Wir prägen auf politischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Ebene einen differenzierten Diskurs über Minderheiten und indigene Völker und setzen uns für die Einhaltung der kollektiven und individuellen Menschenrechte ein, wie sie in internationalen Konventionen festgehalten sind.
Was wir tun
- Wir dokumentieren Menschenrechtsverletzungen.
- Wir informieren und sensibilisieren die Öffentlichkeit zu Menschenrechtsfragen.
- Wir machen auf die Verletzung kollektiver und individueller Menschenrechte aufmerksam und verlangen deren Aufklärung, Ahndung und Wiedergutmachung.
- Wir unterstützen lokale Bemühungen zur Stärkung der Menschenrechte von Minderheiten und indigenen Völkern.
- Wir vertreten die Interessen von Betroffenen gegenüber Behörden und Entscheidungsträgern, wo sie es nicht selber tun können.
Wie wir arbeiten
- Im Zentrum unserer Arbeit stehen die Anliegen der Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen. Mit ihnen pflegen wir eine partnerschaftliche Zusammenarbeit.
- Wir arbeiten national und international mit Organisationen und Personen zusammen, die unsere Werte teilen.
- Unsere Mitarbeitenden identifizieren sich mit den Werten und Zielen unserer Organisation.
- Wir setzen unsere Mittel sorgfältig, zielgerichtet und effizient ein.
- Unsere Arbeit wird von unseren Mitgliedern getragen.
Sprache schafft Wirklichkeit – für eine inklusive Sprache
Sprache hat Wirkung, sie kann verletzen oder unsichtbar machen. Sprache kann aber auch Gehör verschaffen und Verständnis ermöglichen. Die Gesellschaft für bedrohte Völker unterstützt Menschen, die unterschiedliche Formen struktureller Diskriminierung erleben. Deshalb ist es der GfbV wichtig, eine diskriminierungsfreie Sprache zu pflegen. Die nachfolgenden Ausführungen zeigen, welche Begriffe die GfbV wählt und warum sie andere bewusst nicht nutzt. Die Diskussion dieser Begriffe ist stetem Wandel unterworfen, weshalb die Liste nicht abgeschlossen ist. Die folgenden Ausführungen zeigen die aktuelle Handhabung der GfbV und sollen darüber hinaus alle dazu ermutigen, ebenfalls auf eine diskriminierungssensible Sprache zu achten.
Was ist eine diskriminierende Sprache?
Diskriminierende Begriffe enthalten fast alle eine negative Konnotation. Das heisst, es schwingt eine negative Emotion mit gegenüber den Menschen, für die der Begriff verwendet wird. Dieser negativen Konnotation liegt meist eine rassistische Struktur zugrunde, die aktiv Abgrenzung konstruiert und die Andere negativ bewertet.
Meistens werden diskriminierende Begriffe ungleich zwischen Gesellschaften verwendet. Sie beinhalten das koloniale Denken, dass die Kolonialisierer weiterentwickelt sind als die Kolonialisierten. Das wird in der ungleichen Verwendung der Begriffe sichtbar: Als eine Ethnie werden systematisch nur nicht europäische Gesellschaften genannt. So scheint die Bezeichnung Ethnie für die Gruppe der Munduruku angebracht, für die Gesellschaft der Bayern aber nicht. In dieser ungleichen Verwendung spiegelt sich ein unterschiedliches Machtverhältnis.
Diese ungleiche Verwendung entspringt einer eurozentrischen Perspektive, die sich durch den Kolonialismus entwickelte und bis in die heutige Zeit wirkt. Eine eurozentrische Perspektive ist ein europäischer Blick auf andere, indem nicht europäische Kulturen abgewertet werden.
Fast alle indigenen Gemeinschaften haben in ihrer Geschichte eine Phase der Kolonialisierung oder der Unterdrückung erlebt. Die strukturellen Ungleichheiten, die sich aus dieser Zeit entwickelt haben, wirken bis in die heutige Zeit. Aus diesem Grund sollten Begriffe, die in der Kolonialzeit entstanden sind, allgemein vermieden werden.
