08. August 2014
Medienmitteilung
Internationaler Tag der Indigenen: Umsetzung der Indigenenrechte dringender denn je
Zum morgigen Internationalen Tag der Indigenen Völker der Welt weist die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) auf den massiven Abbau der Indigenenrechte in Ländern wie Brasilien, Ecuador und Peru hin. Obwohl in Sachen Rechte der Indigenen Völker 2007 auf UNO-Ebene ein Meilenstein gesetzt wurde, hapert es in vielen Ländern mit der konkreten Umsetzung. Hoffnungen geben nur ein richtungsweisendes Gerichtsurteil in Kanada und die kommende Weltkonferenz zu den Rechten Indigener Völker. Die GfbV fordert die internationale Gemeinschaft, die Regierungen und die Rohstofffirmen auf, die Rechte der indigenen und lokalen Bevölkerung, insbesondere das Mitbestimmungsrecht, vollumfänglich zu respektieren.
Morgen wird der Internationale Tag der Indigenen Völker der Welt gefeiert. In den meisten der rund 70 Ländern, in denen indigene Völker leben, gibt es allerdings nichts zu feiern. Die Erklärung zu den Rechten der Indigenen Völker, welche die UNO-Vollversammlung im Jahre 2007 mit überwältigendem Mehr angenommen hat, bleibt auch sieben Jahre danach ein Papiertiger. Denn in vielen Ländern, welche die Erklärung umsetzen sollen, geschieht das Gegenteil. Die steigenden Rohstoffpreise verstärken das Problem zusätzlich. Angetrieben durch wirtschaftliche Interessen werden die Gesetze zum Schutze der Indigenen aufgeweicht oder gar aufgehoben.
Drei Beispiele:
Situation Brasilien
In Brasilien ist der Demarkierungsprozess ins Stocken gekommen. So sollte im Amazonas allen indigenen Völkern ihr traditionell genutztes Land als Schutzgebiet zugewiesen werden. Unter Präsidentin Dilma Rousseff werden kaum mehr Schutzgebiete ausgewiesen. Und es kommt schlimmer: Ausgerechnet in den indigenen Territorien soll ein Gesetz den Abbau von Bodenschätzen und den Bau von Staudämmen genehmigen, selbst wenn die betroffenen Gemeinschaften ihr Einverständnis nicht erteilen.
- Situation Peru
Peru hat zwar die Umsetzung der Indigenenkonvention ILO 169 angekündigt, greift dabei aber tief in die Trickkiste: Statt den Indigenen ein zugesichertes Vetorecht zu erteilen, müssen sie nur noch konsultiert werden. Zudem wird der grosse Teil der ländlichen Bevölkerung, die Campesinos, welche indigene Ursprünge haben, schlicht nicht mehr zur indigenen Bevölkerung gezählt und hat damit kein Anrecht mehr auf eine Konsultation oder gar Mitbestimmung. - Situation Ecuador
In Ecuador stoppte die Regierung die visionäre Idee des Präsidenten Rafael Correa, das grosse Amazonasgebiet des Yasuní-Nationalparks zu schützen. So hat die staatliche Erdölfirma Petroamazonas kürzlich die Lizenz erhalten, im Nationalpark nach Erdöl bohren zu dürfen, obwohl es im betroffenen Gebiet unkontaktierte Indigene gibt und die Lokalbevölkerung dagegen ist.
Kleiner Lichtblick…
Die Indigenenbewegung kann nur auf wenige Lichtblicke zurück schauen. Am 26. Juni dieses Jahres hat der Oberste Gerichtshof Kanadas den Indigenen der Ethnie Tsilhqot’in einstimmig Landansprüche anerkannt. Künftig werden in Kanada daher wirtschaftliche Entwicklungsprojekte das vorherige Einverständnis der indigenen Bevölkerung benötigen.
… und ein grosser Ausblick
Die Hoffnungen ruhen nun auf dem Ende September stattfindenden Weltkongress der indigenen Völker an der UNO in New York. Viele indigene Völker hoffen, dort einen Durchbruch zur Umsetzung der Erklärung der Rechte der indigenen Völker erreichen zu können.
Die GfbV fordert die Schweizer Regierung auf, die Anliegen der indigenen Völker am Weltkongress zu unterstützen. Zudem fordert sie alle Firmen auf, welche Rohstoffe auf indigenem Gebiet abbauen oder Infrastrukturprojekte erstellen, das Recht der betroffenen lokalen Bevölkerung auf das freie, vorherige und informierte Einverständnis (free, prior an informed consent – FPIC) zu respektieren.