03. September 2013

Medienmitteilung

Gefährliche Rückkehr nach Sri Lanka. Neue Fälle zeigen auf: Die Schweizer Asylpraxis führt zu Verhaftungen und Folter

Das Bundesamt für Migration (BFM) teilte am Montag mit, dass momentan keine Asylsuchende nach Sri Lanka zurückgeschafft werden. Der Behörde liegen gegenwärtig zwei Fälle von abgewiesenen tamilischen Asylsuchenden vor, die bei ihrer Rückkehr nach Sri Lanka verhaftet wurden. In einem heute veröffentlichten Bericht zeigt die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) auf, dass es sich dabei nicht um Einzelfälle handelt. Es liegen zwei weitere Fälle vor, die belegen, dass die bisherige Schweizer Asylpraxis dazu geführt hat, dass Rückkehrende in Sri Lanka verhaftet und gefoltert wurden. Aufgrund dieser Bedrohungslage fordert die GfbV vom BFM einen umfassenden Wegweisungsstopp für Menschen aus Sri Lanka.

Vier Jahre nach dem Ende des Bürgerkrieges ist die Menschenrechtssituation in Sri Lanka nach wie vor äusserst besorgniserregend – kritische Medienschaffende, Menschenrechtsaktivisten, Mitarbeitende von NGOs oder Oppositionspolitiker sind besonders oft Opfer von Menschenrechtsverletzungen. Dieser Fakt wurde am Samstag auch von der UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte Navi Pillay bestätigt. Sie bezeichnet die südostasiatische Insel als zunehmend autoritär. Der Krieg – so Pillay – mag zwar vorbei sein, aber inzwischen werden die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit untergraben.

Für die Schweizer Migrationsbehörden gilt Sri Lanka – ungeachtet der Verschärfung der Situation in den letzten Monaten – seit 2011 als sicheres Land. Seit mehr als zwei Jahren werden deshalb Asylbewerber aus Sri Lanka mit einem negativen Asylentscheid aus der Schweiz weggewiesen. Gleichzeitig laufen Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz und Sri Lanka. Dass diese Praxis jedoch Konsequenzen haben kann, ist dem BFM seit den Medienberichten von letzter Woche bekannt. Gegenwärtig werden gemäss BFM-Mediensprecherin Gaby Szöllösy zwei Fälle von abgewiesenen Asylsuchenden abgeklärt, die bei ihrer Rückkehr verhaftet wurden. Unabhängig vom Ausgang der Abklärungen in diesen beiden Fällen habe das BFM entschieden, alle Dossiers von Personen, die aktuell nach Sri Lanka rückgeführt werden sollen, einer nochmaligen sorgfältigen Kontrolle zu unterziehen. Bis zum Abschluss dieser Untersuchungen würden die in den nächsten Tagen konkret bevorstehenden Rückführungen vorläufig zurückgestellt.

Die GfbV begrüsst die vorläufige Sistierung von Zwangswegweisungen nach Sri Lanka. Noch im Juli betonte das BFM öffentlich, ihm seien keine Fälle bekannt, in denen Rückkehrer in Sri Lanka gefoltert wurden. Diese Einsicht kommt jedoch für mindestens zwei abgewiesene Asylsuchende viel zu spät. In einem Bericht über die Schweizer Wegweisungspraxis 2011-2013dokumentiert die GfbV heute zwei weitere Fälle von Asylsuchenden, die nach Ablehnung ihres Asylgesuchs so genannt „freiwillig“ nach Sri Lanka zurückkehrten und bei ihrer Ankunft verhaftet und gefoltert wurden. Auch diese Fälle sind umfassend zu untersuchen. Damit sich diese tragischen Fälle nicht wiederholen, greift die Sistierung der Wegweisungen nach Sri Lanka zu kurz. Die GfbV fordert das BFM dringend auf, über einen umfassenden Wegweisungsstopp für Menschen aus Sri Lanka zu verfügen und die Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen mit Sri Lanka umgehend zu stoppen.

Die GfbV lancierte gestern zusammen mit Amnesty International (AI) und der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) die Kampagne „Aufklärung und Gerechtigkeit für Sri Lanka“. In einer Petition fordern die drei Organisationen den Bundesrat auf, konkrete Massnahmen zu ergreifen, um sri-lankische Asylsuchende in der Schweiz wirksam zu schützen. Ausserdem soll die Schweiz klare aussenpolitische Signale geben und sich für ein Ende der Straflosigkeit von Kriegsverbrechen in Sri Lanka und für die Durchsetzung der Menschenrechte stark machen.

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