18. Januar 2013
Medienmitteilung
Quecksilberkonvention: Schweiz kann über Goldhandel Quecksilberemissionen beeinflussen
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) begrüsst das Engagement der Schweiz für ein wirksames internationales Übereinkommen zur Reduktion der Quecksilber-Emissionen und fordert von der Schweiz als erste konkrete Massnahme ein Importverbot von «schmutzigem Gold»: Nur noch Gold, das ohne Freisetzung von Quecksilber abgebaut wurde, soll in die Schweiz eingeführt und hier verarbeitet werden dürfen.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker begrüsst die Bemühungen der Schweiz, auf internationaler Ebene verbindliche Vorgaben zu entwickeln, um die Freisetzung von Quecksilber in die Umwelt zu senken. Rund ein Drittel der weltweiten durch Menschen verursachten Quecksilberemissionen stammen aus dem Gold-Kleinbergbau. Um ein Gramm Gold zu gewinnen, werden zwischen drei und fünf Gramm Quecksilber benötigt. Dieses gelangt beim Schürfvorgang infolge der oft mangelhaften Sicherheitsvorkehrungen oft ungehindert in die Umwelt.
Auch der industrielle Goldbergbau ist für die Emission von Quecksilber verantwortlich. In Minen, die im Tagebauverfahren Gold schürfen, wird teilweise als Nebenprodukt auch Quecksilber aus dem Gestein gelöst. Bei schwerwiegenden Unfällen wird dabei die Umwelt und die Gesundheit von Menschen gefährdet, wie beispielsweise im Juni 2000, als im Umfeld der Mine Yanacocha rund 150 Kilogramm Quecksilber ausgelaufen sind und 900 bis 1’000 Personen vergiftet wurden.
Als wichtigste Drehscheibe im Goldhandel hat die Schweiz die Möglichkeit, über Handelsbestimmungen die Verwendung und Kontrolle von Quecksilber im Zusammenhang mit Goldabbau zu senken. Denn die Schweiz ist im Goldbusiness nicht ein Marktplayer unter vielen, sondern mit den vier Gross-Raffinerien und einem Marktanteil von mindestens einem Drittel der wichtigste Marktteilnehmer in der Verarbeitung von Rohgold. Aufgrund ihrer Marktmacht kann die Schweiz die Goldbranche nachhaltig beeinflussen. Deshalb soll die Schweiz als erste konkrete Massnahme zur Senkung der Quecksilber-Emissionen nur noch Gold importieren und hier verarbeiten, welches ohne Freisetzung von Quecksilber abgebaut wurde.
Allerdings löst die Kriminalisierung der Kleinschürfer die Probleme nicht. Diese haben ihre Heimat oft unter dem Druck der Armut verlassen und sind auf ein Einkommen angewiesen. Es gilt, Lösungen zu finden, die den Kleinbergbau formalisieren, einen kontrollierten Ausstieg und in der Übergangsfrist einen sorgfältigen Umgang mit dem hochgiftigen Quecksilber oder anderen Substanzen fördern. Zudem braucht es für die Menschen, die heute vom Kleinbergbau leben, alternative Einkommensmöglichkeiten. Hier muss die Schweiz ihre Bemühungen intensivieren.