Aus diesen Gründen sind für die GfbV Fremdbezeichnungen für die Benennung von Menschen oder Gemeinschaften nicht angebracht, weil sie das Recht auf Selbstbestimmung untergraben. Fremdbezeichnungen finden oft nur mit dem Blick einer Gemeinschaft auf eine andere statt und implizieren somit ein unterschiedliches Machtverhältnis. Ausserdem sollen Begriffe, die generalisierend sind, vermieden werden, weil sie die Diversität in einer
Gemeinschaft untergraben.
Um solche problematischen Bedeutungen erfassen zu können, sollte vor der Verwendung des Begriffs folgende Frage gestellt werden: Ist dieser Begriff mit einer negativen Konnotation behaftet? Kann ich diese Bezeichnung auch für andere Gruppen verwenden und wenn nein, wieso nicht? Was für eine Geschichte hat der Begriff?
Dieser Umgang mit Sprache benötigt Zeit und Rechercheaufwand. Dennoch ist die GfbV überzeugt, dass sich das lohnt und dass eine diskriminierungssensible Sprache ein Bewusstsein für marginalisierte Positionen in einer Gesellschaft schafft.
Sprachgebrauch der Gesellschaft für bedrohte Völker
Indigene Gemeinschaften
Die GfbV spricht von indigenen Gemeinschaften oder indigenen Gruppen, wenn von mehreren Menschen, die sich als Indigene verstehen, gesprochen wird. Als Name für die indigene Gemeinschaft wird dabei, wenn immer möglich die Selbstbezeichnung gewählt (beispielsweise Munduruku oder Tupinamba). Ein Beispiel für eine Fremdbezeichnung ist der Begriff Indianer:in. Indianer:in ist eine Fremdbezeichnung und stammt aus der Kolonialisierung, weshalb wir sie nicht mehr verwenden.
Volk
Das Wort Volk ist eine Herausforderung, weil es unterschiedliche Bedeutungen haben kann. Es kann im politischen Sinne die Bevölkerung meinen oder eine Gruppe von Menschen ähnlicher «Abstammung» bezeichnen, die sich durch kulturelle, sprachliche oder auch biologische Gemeinsamkeiten auszeichnen – zum Beispiel also durch ähnliche Traditionen, Sitten und Bräuche. Das kann problematisch sein, weil die Unterschiede zwischen den Völkern hervorgehoben werden und die Diversität innerhalb eines Volkes verschleiert wird. Zudem wird mit dem Begriff «Volk» oft nur eine bestimmte Gruppe von Menschen gemeint und andere bewusst ausgeschlossen. Im politischen Sinne kann das Wort Volk aber auch den Anspruch auf politische oder nationale Anerkennung ausdrücken. Wird das Wort Volk in diesem Sinne als Selbstbezeichnung von Gesellschaften verwendet, wird es auch von der GfbV so genutzt. Eine weitere Verwendung ist Volk als Rechtsbegriff. In vielen Staaten werden indigenen Völkern Rechte zugesprochen, die über den Minderheitenschutz hinausgehen. Deshalb spricht auch die GfbV im Rechtskontext von indigenen Völkern.
Gesellschaft für bedrohte Völker
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ist sich der Problematik ihres eigenen Namens bewusst. Der Name Gesellschaft für bedrohte Völker drückt eine paternalistische Haltung aus. Er impliziert, dass gewisse Gruppen von Menschen beschützt werden müssen. Die GfbV lehnt diese Haltung strikt ab. Die GfbV unterstützt Gemeinschaften in ihrem Kampf um ihre Rechte, dabei stehen Selbstbestimmung und Zusammenarbeit auf gleicher Augenhöhe im Vordergrund. Der Name ist auch eurozentrisch, da mit bedrohten Völker mehrheitlich nicht europäische Gemeinschaften adressiert werden. Aus Ressourcengründen sieht sich die Gesellschaft für bedrohte Völker aktuell jedoch nicht in der Lage, einen neuen Namen umzusetzen. Längerfristig strebt die Gesellschaft für bedrohte Völker jedoch einen Namenswechsel an.
