01. Juni 2016

Medienmitteilung

Tessiner Genozidurteil: Ein Zeichen gegen die Leugnung schlimmster Verbrechen

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) begrüsst das Urteil gegen den ehemaligen Tessiner Lega-Grossrat Donatello Poggi. «Es ist ein klares Zeichen dafür, dass in der Schweiz ein Genozid nicht geleugnet werden darf. Der Völkermord ist das schlimmste von Menschen begangene Verbrechen und muss mit allen Mitteln bekämpft werden», sagt Christoph Wiedmer, Geschäftsleiter der GfbV. Das Massaker von Srebrenica, das Poggi in einer Tessiner Zeitung als «propagandistische Lüge» bezeichnet hat, wurde mehrmals von obersten Instanzen als Genozid qualifiziert.

Die heute vom Strafgericht in Bellinzona behandelte Klage geht zurück auf einen Meinungsbeitrag in der Tessiner Tageszeitung Corriere del Ticino Ende 2012. Der ehemalige Tessiner Grossrat Donatello Poggi (Lega, 2007-2011) schrieb in seiner «Opinione» unter dem Titel «Srebrenica, come sono andate le cose» (Srebrenica, was damals geschah) wörtlich: «Die offizielle Version von Srebrenica ist eine propagandistische Lüge». Das Massaker habe es gegeben, sei aber an den Serben begangen worden. «Die offizielle Version wird nicht wahrer, je öfter man sie wiederholt», schrieb Poggi in seinem dreispaltigen Zeitungsartikel.

Im Juli 1995 wurden über 8000 Bosniaken, muslimische Jungen und Männer zwischen 13 und 77 Jahren, unter der Führung von Serbenführer Ratko Mladic ermordet. Das Massaker gilt als das schwerste Kriegsverbrechen in Europa seit dem Ende des zweiten Weltkrieges und wurde sowohl vom Internationalen Gerichtshof als auch vom UN-Kriegsverbrechertribunal als Genozid eingestuft.

«Mit einer Leugnung werden die Opfer respektive deren Familien ein weiteres Mal zutiefst verletzt, und das darf nicht sein», sagt Wiedmer und bezeichnet das Urteil als Genugtuung im Kampf gegen künftige Genozide.

Wie schon im Fall Doglu Perincek, der von sämtlichen Schweizer Instanzen als Leugner des Völkermords an den Armeniern verurteilt wurde, zeigt die Schweiz, dass sie mit der Antirassismus-Strafnorm ein wirksames Instrument gegen die Genozidleugnung in der Hand hat. Perincek wurde allerdings vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in letzter Instanz freigesprochen. Das Gericht stufte die freie Meinungsäusserung höher ein als der Völkermord an den Armeniern.

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