Kongobecken

Beteiligung der Waldvölker an Waldnutzung im Kongobecken

Die indigenen Waldvölker des Kongobeckens sollen selber bestimmen können, wie ihr Lebensraum genutzt werden soll.

Foto: Jerome Lewis

Waldvölker Kongobecken Waldvölker Kongobecken

Übersicht

Das Kongobecken im zentralen Afrika ist die zweitgrösste Regenwaldfläche der Erde. Der Lebensunterhalt der dort ansässigen Bevölkerung – Bantu und indigene Waldvölker (Pygmäen) – hängt fast ausschliesslich von den Ressourcen des Waldes ab. Sie haben aber keine formelle Verfügungsgewalt über die traditionell von ihnen bewohnten und genutzten Gebiete. Diese liegt beim Staat, welcher Flächen für eine industrielle Nutzung an Holzfirmen ohne Rücksprache mit der Bevölkerung vergibt und ohne diese an Gewinnen zu beteiligen.

Die grösstenteils nicht nachhaltige Nutzung des Waldes führt zu einer Verschlechterung der Lebensgrundlage und damit auch zu einer zunehmenden Verarmung und Marginalisierung der Waldbevölkerung.

Um die Rechte der Indigenen in Bezug auf ihren Lebensraum zu schützen, hat die internationale Gemeinschaft verschiedene Menschenrechtsinstrumente entwickelt (Indigenenkonvention ILO 169, UNO-Erklärung  für die Rechte der Indigenen Völker). Ein zentrales Instrument ist das „freie, informierte und vorausgehende Einverständnis (FIVE). Dies bedeutet, dass die indigene Bevölkerung ihr freies, auf umfassender Information basierendes und vor der Nutzung eingeholtes Einverständnis geben muss, bevor Dritte in ihrem Gebiet aktiv werden können.

Seit 2006 setzt sich die GfbV für die Umsetzung dieses wichtigen Konzeptes ein.

Ziele

  • Langfristig: Die indigenen Waldvölker des Kongobeckens können selber bestimmen, wie ihr Lebensraum genutzt werden soll.
  • Kurzfristig: Für alle Holzfirmen, die sich zertifizieren lassen, ist die Einhaltung des FIVE verbindlich.
  • Bei einer geplanten Nutzung des Waldes durch Firmen, staatliche Organe oder Nichtregierungsorganisationen wird die Einholung des Einverständnisses der dort lebenden indigenen Bevölkerung zunehmend die Regel.
  • Die Waldvölker werden zunehmend in die allfällige Nutzung ihres Waldes einbezogen, erhalten Arbeitsplätze und Kompensationen für Schäden, verhandeln bezüglich schadensmindernden Massnahmen und werden am Gewinn beteiligt.

Aktivitäten

In 2007 und 2008 hat die GfbV zusammen mit Anthropologinnen und Anthropologen eine Studie zur Umsetzung des Rechts auf freies, informiertes und vorhergehendes Einverständnis FIVE im Kongobecken erarbeitet. Darin wird beschrieben, wie unter Berücksichtigung der kulturellen Unterschiede faire Verhandlungen zwischen Holzindustrien und der indigenen Waldbevölkerung organisiert werden müssen, damit Indigene tatsächlich alle nötigen Informationen haben und sich frei für eine Nutzung unter Einhaltung verhandelter Bedingungen entscheiden oder diese ablehnen können.

Die Studie zur Umsetzung des FIVE wurde an internationalen Veranstaltungen vorgestellt. 2009 wurden die Ergebnisse während eines mehrmonatigen Aufenthalts im Kongobecken mit Holzfirmen, lokalen Organisationen und Behördenvertretern besprochen. Verschiedene lokale Organisationen führen jetzt Projekte zum FIVE aus oder haben den FIVE in ihre eigene Projektarbeit involviert.

Mit der Unterstützung des Lotteriefonds des Kantons Bern führt die GfbV in der Demokratischen Republik Kongo gemeinsam mit lokalen Organisationen 2011 und 2012 Projekte durch. Der Schwerpunkt liegt auf der Vermittlung von Wissen an lokale und autochtone Gemeinschaften bezüglich ihrer Rechte. In dreitägigen Seminaren in verschiedenen Provinzen wird das Konzept des FIVE erklärt, sowie die rechtliche Lage in der Demokratischen Republik Kongo (z.B. Gesetze zur Waldnutzung).

Das Holzzertifizierungssystem FSC (Forest Stewardship Council) schreibt das FIVE zwingend für den Erhalt des Zertifikats vor. Der FSC ist gegenwärtig daran, die Prinzipien und Kriterien sowie regionale Indikatoren fürs Kongobecken festzulegen. Von Anfang an war die GfbV stark in diesen Prozess involviert und es gelang ihr in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen die umfassende Verankerung des FIVE beim FSC sicherzustellen. Durch diese Verankerung ist die Mitbestimmung der lokalen Bevölkerung beim FSC-zertifizierten Holz garantiert.

Partner dieser Kampagne sind Cercle pour la défense de l'environnement (CEDEN) und Réseau Ressources Naturelles (RRN).

Betroffene

Siedlungsgebiet:

In Regenwaldgebieten in Zentralafrika, in Ländern wie der Zentralafrikanischen Republik, der demokratischen Republik Kongo, der Republik Kongo, Ruanda, Uganda und Kamerun.

Bevölkerung:

Zirka eine halbe Million Pygmäen leben im Kongobecken. Es gibt keine genauen Erhebungen, zudem kann nicht klar definiert werden, wer zu den Pygmäen gehört. Das entspricht einem Bevölkerungsanteil von 0.3 - 1% der Bevölkerung der zentralafrikanischen Länder.
Im Kongobecken leben mindestens 26 verschiedene Pygmäengruppen. Die Sicherung ihres Lebensunterhaltes sowie die Ausübung ihrer Kultur sind aufs Engste mit dem tropischen Regenwald verknüpft. Der Begriff „Pygmäe“ oder "Waldvölker" ist ein Sammelbegriff für eine Gruppe verschiedener, geografisch getrennter indigener Völker im äquatorialen Afrika, welche gemeinsame soziokulturelle Praktiken wie Jagen und Sammeln teilen und eine recht egalitäre Gemeinschaft pflegen.
Der Begriff „Pygmäe“ wird teilweise als diskriminierend empfunden, von einigen Betroffenen aber auch wieder zunehmend gebraucht.

Religion:

Vorwiegend präsent ist der Animismus. Im spirituellen Leben spielt der Wald eine zentrale Rolle.

Sprache:

Es werden verschiedene Sprachen gesprochen.

Kontakt

Kontaktperson bei der GfbV

Christoph Wiedmer, Co-Geschäftsleiter

Tel. +41 (0)31 939 00 01

christoph.wiedmer@gfbv.ch

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