Ethnie
Der Begriff Ethnie sollte vermieden werden, weil er nicht für alle Gesellschaften gleich verwendet wird. Von Deutschen wird im allgemeinen Sprachgebrauch nicht als Ethnie gesprochen, für die Bevölkerungsgruppen der Yanomami in Brasilien zum Beispiel scheint der Begriff angebrachter. Diese ungleiche Verwendung ist problematisch. Auch die Begriffe Ureinwohner:in, Eingeborene:r oder Naturvolk und Naturmensch sollten vermieden werden, weil die Begriffe in der Kolonialzeit entstanden sind und ungleich für verschiedene Gemeinschaften verwendet werden. Zudem implizieren die Begriffe, dass Naturvölker oder Naturmenschen auf einer tieferen evolutionären Entwicklungsstufe als andere stehen.
Wild, exotisch und primitiv
Problematisch sind auch beschreibende Begriffe wie wild, exotisch oder primitiv. Auch sie bezeichnen Betroffene als Personen, die vermeintlich auf einer tieferen Entwicklungsstufe stehen, sind in einem kolonialen Kontext entstanden und werden nicht für alle Gesellschaften gleich verwendet. Das bedeutet, dass sie nur für die Beschreibung von kolonialisierten Gemeinschaften verwendet werden und nicht für beispielsweise europäische Gesellschaften. Gruppen von Menschen spezifische Eigenschaften zuzuordnen ist immer problematisch, weil das generalisierend ist.
Gemeinschaft oder Kultur
Wenn die Zugehörigkeit von mehreren Indigenen gemeint ist, spricht die GfbV von einer Gemeinschaft, Gruppe oder Kultur. Für die Bezeichnung der Gemeinschaft verwendet die GfbV den Eigennamen. Ein Beispiel dafür sind die Munduruku aus der Tapajós Region im Amazonas. Problematisch hingegen ist das Wort «Stamm», weil es stark kolonial geprägt ist und ungleich zwischen Gesellschaften verwendet wird.
Anführer:in
Personen, die eine wichtige politische Funktion in einer Gemeinschaft innehaben, werden von der GfbV nach ihrer Selbstbezeichnung benannt. Alternativ kann auch das Wort «Anführer:in» oder «Leader:in» genutzt werden. Der Begriff «Häuptling» hat eine koloniale Geschichte und wird nur für eine männliche Führungspersonen verwendet.
Minderheiten
Die GfbV spricht oft von Minderheiten. Der Begriff Minderheit drückt die strukturelle Diskriminierung von Gruppen in einer Gesellschaft aus. Allerdings gibt es auch Gemeinschaften, die den Begriff ablehnen. Ein Beispiel dafür sind Angehörige der tibetischen Bevölkerung in China, die den Minderheiten-Begriff ablehnen, da sie durch die Besetzung Chinas von Tibet dazu gemacht wurden und sich mit Blick auf das Völkerrecht und der UNO-Charta als Volk verstehen.
Roma und Sinti
Die GfbV verwendet die Selbstbezeichnung Roma, Jenische oder Sinti. Der Begriff Zigeuner:in ist eine rassistische Bezeichnung für die Gemeinschaften der Roma, Jenischen oder Sinti . Auch der Begriff Fahrende ist generalisierend und eine Fremdbezeichnung. Den Begriff Fahrende verwendet die GfbV höchstens, wenn explizit die fahrende Lebensweise gemeint ist, die ein kleiner Teil der Roma, Jenischen und Sinti noch pflegt. Aber auch dann verwenden die GfbV, wo es nicht zu umständlich wird, die Begriffe fahrende Roma etc. Die Roma übrigens nennen einen einzelnen Mann einen Rom, eine Frau eine Romni, eine Männergruppe Roma und eine Frauengruppe Romnja. Entsprechend nennen die Sinti einen Mann Sinto, eine Männergruppe Sinti, eine Frau Sintiza, eine Frauengruppe Sintize. Manchmal findet man auch den Begriff «Gypsy», vor allem wenn die weltweite Präsenz dieser Gemeinschaften gemeint ist. Die GfbV verwendet auch diesen Begriff nicht mehr, weil er zu oft abwertend verwendet wurde.
