03. Mai 2021

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Nach wie vor keine Sanktionen gegen China

Flagge Ostturkestan und Schweiz

Der Bundesrat hat sich nach wie vor nicht dazu geäussert, ob er die Sanktionen der Europäischen Union gegenüber der Volksrepublik China mitträgt. «Die durchaus herausfordernden Verhandlungen zum Rahmenabkommen mit der EU dürfen vom Bundesrat nicht als Ausrede benutzt werden, um den Entscheid bezüglich Übernahme der Sanktionen gegen China auf die lange Bank zu schieben», sagt Angela Mattli, Kampagnenleiterin bei der GfbV. Dadurch nimmt der Bundesrat bewusst in Kauf, dass die Sanktionen der EU über die Schweiz umgangen werden können und bricht knapp 2 Monate nach der Veröffentlichung der China-Strategie den Grundsatz, die Menschenrechte selbstbewusst zu verteidigen.

Am 22. März hatte die Europäische Union Strafmassnahmen gegen Verantwortliche für die Unterdrückung der uigurischen Minderheit in der Region Xinjiang in China verhängt. Die Sanktionen gegenüber vier Partei- und Regionalvertretern sowie einer Organisation aus der Provinz Xinjiang sehen Einreiseverbote und das Einfrieren sämtlicher Vermögenswerte vor.

Die GfbV kritisiert das fehlende Bekenntnis der Schweiz, denn die Unterdrückungspolitik der chinesischen Regierung gegenüber der uigurischen Gemeinschaft hat genozidale Züge angenommen.

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