20. Mai 2022

Medienmitteilung

NR-Rechtskommission spricht sich für Sorgfaltspflicht betreffend Zwangsarbeit aus - besonders in Ostturkestan

Mit 12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid der Sitzungspräsidentin hat die Rechtskommission des Nationalrats heute eine parlamentarische Initiative von Corina Gredig (GLP/ZH) zur Ausweitung der Sorgfaltspflicht auf Zwangsarbeit angenommen. Damit soll insbesondere der staatlich vermittelten Zwangsarbeit in Ostturkestan (chinesisch: Xinjiang) in der Volksrepublik China begegnet werden. Die Gesellschaft für bedrohte Völker kritisiert seit über einem Jahr die Untätigkeit der Schweiz in dieser Sache und begrüsst den Entscheid der RK-N.

Seit vier Jahren erscheinen laufend neue Berichte zu staatlich auferlegter Zwangsarbeit in der Region Ostturkestan in der Volksrepublik China (VRC). Verschiedene Schweizer Branchen sind von möglichen Menschenrechtsverletzungen in ihren Wertschöpfungsketten betroffen. «Während die wichtigsten Handelspartner im Ausland Massnahmen auf verschiedenen Ebenen ergreifen, blieb die Schweiz bisher untätig und führte lediglich zwei ‹runde Tische› durch», kritisiert Fabienne Krebs, Kampagnenleiterin bei der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV). Die GfbV begrüsst darum den heutigen Entscheid der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N), die eine parlamentarische Initiative von Corina Gredig (GLP/ZH) zur Bekämpfung von Zwangsarbeit angenommen hat.

Am Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative anknüpfen

Die Vorlage knüpft beim Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative an, zielt aber speziell auf Situationen wie in Ostturkestan. Wird sie umgesetzt, müssen Unternehmen neben Risiken von Kinderarbeit und in Zusammenhang mit vier Konfliktmineralien neu auch Risiken von Zwangsarbeit in ihren Wertschöpfungsketten identifizieren und mindern. Durch dieses branchen- und länderübergreifende Vorgehen sollen Unternehmen vor Gegenmassnahmen durch die VRC geschützt werden.

Gleich lange Spiesse im internationalen Wettbewerb

Durch Sorgfaltspflichten im Einklang mit internationalen Standards soll die Vorlage ausserdem zu gleich langen Spiessen im internationalen Wettbewerb beitragen. «Zuletzt haben die Corona-Pandemie und der Krieg in der Ukraine aufgezeigt, wie wichtig resiliente Wertschöpfungsketten für einen stabilen Schweizer Wirtschaftsstandort sind. Daraus müssen die richtigen Lehren gezogen werden», so Fabienne Krebs von der GfbV. Wer Sorgfaltsprüfungen durchführt, kennt die Risiken in der eigenen Wertschöpfungskette und kann Abhängigkeiten besser vermeiden. Die Schweiz muss aus Sicht der GfbV ihren Teil dazu beitragen, dass Unrechtsregime nicht länger von unfairen Wettbewerbsvorteilen durch Zwangsarbeit profitieren können.

Besuch der UN-Hochkommissarin in China

Ende Mai wird die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Michelle Bachelet, nach China reisen und in diesem Rahmen auch die Region Ostturkestan besuchen. Obwohl die VRC im April 2022 ankündigte, die beiden ILO-Kernarbeitskonventionen zu Zwangsarbeit (Nr. 29 und Nr. 105) zu ratifizieren, dürfte das Risiko für Zwangsarbeit auch in Zukunft hoch bleiben: Ein Bericht der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) der Vereinten Nationen vom Februar 2022 beanstandete mit deutlichen Worten, dass die VRC die bereits ratifizierten Übereinkommen betreffend Diskriminierung und Beschäftigungspolitik in der Region Ostturkestan ungenügend umsetzt.

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