19. September 2014

Medienmitteilung

Keine Verwässerung der Indigenenrechte an der Weltkonferenz zu Indigenen Völkern

Am 22. und 23. September findet in New York die UN-Weltkonferenz zu Indigenen Völkern statt. Die Konferenz hat die Durchsetzung der von der UNO genehmigten Erklärung der Rechte der Indigenen Völker zum Ziel. Zur Enttäuschung der Indigenen sind keine zwei Tage für die zentralen Probleme der Indigenen reserviert. Bereits jetzt ist anhand des Entwurfes der Schlusserklärung erkennbar, dass das in der Erklärung festgelegte Mitentscheidungsrecht, konkret das vorherige, informierte und freie Einverständnis der Indigenen, verwässert werden soll. Die GfbV fordert daher die Weltgemeinschaft und die Schweizer Delegation auf, das Mitbestimmungsrecht der Indigenen inklusive Vetorecht explizit zu verteidigen.

Obwohl die Erklärung der Rechte Indigener Völker (ERIV), die 2007 von der UNO-Vollversammlung angenommen wurde, den indigenen Gemeinschaften das Selbstbestimmungsrecht zugesteht und für alle sie betreffenden Aktivitäten deren Einverständnis verlangt, wird die Umsetzung dieser Rechte in den einzelnen Ländern sabotiert. In Ecuador erhalten Ölkonzerne im Schutzgebiet des Yasuní-Parks Regenwaldkonzessionen für den Ölabbau ohne Einverständnis der Waorani. In Peru will die Goldfirma Yanacocha ohne Einverständnis und gegen massiven Widerstand der Lokalbevölkerung das neue Minenprojekt Conga angehen. In Brasilien haben Bergbaufirmen und Spekulanten Nutzungsrechte für Rohstoffabbau sogar mitten in Indigenenschutzgebieten beantragt. Werden diese Projekte durchgeführt, ist das Überleben der indigenen Gemeinschaften massiv gefährdet. Daher fordern die Vertreter der indigenen Völker eine klare Formulierung im Schlussdokument der Weltkonferenz, welche den betroffenen indigenen Völkern das Recht auf Zustimmung, inklusive dem Vetorecht, zugesteht. Zudem verlangen die Indigenenvertreter, dass zur Überprüfung der Umsetzung der ERIV eine Institution an der UNO eingerichtet wird und dass die indigenen Völker innerhalb der UNO einen angemessenen Status erhalten. Die GfbV fordert die internationale Gemeinschaft und die Schweizer VertreterInnen auf, diese Forderungen an der Konferenz zu unterstützen. Zum Mitbestimmungsrecht kann die Schweiz auf bestens verwurzelte Erfahrungen zählen: In keiner Schweizer Gemeinde dürfen Rohstoffprojekte durchgeführt werden, ohne durch einen Beschluss der Gemeinde die Genehmigung erhalten zu haben. Dies erfuhr auch die Goldfirma «Swiss Gold Exploration AG» in der Bündner Talschaft Surselva. Während die Bündner Gemeinden Trun, Sumvitg und Disentis einem Gesuch zur Abklärung des Goldgehaltes im Jahre 2012 zustimmten, lehnte die Gemeinde Medel das Gesuch der Firma ab. Die Bürgerinnen und Bürger verwarfen das Anliegen der Goldfirma, da sie grosse Landschaftsschäden und Verschmutzungen fürchteten. Es ist höchste Zeit, dass dieses demokratische Mitbestimmungsrecht, das bei uns selbst kleinsten Gemeinden zugestanden wird, auch für die indigenen Gemeinschaften weltweit gilt.

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