26. Februar 2015

Medienmitteilung

Sri Lanka: Menschenrechtsverletzungen im Ferienparadies - Schweizer Reiseanbieter in der Verantwortung

Die Gesellschaft für bedrohte Völker Schweiz (GfbV) veröffentlicht heute ihren Bericht «Schatten im Sonnenparadies – Tourismus und Menschenrechte in Sri Lanka». Dieser zeigt, dass es in Sri Lanka aufgrund der touristischen Entwicklung des Landes zu systematischen Menschenrechtsverletzungen kommt: Fischern wird der Zugang zum Meer versperrt, es kommt zu Landenteignungen und die lokale Bevölkerung wird – wenn überhaupt – nur ungenügend über die geplanten Tourismusprojekte informiert. Von diesen negativen Auswirkungen sind in den untersuchten Regionen über 1200 Familien direkt betroffen. Die GfbV fordert Schweizer Reiseanbieter dringend auf, ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht wahrzunehmen.

Im Jahre 2014 reisten über 1,5 Mio. TouristInnen nach Sri Lanka. Mit über 20 000 BesucherInnen bildet die Schweiz die fünftgrösste Tourismusgruppe aus Westeuropa. Während die sri-lankische Regierung knapp 6 Jahre nach Beendigung des Bürgerkrieges nach aussen hin ein Bild von einem scheinbar zur Normalität zurückgekehrten Land verbreitet, sieht die Realität anders aus.
Der GfbV-Bericht untersuchte in den drei neu erschlossenen Tourismusregionen Kuchchaveli, Passikudah und Kalpitiya, ob und inwieweit Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Tourismusprojekten vorkommen und in welchem Masse die lokale Bevölkerung tatsächlich vom Tourismusboom profitiert. Die Bilanz ist ernüchternd: In den untersuchten Regionen versperren Hotels und Resorts Fischern den Zugang zum Meer, was die wirtschaftliche Existenz ganzer Familien massiv gefährdet. Des Weiteren kommt es zu Landenteignungen, und nur ein kleiner Teil der lokalen Bevölkerung findet im Tourismus ein Auskommen.

Schweizer Reiseanbieter in der Verantwortung

Trotz beunruhigender Menschenrechtsbilanz bieten mindestens 21 Schweizer Reiseanbieter Hotels in den drei untersuchten Tourismusregionen an. Die gegenwärtigen, freiwilligen Bemühungen einzelner Reiseanbieter, die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in ihrer Arbeit stärker zu gewichten, nimmt die GfbV zur Kenntnis. Der Bericht zeigt jedoch deutlich, dass diese Bemühungen nicht genügen, um in Sri Lanka fehlende Konsultationsverfahren, Landenteignungen, Umsiedelungen und Beschränkungen der Meereszugänge zu verhindern.

Forderungen der GfbV

  • Reiseanbieter dürfen keine Hotels anbieten, die auf enteignetem Land gebaut wurden, den Zugang zum Meer für lokale Fischerfamilien einschränken, Frauen und Minderheiten diskriminieren oder die gewerkschaftliche Organisation der Mitarbeitenden verbieten oder einschränken.
  • Reiseanbieter dürfen keine vom Militär geführten Hotels und andere touristische Aktivitäten des Militärs anbieten, solange nicht nachweislich festgestellt wurde, dass sie nicht auf widerrechtlicher Landaneignung oder anderweitigen Menschenrechtsverletzungen basieren.
  • Reiseanbieter müssen die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in ihrer gesamten Wertschöpfungskette – also auch bei den angebotenen Hotels und anderen touristischen Aktivitäten – regelmässig prüfen und sicherstellen, dass sowohl durch ihre eigenen als auch durch die Tätigkeit und die Aktivitäten ihrer Zulieferer und Dienstleister keine Menschenrechte verletzt werden.
  • Reiseanbieter sollen ihrerseits Beschwerdemechanismen einführen, die von der betroffenen Bevölkerung genutzt werden können. Menschenrechtsverletzungen im Tourismus muss konkret entgegengewirkt werden und Schäden müssen wieder gut gemacht werden.Des Weiteren fordert die GfbV die neue sri-lankische Regierung auf, ihre Tourismusstrategie zu revidieren, die bestehenden Gesetze und Vorgaben durchzusetzen und die Bevölkerung, inklusive aller Minderheiten, vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen. Sri Lanka benötigt wirtschaftliche Entwicklung im Tourismus – diese darf aber nicht auf Kosten von Menschenrechtsverletzungen, Landenteignungen oder Vertreibungen gehen. Schweizer Reiseanbieter sind nun gefordert, genauer hinzuschauen und ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in Sri Lanka wahrzunehmen.

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