22. Juni 2020

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Massenüberwachung der Uiguren: GfbV reicht Beschwerde gegen UBS ein

Die Schweizer Grossbank UBS steht in einer Geschäftsbeziehung zum chinesischen Konzern Hikvision, dem weltweit grössten Entwickler und Hersteller von Überwachungstechnologien. Dieser nimmt bei der Massenüberwachung von Uiguren in der chinesischen Provinz Xinjiang (Ostturkestan) eine zentrale Rolle ein. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat nun eine Beschwerde beim Schweizer Kontaktpunkt für die OECD-Leitsätze eingereicht.

Recherchen von Branchenkennern belegen, dass Hikvision im Auftrag der Sicherheitsbehörden in der Region Xinjiang Massenüberwachungssysteme im Wert von fast 300 Millionen US-Dollar installiert hat und Technologien bereitstellt, die direkt in den uigurischen Zwangslagern Verwendung finden.

Gemäss Recherchen der GfbV steht die UBS seit 2016 in einer Geschäftsbeziehung zu Hikvision. Sie ist über Anlageprodukte und Dienstleistungen in den Konzern involviert und verwaltet zusätzlich als «Nominee-Shareholder» Aktienanteile für unbekannte Investoren. Obwohl die Menschenrechtskrise in Xinjiang (Ostturkestan) seit Mitte 2018 öffentlich bekannt ist und von der Uno und der Schweizer Regierung wiederholt kritisiert wurde, hatte die Bank Ende 2019 noch immer Produkte im Wert von 6,36 Millionen US-Dollar im Angebot. Über Anlageprodukte investierte die UBS weiterhin in den Konzern und stockte ihre Position im Februar 2020 auf.

«Angesichts der zentralen Rolle von Hikvision in der Massenüberwachung der uigurischen Bevölkerung in Xinjiang (Ostturkestan) hat die UBS aus Sicht der GfbV ihre Unternehmensverantwortung ungenügend wahrgenommen», sagt Angela Mattli, GfbV-Kampagnenleiterin. «Aus diesem Grund ist die GfbV der Ansicht, dass die UBS weder die OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen noch ihre eigenen Verhaltens- und Ethikkodex eingehalten hat.» Daher hat die GfbV heute eine Beschwerde beim Schweizer Kontaktpunkt (NKP) für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen eingereicht.

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