10. Februar 2019
Medienmitteilung
Berner Polizeigesetz diskriminiert fahrende Minderheiten
Die Stimmbevölkerung im Kanton Bern hat das neue Polizeigesetz gemäss Hochrechungen deutlich angenommen. Darin wird der Wegweisungsartikel auf „Fahrende“ausweitet, „die auf einem privaten Grundstück oder auf einem Grundstück des Gemeindewesens ohne Erlaubnis des Eigentümers campieren.“ Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) bedauert das Abstimmungsergebnis, weil das neue Gesetz Minderheitenschutz verletzt und fahrende Minderheiten diskriminiert.
„Das neue Polizeigesetz diskriminiert fahrende Minderheiten“, sagt Angela Mattli, Kampagnenleiterin bei der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV). Gemäss Hochrechnungen zum heutigen Abstimmungsergebnis im Kanton Bern wird das Polizeigesetz dahingehend verschärft, dass fahrende Jenische, Sinti und Roma schneller von Geländen gewiesen werden können. Bis jetzt verfügt bei Landnahmen ein Gericht über die Wegweisung, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht. Mit der Verschärfung des Wegweisungsartikels wird die rechtliche Situation fahrender Minderheiten verschlechtert: Neu kann die Wegweisung auch ohne akute Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausgesprochen werden. Dies ist umso stossender, da im Kanton Bern trotz gesetzlicher Verpflichtungen bisher nicht genügend Plätze für fahrende Jenische, Sinti und Roma realisiert werden konnten.
Die Ausweitung des Wegweisungsartikels auf „campieren“ ohne Erlaubnis des Eigentümers oder Besitzers ist gemäss einem Rechtsgutachten von Prof. Rainer J. Schweizer sehr auslegebedürftig, da nicht definiert wird, was „campieren“ bedeutet. Fahrende Jenische, Sinti und Roma „campieren“ nicht, sondern sie suchen Aufenthaltsorte für ihre Lebens- und Arbeitsweise und brauchen dazu genügend Stand- und Durchgangsplätze. Dieser Anspruch liegt in völkerrechtlichen Abkommen, dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten sowie Entscheiden des Bundesgerichtes und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte begründet.
„Das neue Polizeigesetz schränkt die Rechte fahrender Minderheiten ein, ohne Lösungen zu präsentieren“, sagt Angela Mattli von der GfbV. Lösungsansätze wären aus Sicht der GfbV neben genügend Halteplätzen der Ausbau von Präventionsmassnahmen und die Institutionalisierung von Vermittlungsangeboten. Die GfbV wird die Auswirkungen des neuen Gesetzes auf die Betroffenen genau beobachten.