Sami und Inuit
In der Arktis, vor allem in der sibirischen, gibt es viele indigene Gemeinschaften, wie die Nenzen, Dolganen und Ewenen, die die GfbV alle mit der Selbstbezeichnung nennt. Die Sami, die in Skandinavien und der Kola-Halbinsel leben, wurden früher mit der Fremdbezeichnung «Lappen» bezeichnet. Entsprechend leben in Grönland und Kanada die Inuit, die früher mit der Fremdbezeichnung «Eskimo» bezeichnet wurden. Diese diskriminierenden Begriffe verwendet die GfbV nicht mehr.
Unsere Erfolge
Die Gesellschaft für bedrohte Völker Schweiz ist engagiert, effizient und zielgerichtet. Hier ein paar Beispiele unserer Erfolge. Mehr dazu finden Sie unter den einzelnen Kampagnen.
2022
- Recherche «UBS finanziert umstrittene Agrarkonzerne mit»: Die GfbV zeigte auf, wie die UBS über ihre brasilianische Investmentbank zwei Agrarkonzerne mit Geld globaler Investoren versorgt hat. Beide Unternehmen sind in unerlaubte Abholzung, Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen verwickelt. Mit einem Bericht, einer Web-Story und einem Erklär-Video konnte die GfbV dies der Öffentlichkeit zugänglich machen und einen Beitrag in der breiten Diskussion um Konzernverantwortung leisten.
- Uigurische Überlebende der Zwangslager legen Zeugnis ab: Auf Einladung der GfbV besuchten die beiden Uigur:innen Gulbahar Jalilova und Gulbahar Haitiwaji die Schweiz. Sie sprachen an mehreren Podien über die Situation der Uigur:innen in Ostturkestan und forderten die Politik und Zivilgesellschaft zum Handeln auf. Ihre Aussagen und Forderungen wurden in einigen auflagenstarken Zeitungen in der Schweiz aufgenommen.
- Indigene sprechen in Genf über Menschenrechte in Russland: Einige Partner:innen der GfbV mussten Russland aufgrund der zunehmenden staatlichen Repression verlassen. Durch die Gründung der Exilorganisation «International Committee of Indigenous Peoples of Russia» (ICIPR) setzen sie sich nun auch aus dem Exil für Indigenenrechte in Russland ein. So auch in Genf, wo sie an einem Podium sprachen, das die GfbV gemeinsam mit dem ICIPR organisierte. Das Podium fungierte als öffentlicher Side-Event zur Session des UN-Expertenmechanismus für die Rechte indigener Völker (EMRIP), an dem mehrere GfbV-Partner:innen über Indigenenrechte in Russland sprachen.
- Goldbranche spricht sich für Indigenenrechte aus: Nach dem Besuch einer Delegation aus dem brasilianischen Amazonas veröffentlichten fünf grosse Goldraffinerien und die Schweizerische Vereinigung Edelmetallfabrikanten und -händler ein wegweisendes Statement: Sie verurteilten den illegalen Bergbau und sprachen sich dafür aus, dass indigene und lokale Gemeinschaften bei Projekten Mitsprache erhalten müssen.
2021
- Norwegen: Das oberste Gericht des Landes entscheidet, dass der Fosen-Windpark illegal ist und die Rentierzucht und Lebensweise der Sami bedroht. Die beteiligte Berner BKW will zukünftig indigene Rechte respektieren. Ausschlaggebend war eine Beschwerde der GfbV beim Schweizer Kontaktpunkt (NKP) und das darauffolgende Mediationsverfahren mit der BKW. Seither fordert die GfbV, dass Taten folgen und konsequent zurückgebaut wird.
- Brasilien: Der GfbV-Film «Bedrohter Tapajós» von Thomaz Pedro begeistert an Filmfestivals und gewinnt Preise. Er zeigt die Sicht von Indigenen, deren Lebensraum im Amazonas von Infrastrukturprojekten bedroht ist: Projekte, welche die Ausbeutung der Region vorantreiben sollen. Wer betroffen ist und welche Schweizer Banken mutmasslich involviert sind, verdeutlichte ein Bericht der GfbV.
