Fallbeispiel

GfbV verlangt Transparenz im Schweizer Goldgeschäft

Seit Jahren setzt sich die GfbV für Transparenz im Schweizer Goldgeschäft ein und ist dafür bis vor Bundesgericht gegangen.

Foto: Reto Moosmann

Die Schweiz spielt sowohl im Handel als auch in der Verarbeitung von Gold eine zentrale Rolle. Hierzulande werden etwa 70 Prozent des weltweit gehandelten Goldes raffiniert. Die GfbV setzt sich seit Jahren für Transparenz im Schweizer Goldgeschäft ein und ist dafür bis vor Bundesgericht gegangen: Dieses lehnte am 15. November 2023 den Antrag der GfbV zur Offenlegung der Goldlieferanten der Goldraffinerien ab und schützt damit das Geschäftsgeheimnis in absurder Weise.

GfbV verlangt Transparenz im Schweizer Goldgeschäft

Die Schweiz spielt beim Thema Gold eine wichtige Rolle: Gleich vier Schweizer Raffinerien, Metalor Group SA in Neuenburg, Valcambi SA in Balerna, PAMP SA in Castel San Pietro und Argor Heraeus SA in Mendrisio, gehören zu den grössten Raffinerien der Welt. Seit vielen Jahren werden rund 70 Prozent des weltweiten Goldes in der Schweiz raffiniert oder gehandelt. Zudem gehört die Uhrenindustrie, in der viele Schweizer Unternehmen signifikant vertreten sind,  zu den wichtigsten Abnehmerinnen des Goldes. Weltweit benötigt die Schmuck- und Uhrenbranche mehr als die Hälfte des jährlich raffinierten Goldes.

Die Risiken, dass Gold in der Schweiz raffiniert wird, das unter menschenrechtsverletzenden und umweltzerstörerischen Umständen abgebaut wurde, sind hoch, wie verschiedene Recherchen der GfbV und anderer Organisationen immer wieder zeigen. Die GfbV setzt sich dafür ein, dass die mutmasslich begangenen Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem weltweiten Goldabbau aufgeklärt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Laut Uno-Leitlinien müssten die Schweizer Raffinerien garantieren, dass das Gold aus einer sozial und ökologisch verträglichen Produktion stammt. Dazu gehört aus der Sicht der GfbV, dass Rohstoff- und Infrastrukturprojekte zur Goldgewinnung nur im Einverständnis mit der Lokalbevölkerung realisiert werden.

Um diese Ziele zu erreichen, sollen Schweizer Firmen entweder gänzlich auf Gold verzichten, dessen Herkunft nicht eindeutig bestimmt werden kann, oder aber vertiefte Sorgfaltsprüfungen durchführen. Geschäftsbeziehungen, die bei diesen Kontrollen als problematisch erachtet werden, müssen eingestellt werden. Die GfbV nimmt auch die Schweizer Regierung und Politik in die Pflicht. Denn die aktuelle Situation zeigt: Freiwillige Mechanismen reichen nicht aus, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung zu verhindern. Sorgfaltsprüfungen müssen rechtlich verbindlich, der Schweizer Goldhandel muss transparent werden.

Gang bis vor Bundesgericht – für Transparenz

Seit bald einem Jahrzehnt schon versucht die GfbV, im Schweizer Goldhandel mehr Transparenz zu schaffen. Aufgrund der völligen Verschwiegenheit forderte die GfbV 2018 aufgrund des Öffentlichkeitsprinzips, die Goldlieferanten der grössten Schweizer Raffinerien bei der Zollbehörde einsehen zu können. Die Goldraffinerien wollten dies verhindern und legten dagegen Rekurs ein. Ende März 2022 lehnte das Bundesverwaltungsgericht den Antrag der GfbV mit Verweis auf das Steuergeheimnis ab – und entschied damit zu Gunsten des ohnehin schon undurchsichtigen Goldgeschäfts. Die Transparenz vom Produzenten bis zum Konsumenten wäre jedoch essentiell, um schmutzigen Geschäften einen Riegel zu schieben. Darum reichte die GfbV beim Bundesgericht Rekurs ein.

Am 15. November 2023 entschied das Bundesgericht, dem Bundesverwaltungsgericht und damit den vier grossen Goldraffinerien zu folgen: Es lehnte den Antrag der GfbV zur Offenlegung der Goldlieferanten der Goldraffinerien ab und schützt damit das Geschäftsgeheimnis/Steuergeheimnis in absurder Weise. Die Transparenz vom Produzenten bis zum Konsumenten wäre essentiell, um schmutzigen Geschäften einen Riegel zu schieben. Die GfbV fordert von der Politik nun erst recht ein umfassendes Konzernverantwortungsgesetz, wie sie die EU zur Zeit erarbeitet. Zudem braucht es eine Aufsichtsbehörde mit weitreichenden Kompetenzen und genügend Ressourcen, welche die Firmen überprüft.

Forderungen der GfbV

Forderungen an die Goldraffinerien und –händler:innen

  • Sorgfaltsprüfung: Genauste Sorgfaltsprüfung sämtlicher Kund:innen und Lieferant:innen gemäss den OECD Leitsätzen für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten, kombiniert mit Third Party Audits durch unabhängige, verlässliche und spezialisierte Revisionsfirmen.
  • Transparenz: Jährliche Veröffentlichung der Resultate des Risikomanagements, der Namen der Produzent:innen und der Herkunft des Goldes.
  • Geschäftsbeziehungen: Sofortige Einstellung der Geschäftsbeziehungen, die bei der Sorgfaltsprüfung als problematisch erachtet wurden oder eine Weiterführung an klare Bedingungen knüpfen, die zur Lösung der Probleme führen.

Forderungen an Schweizer Regierung und Politik

  • Erhöhte Transparenz: Aufschlüsselung der jährlichen Schweizer Aussenhandelsstatistik nach dem Ursprungsland (und nicht nur nach dem Herkunftsland) des Goldes. Offenlegung sowohl der Lieferant:innen als auch der Empfängerfirmen mit entsprechenden Brutto/Netto-Mengenangaben.
  • Nationale Aufsicht: Einrichtung einer nationalen Zentralstelle zur Überwachung der Goldhandelsströme und zur Lizenzierung von Schweizer Goldraffinerien und –händler:innen, die eine transparente, systematische und vertiefte Sorgfaltsprüfung vorweisen können und die OECD-Leitsätze einhalten.
  • Rechtliche Verbindlichkeit: Einführung einer gesetzlich verankerten Sorgfaltspflicht mit entsprechendem Sanktionskatalog bei Nichteinhaltung, wie sie die Konzernverantwortungsinitiative verlangt (s. unten).

Forderungen an die Schweizerische Vereinigung Edelmetallfabrikanten und Händler (ASFCMP)

  • Bekenntnis und öffentliche Stellungnahme: Bekenntnis zu den OECD-Leitsätzen und öffentliche Stellungnahme zur Entwicklung der einzelnen Verbandsmitglieder hinsichtlich der Leitsätze.

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