11. Februar 2013
Medienmitteilung
Gesellschaft für bedrohte Völker hat Strafanzeige wegen Veruntreuung eingereicht
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ist Opfer einer substanziellen Veruntreuung geworden. Ein Strafverfahren gegen den mutmasslichen Täter ist auf Anzeige der GfbV hin eröffnet worden. Vorstand und Geschäftsleitung haben Massnahmen ergriffen, um die Zukunft der GfbV zu sichern.
In der Vergangenheit wurden Mittel der Gesellschaft für bedrohte Völker mit raffiniertem Vorgehen und erheblicher krimineller Energie veruntreut. Vorstand und Geschäftsleitung der GfbV haben unmittelbar nach Entdecken der unrechtmässigen Transaktionen einen Anwalt eingeschaltet. Dieser hat Strafanzeige eingereicht. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern hat ein Strafverfahren eröffnet. Zum laufenden Verfahren können derzeit keine weiteren Angaben gemacht werden.
Die Liquidität der GfbV ist sichergestellt. Grosse Einsparungen sind aber nötig. Ein Sanierungsplan ist erstellt und das Budget 2013 ist in Bearbeitung. Ein Stellenabbau kann leider nicht vermieden werden.
Die Stiftung Zewo, die schweizerische Zertifizierungsstelle für gemeinnützige, Spenden sammelnde Organisationen, wurde über den Veruntreuungsfall informiert. Die GfbV verzichtet bis auf weiteres auf das Führen des Zewo-Gütesiegels.
Die GfbV setzt alles daran, ihre Aktivitäten zum Schutz und zur Unterstützung von Minderheiten auch in Zukunft nach bestem Wissen und Gewissen weiterzuführen. Dafür hofft sie auf das Verständnis, das Vertrauen und die weitergehende Unterstützung ihrer Mitglieder und GönnerInnen.