- Russland: Die GfbV-Kampagne “Arctic Life, Indigenous Rights Now!” startet. Wichtige Allianzen mit Indigenen aus der russischen Arktis entstehen. Gemeinsam werden erstmals Gespräche mit dem Rohstoffkonzern Nornickel erreicht, der grosse Umweltschäden in indigenen Lebensräumen verantwortet.
- China: Die GfbV und Tibetorganisationen reichten 2018 gemeinsam eine Petition ein, mit der Forderung nach mehr Schutz für Tibeter:innen in der Schweiz. Der Druck auf die Politik ist erfolgreich und der Nationalrat unterstützt die Forderung: Der Bundesrat muss einen Bericht zur Situation der Tibeter:innen in der Schweiz erstellen und endlich seinen Menschenrechtsdialog mit China evaluieren.
2020
- Dezember: Die Credit Suisse kommt einer Forderung von Sami-Gemeinschaften und der GfbV nach und beendet ihre Geschäftsbeziehung zum Minenbetreiber Nussir ASA. Die Bergwerksgesellschaft plant am nord-norwegischen Repparfjord den Betrieb zweier Kupferminen, die Sami-Rechte verletzen würden.
- Dezember: Die Kasachin Sayragul Sauytbay, Überlebende eines chinesischen Zwangslagers, reist für ein Podium sowie für Gespräche beim Aussendepartement EDA und mit Parlamentsmitgliedern in die Schweiz. Am Internationalen Tag der Menschenrechte fordert sie mit der uigurischen und tibetischen Gemeinschaft, Campax und der GfbV mit einer Mahnwache einen Neustart der Schweizer China-Politik.
- November: Die GfbV trägt im Abstimmungskampf der Konzernverantwortungsinitiative zur breiten Mobilisierung der Bevölkerung bei. Trotz der Enttäuschung über das Scheitern am Ständemehr sind die grosse Sichtbarkeit der Initiative sowie die breite Diskussion im Vorfeld der Abstimmung erfreulich.
- November: Ein neues Handbuch der GfbV verschafft Indigenen einen Überblick über die bestehenden internationalen Rechtsinstrumente und soll als Grundlage von Workshops zur politischen Bildung in Brasilien dienen.
- November: Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates folgt einer Petition von Tibet-Organisationen und der GfbV mit zwei Postulaten. Diese verlangen vom Bundesrat einen detaillierten Bericht über die Situation der Tibeterinnen und Tibeter in der Schweiz und eine Evaluation des Menschenrechtsdialoges mit China.
- September: Gemeinsam mit über 23’000 Unterzeichnenden überreichen der Uigurische Verein Schweiz, Campax und die GfbV dem Bundesrat eine Petition zur Neuverhandlung des Freihandelsabkommens mit China.
- September: Während des nationalen Klimacamps auf dem Bundesplatz klärt die GfbV am Fallbeispiel der Sami über Indigenenrechte im Zusammenhang mit der Energiewende auf.
- Frühling: Nach Ausbruch der Pandemie beteiligt sich die GfbV finanziell an einem Corona-Notfallfonds der brasilianischen Indigenen-Dachorganisation APIB und unterstützt die Gemeinschaften der Tupinambá und Mundurukú bei der Selbst-Demarkierung ihres Lebensraums.
- März: Die GfbV begleitet den indigenen Leader Davi Kopenawa Yanomami an die UNO in Genf. Dort macht er auf die vielseitige Gefährdung der unkontaktierten Gemeinschaften Brasiliens aufmerksam.
- Februar: Die Berner Stimmbevölkerung sagt Ja zum Kredit für einen Transitplatz für Fahrende in Wileroltigen. Der neue Transitplatz entschärft den Platzmangel für ausländische Fahrende in der Schweiz.
2019
- Dezember: Das Berner Obergericht bestätigt die Verurteilung der Co-Präsidenten der JSVP wegen Rassismus. Die GfbV war eine Mitklägerin. Grund für die Klage war ein Post auf der Facebookseite der JSVP, der Roma und Sinti auf pauschalisierende Weise herabsetzte.
- November: Die GfbV begleitete eine über 10-köpfige indigene Delegation aus Brasilien in der Schweiz. Ziel der Delegation war es, auf die Situation der Indigenen in Brasilien unter Bolsonaro aufmerksam zu machen und vor möglichen Folgen eines Mercosur-Freihandelsabkommen zu warnen.
