08. Oktober 2013

Medienmitteilung

Unterzeichnung der Quecksilber-Konvention: Schweiz soll Import von «schmutzigem» Gold verbieten

Morgen reist Bundesrätin Doris Leuthard nach Japan, um in Kumamoto die Quecksilberkonvention zu unterzeichnen. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) begrüsst das Engagement der Schweiz für ein wirksames internationales Übereinkommen zur Reduktion der Quecksilber-Emissionen. Die GfbV fordert die Schweizer Regierung gleichzeitig auf, als konkrete Massnahme zur Verringerung der Quecksilber-Emissionen den Import von «schmutzigem Gold» zu verbieten.

Der Gold-Kleinbergbau ist für fast einen Viertel des jährlichen Verbrauchs von Quecksilber verantwortlich und ist damit die grösste Quelle für die Verschmutzung von Boden und Wasser durch Quecksilber. Um ein Gramm Gold zu gewinnen, werden zwischen drei und fünf Gramm Quecksilber benötigt. Das giftige Quecksilber gelangt beim Schürfvorgang infolge von mangelhaften Sicherheitsvorkehrungen oft ungehindert in die Umwelt und verseucht so den Lebensraum der lokalen Bevölkerungen, so beispielsweise der Yanomami-Indigenen im brasilianischen Amazonasgebiet oder der Bevölkerung von Madre de Dios in Peru. Auch der industrielle Goldbergbau ist für die Emission von Quecksilber verantwortlich. In vielen Minen, die im Tagebauverfahren Gold schürfen, wird als Nebenprodukt auch Quecksilber aus dem Gestein gelöst. Immer wieder kommt es in industriellen Minen zu Unfällen, bei denen das Quecksilber in die Umwelt gelangt, diese verschmutzt und die Gesundheit von Mensch und Tier gefährdet.

Als weltweit wichtigste Drehscheibe im Goldhandel hat die Schweiz die Möglichkeit, die Verwendung von Quecksilber beim Goldabbau zu senken. Denn die Schweiz ist im Goldbusiness nicht ein Marktplayer unter vielen, sondern mit den vier grossen Raffinerien und einem Marktanteil von mindestens einem Drittel des weltweit gehandelten Minengoldes der wichtigste Marktteilnehmer in der Verarbeitung von Rohgold. Aufgrund ihrer Marktmacht kann die Schweiz die Goldbranche deshalb nachhaltig beeinflussen. Deshalb soll die Schweiz zur Senkung der Quecksilber-Emissionen nur noch Gold importieren und hier verarbeiten, welches ohne Freisetzung von Quecksilber abgebaut wurde.

Für die GfbV ist aber ebenso klar: Die Schweiz muss gleichzeitig zum Importverbot Massnahmen ergreifen, um die Existenz der Kleinschürfer zu sichern. Denn die Kleinschürfer sind oft unter dem Druck der Armut ins schmutzige Goldgeschäft eingestiegen. Es gilt deshalb, Initiativen zu unterstützen, die den Kleinbergbau formalisieren, einen kontrollierten Ausstieg und in der Übergangsfrist einen sorgfältigen Umgang mit dem hochgiftigen Quecksilber oder anderen Substanzen fördern und zum Ziel haben, den illegalen Kleinbergbau in Indigenenreservaten und Naturschutzgebieten zu unterbinden. Zudem braucht es für die Menschen, die heute vom Kleinbergbau leben, alternative Einkommensmöglichkeiten.

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