Schweiz-China

Freihandelsabkommen mit China: Nicht ohne Menschenrechte

Ohne Menschenrechte darf es keinen Ausbau des Freihandelsabkommens mit der Volksrepublik China geben: Dies fordert die GfbV gemeinsam mit ihren uigurischen und tibetischen Partnerorganisationen.

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Ohne Menschenrechte darf es keinen Ausbau des Freihandelsabkommens mit der Volksrepublik China geben: Das ist die Forderung einer Petition, welche die GfbV mit ihren uigurischen und tibetischen Partnerorganisationen Mitte September eingereicht hat. Die GfbV engagiert sich seit Jahren dafür, dass die Menschenrechte im Abkommen eine explizite Rolle spielen müssen.

«Der chinesische Staat hat mich und 100000 andere Menschen gefoltert. Dass die Schweiz nun den Handel mit China intensivieren will ohne die Menschenrechte anzusprechen, ist ein No-Go. Um das zu verhindern, unterzeichnen Sie bitte die Petition an der Schweizer Bundesrat.»

Gulbahar Haitiwaji, Augenzeugin der chinesischen Zwangslager

Bei einem Ausbau des Freihandelsabkommens (FHA) mit der Volksrepublik China müssen die Menschenrechte in substanzieller Weise enthalten sein: Das ist die rote Linie, die dem Bundesrat und dem Parlament für die anstehenden Verhandlungen mit Peking Mitte September 2024 gesetzt wurde. Die Gesellschaft für bedrohte Völker, der Uigurische Verein Schweiz, die Gesellschaft Schweizerisch-Tibetische Freundschaft, die Tibetische Frauenorganisation der Schweiz, der Verein Tibeter Jugend in Europa, die Tibeter-Gemeinschaft in der Schweiz und Liechtenstein sowie Campax haben dazu eine Petition übergeben.

Vor der Petitionsübergabe zogen die beteiligten Organisationen gemeinsam mit Parlamentarier:innen eine symbolische rote Linie quer über den Bundesplatz. Der Bundeskanzlei wurde zudem ein 140,63 Meter lange rotes Seil überreicht, für jede der 14’063 Unterschriften einen Zentimeter. Ziel der Aktion: den Bundesrat im Hinblick auf die Verhandlungen mit der Volksrepublik China daran zu erinnern, dass die Förderung der Menschenrechte ein Verfassungsauftrag ist (Art. 54 Abs. 2) und somit auch bei den anstehenden Verhandlungen einbezogen werden muss.

Die Verhandlungen über die Weiterentwicklung des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und China wurden am 23. September 2024 aufgenommen. Bundesrat und Kommission haben es abgelehnt, vorher eine menschenrechtliche Folgeabschätzung des FHA durchzuführen. Ebenso verzichtete sie auf die Aufnahme von verbindlichen Menschenrechtsbestimmungen im Verhandlungsmandat. Die GfbV und ihre Partner halten an ihrer Forderung fest: Ohne Einbezug der Menschenrechte darf es keinen Ausbau des Freihandels mit der Volksrepublik China geben. Sollten diese Stimmen ungehört bleiben, werden sie das Referendum ernsthaft prüfen.

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Aktion und Petitionsübergabe der Gesellschaft für bedrohte Völker fotografiert am Mittwoch, 18. September 2024 in Bern. (VOLLTOLL / Jana Leu)

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Aktion und Petitionsübergabe der Gesellschaft für bedrohte Völker fotografiert am Mittwoch, 18. September 2024 in Bern. (VOLLTOLL / Jana Leu)

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Aktion und Petitionsübergabe der Gesellschaft für bedrohte Völker fotografiert am Mittwoch, 18. September 2024 in Bern. (VOLLTOLL / Jana Leu)

Sonderweg Schweiz

Die Schweiz ist neben Island und Serbien das einzige europäische Land, das ein Freihandelsabkommen mit China abgeschlossen hat. Die engsten Handelspartner der Schweiz in Europa sowie die USA ergreifen zunehmend Sanktionen gegen die chinesische Regierung, um sie für ihre Menschenrechtsverletzungen zur Verantwortung zu ziehen.  Anders die Schweiz: Sie stellt immer noch Handelsinteressen über Menschenrechte. Bundesrat und Parlament wehrten sich gegen einen stärkeren Einbezug der Menschenrechte im Abkommen mit der Volksrepublik China, obwohl sich die Menschenrechtslage dort immer weiter verschlechtert.

Rund eine Million Uigur:innen wurde bisher in so genannten «Umerziehungslagern» gesperrt, wo sie indoktriniert und viele auch gefoltert und vergewaltigt werden. Auch Zwangsarbeit und Zwangssterilisationen sind weit verbreitet. Derweil wird bis zu einer Million tibetische Kinder in Zwangsinternate gesteckt. Tibetische Nomaden und tibetische Dörfer werden über hunderte Kilometer zwangsumgesiedelt. Selbst in der Schweiz sind Tibeter:innen und Uigur:innen nicht vor den chinesischen Repressionen sicher. Das Ausmass dieser grenzüberschreitenden Form der Repression durch chinesische Akteure soll bald in Form eines Berichts als Antwort auf das Postulat 20.4333 vorliegen, und immerhin soll der Bericht in die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen einfliessen.

Bereits bevor das Freihandelsabkommen mit China vor rund zehn Jahren in Kraft trat, setzte sich die GfbV dafür ein, dass die Menschenrechte explizit darin enthalten sein müssen. Für dieses Anliegen hat sie sich seither beharrlich eingesetzt. Sollte der Ausbau des Freihandelsabkommen ohne Menschenrechte umgesetzt werden, wird sie das Referendum ernsthaft prüfen.

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