06. Dezember 2019

Medienmitteilung

Medienmitteilung: GfbV begrüsst Rassismus-Urteil gegen Junge SVP Bern

Die beiden Co-Präsidenten der Jungen SVP Kantons Bern, Nils Fiechter und Adrian Spahr, bleiben wegen Verstoss gegen die Rassismus-Strafnorm verurteilt: Dies hat das Obergericht des Kantons Bern heute entschieden. Dieses Urteil zeigt erneut, dass im GfKanton Bern solch gravierende Fälle von Rassismus gegen Roma nicht toleriert werden.

„Es ist beruhigend, dass das Berner Obergericht das Urteil gegen die beiden Co-Präsidenten der Jungen SVP Bern stützt“, sagt der Roma-Vertreter Stefan Heinichen. „Der Gerichtsentscheid zeigt: Im Kanton Bern darf eine Partei wie die Junge SVP nicht ungestraft Wahlkampf auf Kosten von Minderheiten wie den Roma betreiben.“ Stefan Heinichen hatte Strafanzeige wegen Verletzung der Rassismus-Strafnorm gegen die Junge SVP des Kantons Bern eingereicht.

Grund war ein Facebook-Post im Rahmen der JSVP-Wahlkampagne, der die Minderheiten der Sinti und Roma auf pauschalisierende Weise herabsetzte. Stefan Heinichen reichte im Namen des Verbandes Sinti und Roma Schweiz (VSRS) eine Strafanzeige ein, unterstützt von der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV). Die Berner Staatsanwaltschaft verurteilte die beiden Co-Präsidenten mittels Strafbefehl wegen Rassendiskriminierung. Darauf erhoben die beiden Politiker Einsprache gegen den Strafbefehl. Ohne Erfolg: Die Strafe wurde im vergangenen Januar durch das Regionalgericht Bern-Mittelland bestätigt, welches gemäss Medienberichten das Inserat als pauschalisierend und abwertend einschätzte. Darauf legten Nils Fiechter und Adrian Spahr gegen das Urteil Berufung ein. „Wir sind befriedigt, dass in diesem Fall auch das Obergericht an der Anwendung der Rassismus-Strafnorm festhält“, sagt Christoph Wiedmer, Co-Geschäftsleiter der GfbV. „Das Urteil zeigt erneut, dass die Berner Justiz Antiziganismus ernst nimmt und entsprechend sanktioniert.“

Zur Publikation

Die Junge SVP Kanton Bern veröffentlichte am 21. Februar 2018 auf ihrer Facebook Seite im Rahmen ihrer Wahlkampagne für den Grossrat einen Eintrag, der als rassistisch zu werten ist. Der Aufruf „JSVP-Kandidaten wählen – Transitplatz für Zigeuner verhindern!“ machte deutlich, dass ein Transitplatz für fahrende Sinti und Roma ihrer Meinung nach „schädlich“ sei. Gleichzeitig wurde mit einer Illustration suggeriert, dass „Zigeuner“ pauschal schmutzig sind, zu Kriminalität neigen, ihre Fäkalien überall hinterlassen und die öffentliche Ordnung nachhaltig stören.

Diese Publikation verletzte aus Sicht des Roma-Vertreters Stefan Heinichen und der GfbV die Rassismus-Strafnorm Art. 261bis Abs. 4 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB), indem eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert wurde. „Die Publikation der Jungen SVP Kanton Bern gründete in der rassistischen Annahme, dass die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Minderheit (‹Zigeuner›) mit Kriminalität, fehlender Hygiene, fehlendem Umweltbewusstsein und mit dem Stören der öffentlichen Ordnung verbunden ist“, sagt Stefan Heinichen. „Auf diese Weise wurde eine ganze Gruppe auf rassistische Weise herabgesetzt.“

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