16. Juni 2017

Medienmitteilung

Tessiner Appellationsgericht bestätigt Busse gegen früheren Politiker wegen Leugnung des Genozids in Srebrenica

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass das Appellationsgericht die Verurteilung des früheren Tessiner Grossrats der Lega dei ticinesi, Donatello Poggi, bestätigt hat. Am 23. November 2012 leugnete Poggi in einem Artikel der Zeitung Corriere dei Ticino den Völkermord, den die serbische Armee bei Srebrenica an der bosnischen Bevölkerung begangen hat.

Gestern Donnerstag hat das Tessiner Appellationsgericht die Verurteilung des früheren Tessiner Grossrats der Lega dei Ticinesi, Donatello Poggi, bestätigt. Poggi wurde bereits am 31. März 2015 vom Strafgericht zu einer Busse und einer bedingten Geldstrafe verurteilt, wogegen er rekurrierte.Die Bestätigung des Urteils ist für die Tausenden von Opferfamilien des Genozids, die Angehörige verloren haben, eine Genugtuung. Das Urteil bestätigt zudem, dass die Urteile der internationalen Gerichte wie des Internationalen Strafgerichtshofs nicht leichtfertig und auf der Basis von Verschwörungstheorien hinterfragt werden dürfen. Es bestätigt aber auch den Sinn der Antirassismus-Strafnorm, dass Leugnungen eines erwiesenem Genozids unter Strafe gestellt werden müssen, um die Opferfamilien nicht noch mehr zu verletzen oder gar zu verhöhnen.

Donatello Poggi hatte in einem Artikel in der Zeitung Corriere dei Ticino den Völkermord geleugnet, den die serbische Armee bei Srebrenica an der bosnischen Bevölkerung begangen hat. Bei Massakern bei der Stadt Srebrenica wurden 1995 mehr als 8000 bosnische Männer und Knaben von serbischen Truppen brutal ermordet. Die UNO-Truppen schauten tatenlos zu. Mehrere Urteile von internationalen Gerichten wie der Internationale Strafgerichtshof und der internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien haben die Massaker zweifelsfrei als Genozid bezeichnet.

Artikel 261 des Schweizerischen Strafgesetzbuches, auch Antirassismus-Strafnorm genannt, stellt die Leugnung von Genozid unter Strafe. Die beiden Organisationen TRIAL und die Gesellschaft für bedrohte Völker haben die Klage gegen Poggi unterstützt und nehmen den Entscheid des Appellationsgericht mit Befriedigung zur Kenntnis.

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