12. September 2016

Medienmitteilung

Durchgangsplätze im Kanton Bern: Ausländische Fahrende dürfen nicht diskriminiert werden

Der Grosse Rat des Kantons Bern hat heute über den Ausbau künftiger Durchgangsplätze für fahrende Jenische, Sinti und Roma entschieden. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) begrüsst den Entscheid zur Errichtung drei neuer Durchgangsplätze für Schweizer Fahrende, bedauert aber die Ablehnung des Transitplatzes in Meinisberg. Die GfbV verlangt eine rasche Alternative – ausländische Fahrende dürfen nicht diskriminiert werden.

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) begrüsst den Entscheid des Grossen Rates, im Kanton Bern künftig drei neue Durchgangsplätze für Schweizer Fahrende zu schaffen. „Endlich geht der Kanton auf die berechtigten Bedürfnisse von Jenischen und Sinti ein“, sagt GfbV-Kampagnenleiterin Angela Mattli. Zwei Jahre nach Protestaktionen und unwürdiger polizeilicher Räumung ist der Kanton Bern bereit, seinen Verpflichtungen gegenüber den nationalen Minderheiten nachzukommen.

Der Antrag für einen Transitplatz für ausländische Fahrende hingegen wurde zurückgewiesen und auf eine billigere Lösung plädiert. „Dies ist enttäuschend und wird die gegenwärtigen Konflikte im Berner Seeland nicht entschärfen“, sagt GfbV Kampagnenleiterin Angela Mattli. Seit der Aufhebung des sogenannten „Zigeunereinreiseverbotes“ von 1973 bereisen fahrende Roma-Gruppen von März bis Oktober regelmässig die Schweiz. Gemäss Schätzungen handelt es sich um 400 bis 500 Wohnwagen. Dennoch gibt es in der Schweiz lediglich drei offizielle Durchgangsplätze, die fahrenden Roma-Gruppen offiziell zur Verfügung stehen. Diese befinden sich gegenwärtig in Domat/Ems (GR), Martigny (VS) und Kaiseraugst (AG). Die übrigen, wenigen Durchgansplätze stehen in erster Linie den Schweizer Jenischen und Sinti zur Verfügung. Dies führt dazu, dass fahrende Roma gezwungen sind, auf den „spontanen Halt“ auszuweichen, wo Wohnwagen bei Landwirten, Gewerbebetrieben oder auf öffentlichen Flächen von Gemeinden gegen Entgelt aufgestellt werden. Obwohl die Mehrheit dieser Arrangements reibungslos verlaufen, kommt es vor, dass einige Roma-Gruppen die hiesigen Gesetze und Gepflogenheiten nicht kennen oder respektieren. Diese Konflikte – wie diesen Sommer in Berner Seeland – haben kostspielige Polizeieinsätze zur Folge. „Mit einem offiziellen Durchgangsplatz würde sich die Situation wesentlich entspannen“, betont Angela Mattli von der GfbV. Gleichzeitig stellt die GfbV eine klare Verschärfung des politischen und medialen Klimas gegenüber Roma fest. Dies zeigt sich insbesondere in einer beunruhigenden Zunahme von offenen, rassistischen Äusserungen von Politikerinnen und Politikern im Kanton Bern. Konkrete Lösungsvorschläge bleiben dabei auf der Strecke.

Die Gesellschaft für bedrohte Völker fordert den Berner Regierungsrat auf, rasch einen bedarfsgerechten, kostengünstigen Alternativstandort für ausländische Fahrende zu finden und unterdessen rasch genügend provisorische Transitplätze zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der in der Schweizer Verfassung verankerten Diskriminierungsverbotes sowie dem Prinzip der Gleichbehandlung und der Personenfreizügigkeit steht der Kanton Bern in der Pflicht, den Bedürfnissen von ausländischen Fahrenden nachzukommen. „Ebenso erwarten wir vom Regierungsrat ein klares Statement gegenüber Rassismus und Antiziganismus im Kanton Bern“, sagt Kampagnenleiterin Angela Mattli.

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