Freilassung beide Personen reibungslos in die Schweiz einreisen können und ihre Asylgesuche dann schnell behandelt werden.

Keine Wegweisungen, nur freiwillige Rückkehr

Aufgrund der deutlich verschlechterten Menschenrechtslage in Sri Lanka häIt die NGO-Koalition an der bisherigen Sistierung der Wegweisungen fest. Die Rückkehr nach Sri Lanka dürfe nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Die Behörden sollen vermehrt Anreize für eine freiwillige Rückkehr schaffen. Bei der Abschätzung der Risiken müssen zudem die verschlechterte Menschenrechtslage, aber auch exilpolitische Tätigkeiten und Zugehörigkeit oder Nähe zu exilpolitischen Gruppierungen berücksichtigt werden. Auf Zwangsrückschaffungen sei grundsätzlich zu verzichten, fordert die NGO-Koalition, dies vor allem aufgrund der am 21. März 2014 veröffentlichten Terrorliste, mit der die sri-lankischen Behörden alle Personen als Terroristen behandeln, die mit einer der genannten Organisationen bzw. deren Aktivisten in Kontakt standen oder immer noch stehen.

Kritik am Bundesverwaltungs-Gericht

Bei der Beurteilung des unabhängigen Berichtes übt die NGO-Koalition auch Kritik am Bundesverwaltungs-Gericht, dem eine Mitverantwortung bei der untragbaren Zwangsrückschaffung der beiden nach der Rückkehr verhafteten tamilischen Personen zukomme. Das BVG müsse dafür sorgen, dass die Asylentscheide gestützt auf die Untersuchungsmaxime vollumfänglich beurteilt werden, insbesondere aber auf die Risiko-Beurteilung bei Rückschaffungen durch das BFM. Es dürfe nicht sein, dass das BVG zur simplen Erfüllungsgehilfin des BFM werde.

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