- Oktober: Nach einem Mediationsverfahren zwischen der GfbV und der Credit Suisse verpflichtet sich die Grossbank, die Indigenenrechte in ihre internen Richtlinien bei Projektfinanzierungen zu übernehmen.
- Juni: Metalor – eine der weltweit grössten Goldraffinerien mit Sitz in Neuchâtel – gibt den Rückzug aus dem Kleinbergbau bekannt. Die GfbV begrüsst diesen Schritt als eine kurzfristige Lösung. Langfristig müssen aber bessere Bedingungen im Goldabbau geschaffen werden für die zahlreichen Menschen, ua. in Kolumbien und Peru, die zum Überleben auf den Kleinbergbau angewiesen sind.
- April: Tausende Indigene in Brasilien wehren sich gegen die Aushöhlung ihrer Rechte unter Präsident Bolsonaro. Die GfbV reist vor Ort, um sie in ihren Anliegen zu unterstützen.
- März: Die peruanische Staatsanwaltschaft hegt wegen Geldwäscherei und illegalem Goldabbau Verdacht gegen einen ehemaligen Zulieferer der Schweizer Raffinerie Metalor. Ein Jahr zuvor hatte die GfbV fragwürdige Goldimporte aus Peru in die Schweiz aufgezeigt.
- März: Gemeinsam eine Stimme für bedrohte Völker: Die GfbV hat mittlerweile rund 17’000 Mitglieder. Danke für die treue Unterstützung!
- Januar: Nachdem der Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte das Gesuch der GfbV um Einsicht in die detaillierte Goldhandelsstatistik stützt, will nun auch die Oberzolldirektion dem Anliegen statt geben. Die Gold-Raffinerien reichen Rekurs beim Bundesverwaltungsgericht ein.
2018
- Dezember: Die GfbV protestiert mit Delegierten der norwegischen Sami vor den Berner Kraftwerken BKW. Diese sind gemeinsam mit einem Konsortium der Bank CS und weiteren Geldgebern an der Finanzierung einer Windkraftanlage beteiligt, welche die Lebensweise von indigenen Sami bedroht.
- November: Der Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte fordert die Eidgenössische Zollverwaltung auf, der Forderung der GfbV nachzukommen und detaillierte Einsicht über die Goldgeschäfte zu geben. Transparenz wäre ein wichtiger Schritt, um endlich mehr Klarheit über die Herkunft und Abbaubedingungen des in der Schweiz verarbeiteten Goldes zu erhalten. Die Empfehlung ist eine kleine Sensation. Unverbesserlich sind die Raffinerien: Sie kündigten Rekurs dagegen an.
- September: Zusammen mit Tibet-Organisationen überreicht die GfbV dem Bundesrat eine Petition für die Rechte von Tibeterinnen und Tibetern in der Schweiz. Über 11 000 Personen unterzeichneten die Petition und fordern Bundesrat und Parlament dazu auf, sich stärker für die Einhaltung der Menschenrechte in Tibet einzusetzen.
- Juni – August: Im Sommer 2018 waren über 1500 Wohnwagen fahrender Roma in der Schweiz unterwegs. Dank dem von der GfbV und dem Verband Sinti und Roma Schweiz angestossenen Projekt zur Vermittlung zwischen fahrenden Roma, Landbesitzenden und Behörden konnten Konflikte vermieden und insgesamt eine positive Sommerbilanz gezogen werden.
- Juli: Nach der Veröffentlichung eines GfbV-Berichts über dubioses Gold aus den Vereinigten Arabischen Emiraten gingen die Exporte in die Schweiz deutlich zurück. Waren die Emirate mit über 21 Tonnen Gold noch im Januar 2018 der grösste Goldlieferant der Schweiz, wurde bereits ein halbes Jahr später kein einziges Gramm mehr aus diesem Land importiert.
- Mai: Jahrelang hielt die sri-lankische Marine die kleine Insel Iranaitivu als Militärstützpunkt besetzt. Unermüdlich protestierte die Bevölkerung für eine Rückkehr auf ihre geliebte Insel, unterstützt von der GfbV. Mit Erfolg: Mitte Mai erhielten die Menschen endlich das Recht, auf die Insel zurückkehren. Dadurch können die Menschen wieder fischen, Meeresfrüchte sammeln und haben so Zugang zu einer gesicherten Einkommensquelle.
