18. September 2024

Medienmitteilung

Petition «Rote Linie für die Schweiz» zuhanden von Bundesrat und Parlament eingereicht

Ohne Menschenrechte darf es keinen Ausbau des Freihandelsabkommens mit der Volksrepublik China geben: Das ist die Forderung der Petition, die heute von sieben zivilgesellschaftlichen Organisationen bei der Bundeskanzlei eingereicht worden ist.

Bei einem Ausbau des Freihandelsabkommens (FHA) mit der Volksrepublik China müssen die Menschenrechte in substanzieller Weise enthalten sein: Das ist die rote Linie, die dem Bundesrat und dem Parlament für die anstehenden Verhandlungen mit Peking heute gesetzt wurde. Die Gesellschaft für bedrohte Völker, der Uigurische Verein Schweiz, die Gesellschaft Schweizerisch-Tibetische Freundschaft, die Tibetische Frauenorganisation der Schweiz, der Verein Tibeter Jugend in Europa, die Tibeter-Gemeinschaft in der Schweiz und Liechtenstein sowie Campax haben dazu eine Petition übergeben. Die Forderung: «Wir werden ein Freihandelsabkommen ohne substanziellen Einbezug der Menschenrechte nicht akzeptieren, schliesslich verschlechtert sich die Menschenrechtslage in China immer weiter», sagt GfbV-Geschäftsleiterin Anna Leissing. Für Rizwana Ilham, Präsidentin des Uigurischen Vereins Schweiz, ist klar: «Die Schweiz muss endlich Verantwortung übernehmen: Eine Erweiterung des Freihandelsabkommens ohne Einbezug der Menschenrechte wird dieser Verantwortung nicht gerecht».

Für jede Unterschrift einen Zentimeter rote Linie

Vor der Petitionsübergabe zogen die beteiligten Organisationen gemeinsam mit Parlamentarier:innen eine symbolische rote Linie quer über den Bundesplatz. Der Bundeskanzlei wurde zudem ein 140,63 Meter lange rotes Seil überreicht, für jede der 14’063 Unterschriften einen Zentimeter. Ziel der Aktion ist es, den Bundesrat im Hinblick auf die Verhandlungen mit der Volksrepublik China daran zu erinnern, dass die Förderung der Menschenrechte ein Verfassungsauftrag ist (Art. 54 Abs. 2) und somit auch bei den anstehenden Verhandlungen einbezogen werden muss.

Die Forderung der Petition ist hochaktuell: Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Volksrepublik China starten am 23. September. Bundesrat und Kommission haben es abgelehnt, eine menschenrechtliche Folgeabschätzung des FHA durchzuführen. Ebenso verzichten sie auf die Aufnahme von verbindlichen Menschenrechtsbestimmungen im Verhandlungsmandat.

Schweiz verschliesst die Augen

Bundesrat und Parlament wehren sich gegen einen stärkeren Einbezug der Menschenrechte im Abkommen mit der Volksrepublik China, obwohl sich die Menschenrechtslage dort immer weiter verschlechtert. Rund eine Million Uigur:innen wurde bisher in so genannten «Umerziehungslagern» gesperrt, wo sie indoktriniert und viele auch gefoltert und vergewaltigt werden. Auch Zwangsarbeit und Zwangssterilisationen sind weit verbreitet. Derweil wird bis zu einer Million tibetische Kinder in Zwangsinternate gesteckt. Tibetische Nomaden und tibetische Dörfer werden über hunderte Kilometer zwangsumgesiedelt. Selbst in der Schweiz sind Tibeter:innen und Uigur:innen nicht vor den chinesischen Repressionen sicher. Das Ausmass dieser grenzüberschreitenden Form der Repression durch chinesische Akteure soll bald in Form eines Berichts als Antwort auf das Postulat 20.4333 vorliegen.

Die Schweiz ist neben Island und Serbien das einzige europäische Land, das ein Freihandelsabkommen mit China abgeschlossen hat. Die engsten Handelspartner der Schweiz in Europa sowie die USA ergreifen zunehmend Sanktionen gegen die chinesische Regierung, um sie für ihre Menschenrechtsverletzungen zur Verantwortung zu ziehen.  «Anders die Schweiz: Sie stellt immer noch Handelsinteressen über Menschenrechte», sagt Karma Gahler vom Verein Tibeter Jugend in Europa. «Die Schweizer Politik muss ihrer Verantwortung endlich nachkommen und sich nicht hinter einem vorgeschobenen Menschenrechtsdialog verschanzen», sagt Uwe Meya, Vorstandsmitglied der Gesellschaft Schweizerisch-Tibetische Freundschaft.

Ein Referendum droht

Die Gesellschaft für bedrohte Völker, der Uigurische Verein Schweiz, die Gesellschaft Schweizerisch-Tibetische Freundschaft, die Tibetische Frauenorganisation der Schweiz, der Verein Tibeter Jugend in Europa, die Tibeter-Gemeinschaft in der Schweiz und Liechtenstein sowie Campax halten denn auch an ihrer Forderung fest: Ohne Einbezug der Menschenrechte darf es keinen Ausbau des Freihandels mit der Volksrepublik China geben. Sollten diese Stimmen ungehört bleiben, werden sie das Referendum ernsthaft prüfen.

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