20. August 2014
Medienmitteilung
Schweizer TamilInnen unter Terrorverdacht: Bundesrat weist Terrorvorwürfe der sri-lankischen Regierung ab
In seiner Antwort auf die Interpellation Tschümperlin hält der Bundesrat fest, dass die Liste mit tamilischen Diaspora-Organisationen, welche Sri Lanka im April 2014 unter Terrorismusverdacht stellte, in der Schweiz keine Anwendung findet und bei der Ausarbeitung der aktualisierten Asyl- und Wegweisungspraxis für Sri Lanka berücksichtigt wurde. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) begrüsst diesen wichtigen Schritt, fordert das Bundesamt für Migration (BFM) jedoch auf, von Wegweisungen tamilischer Asylsuchenden abzusehen.
Anfang April hat die Regierung Sri Lankas eine Liste mit 15 tamilischen Diaspora-Organisationen und 424 Privatpersonen veröffentlicht, welche unter Terrorismusverdacht fallen. Davon sind sechs der Organisationen in der Schweiz aktiv und neun Privatpersonen in der Schweiz wohnhaft. Im Anschluss darauf wollte Nationalrat Andy Tschümperlin (SP/SZ) vom Bundesrat wissen, welche Konsequenzen diese Liste für die TamilInnen in der Schweiz hat.
In seiner Antwort hält nun der Bundesrat fest, dass diese Liste keine Rechtsfolgen in der Schweiz habe. Allerdings können in der Schweiz terroristische Aktivitäten im Sinne des Schweizerischen Strafrechts verfolgt werden. Weiter weist der Bundesrat auch auf die Schweizerischen Geldwäschereibestimmungen hin, welche vorgeben, dass bei begründetem Verdacht auf Terrorismusfinanzierung Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) erstattet werden muss. In Bezug auf Wegweisungen nach Sri Lanka versichert der Bundesrat, dass die Konsequenzen, welche die Liste für Menschen tamilischer Herkunft haben kann, bei der Ausarbeitung der aktualisierten Asyl- und Wegweisungspraxis für Sri Lanka gebührend berücksichtigt wurden.
Die GfbV begrüsst, dass die von der Regierung Sri Lankas publizierte Liste keine Rechtsfolgen in der Schweiz hat und in der aktualisierten Wegweisungspraxis berücksichtigt wurde. Da die Menschenrechtssituation in Sri Lanka weiterhin äusserst besorgniserregend ist, fordert die GfbV das Bundesamt für Migration auf, von Wegweisungen nach Sri Lanka gegenwärtig abzusehen.