- März: In ihrem Goldbericht kritisierte die GfbV die Handelsbeziehungen zwischen Metalor und der peruanischen Zulieferfirma Minerales del Sur. Nicht nur die GfbV, auch der peruanische Staat will der Geldwäscherei und illegaler Goldproduktion ein Ende setzen. Im März konfiszierten die peruanischen Zollbehörden 91,42 kg Gold der umstrittenen Zulieferfirma Minerales del Sur, das für die Schweizer Raffinerie Metalor bestimmt war, und stoppte die Exporte dieser Firma. Mittlerweile hat Metalor die umstrittensten Goldlieferanten in Peru als Kunden verbannt – hoffentlich für immer.
2017
- Oktober: Der Nationale Kontaktpunkt (NKP) der OECD ist auf die von der GfbV im April eingereichte Beschwerde gegen die Credit Suisse eingetreten. Die Schweizer Bank hatte sich massgeblich an der Finanzierung der Baufirmen der umstrittenen North Dakota Access Pipeline beteiligt, die durch das Indigenenreservat Standing Rock führt und für die dort ansässigen Sioux-Indigenen grosse Risiken der Wasserverschmutzung mit sich bringt.
- Mai: Nach einem langjährigen Rechtsstreit um ihr Land wurde die indigene Kleinbäuerin Máxima Acuña de Chaupe freigesprochen. Der grösste peruanische Goldproduzent Yanacocha S.R.L. hatte sie des Landraubes angeklagt und war mit Gewalt gegen Máxima vorgegangen. Die GfbV unterstützte die Aktivistin in ihrem Kampf gegen den Goldriesen.
- April: Die GfbV klärte in Sri Lanka von Landraub Betroffene über ihre Rechte auf. Rund 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus verschiedenen Regionen und ethnischen Gruppen verabschiedeten ihre gemeinsamen Forderungen an die Regierung in der „Nallur Deklaration“.
2016
- Ende: Ein erster Entwurf des „Aktionsplans Jenische, Sinti und Roma“ liegt vor. Die GfbV hatte den Bund aufgefordert, mit gezielten Massnahmen die Situation dieser drei Minderheiten in der Schweiz zu verbessern.
- Herbst: Die GfbV machte darauf aufmerksam, dass die beiden Schweizer Banken UBS und Credit Suisse finanziell eine wesentliche Rolle für den Bau der umstrittenen North Dakota Access Pipeline in den USA spielen. Dies löste in der Schweiz zahlreiche Protestaktionen und weiterführende Recherchen von Greenpeace aus.
- Mai: Das Tschetschenienarchiv ging dank der Zusammenarbeit von GfbV, FriedensFrauen Weltweit und Reporter ohne Grenzen online. Es ist das bedeutendste Videoarchiv zu den beiden Kriegen in Tschetschenien und dient der juristischen Aufarbeitung der Kriegsverbrechen.
Frühere
- Ende 2013 stoppte die Schweizer Goldraffinerie Metalor den Kauf von Gold von zwei Produzenten, die Gold aus der höchst problematischen Madre de Dios-Region bezogen. Und im Frühling 2016 zog sich Yanacocha, die grösste Goldmine Südamerikas, aus dem geplanten Projekt Conga zurück, gegen das die Lokalbevölkerung erbitterten Widerstand leistete. Die GfbV wies in mehreren Berichten auf die Menschenrechtsverletzungen vor Ort hin, unterstützte die indigene Bewegung und konnte damit erheblich dazu beitragen, den Druck auf die Firmen zu erhöhen.
- Herbst 2013: Die GfbV deckte in einem Bericht auf, dass mehrere Tamilen, die unter Zwang nach Sri Lanka zurückgeführt worden waren, bei der Ankunft verhaftet und gefoltert worden waren. Für fast ein Jahr wurden keine Personen mehr unter Zwang zurückgeführt, und auch heute noch ist die Praxis verschärft.