30. Juni 2016
Medienmitteilung
Jenische, Sinti und Roma: GfbV reicht Anzeige wegen Verletzung der Rassismus-Strafnorm gegen SVP-Gemeinderat ein
«Wenn man Zigeuner nicht vom Sehen erkennt, dann spätestens mit der Nase». Dies sagte der Lysser Gemeinderat Jürg Michel (SVP) anlässlich einer Gemeinderatsdebatte zur Situation der «Fahrenden» in Lyss. Diese Äusserung ist ein klarer Verstoss gegen die Rassismus-Strafnorm. Die Gesellschaft für bedrohte Völker hat heute Strafanzeige eingereicht.
Aus der Sicht der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) verletzt der Lysser Gemeinderat Jürg Michel (SVP) mit seiner Aussage über «Fahrende» die Rassismus-Strafnorm. Gemäss Medienberichten äusserte sich Michel anlässlich der Gemeinderatssitzung vom 26.6.2016 folgendermassen: «Wenn man Zigeuner nicht vom Sehen erkennt, dann spätestens mit der Nase». Diese abwertende und pauschalisierende Aussage verstösst klar gegen die Rassismus-Strafnorm Art. 261bis StGB Abs. 4, in dem eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert wird. Die Aussage von Herrn Michel gründet in der pauschalen, abwertenden Annahme, dass die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe/Ethnie («Zigeuner») «Gestank» zur Folge hat. Mit der Behauptung, dass «Zigeuner» stinken, wird eine ganze Gruppe auf rassistische Weise herabgesetzt. Hinzu kommt, dass der Begriff «Zigeuner» im deutschsprachigen Raum für die Angehörigen der Jenischen, Sinti und Roma eine verletzende Fremdbezeichnung darstellt. Im deutschsprachigen Sprachraum ist der Begriff nämlich durch den nationalsozialistischen Völkermord geprägt, dem 500 000 Sinti, Roma und Jenische zum Opfer fielen.
Aus diesem Grund hat die GfbV heute bei der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland Strafanzeige eingereicht. «Pauschalisierende und diskriminierende Aussagen gegenüber Jenischen, Sinti und Roma durch Politikerinnen und Politiker haben in den letzten Jahren zugenommen», sagt Angela Mattli, Kampagnenleiterin der GfbV. Diese Entwicklung wird durch Berichte der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR), den UNO-Ausschuss gegen Rassendiskriminierung und die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) des Europarates bestätigt. «Die Aussage von Lysser Gemeinderat Jürg Michel hat jedoch ein neues, erschreckendes Ausmass erreicht, welches die Rassismus-Strafnorm klar verletzt. Deshalb erstatten wir Anzeige.»