08. Juli 2016
Medienmitteilung
Neubeurteilung des SEM: Gefährdete Personen aus Sri Lanka weiterhin schützen!
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat eine umfassende Neubeurteilung der Lage in Sri Lanka vorgenommen. Für die Zuschreibung des Flüchtlingsstatus gelten fortan restriktivere Voraussetzungen. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) zeigt sich enttäuscht über diese Anpassung der Asyl- und Wegweisungspraxis für Sri Lanka. Durch diese Änderungen wächst nämlich die Gefahr, dass auch gefährdete Personen zurückgeschafft und vor Ort verhaftet, entführt oder gefoltert werden.
Das SEM hat nach einer Dienstreise nach Sri Lanka im Januar/Februar 2016 einen Bericht zur gegenwärtigen Situation im Land veröffentlicht und kommt darin zum Schluss, dass sich der Schutz der Menschenrechte substanziell verbessert habe. Dadurch sah sich diese Behörde veranlasst, für die Zuschreibung des Flüchtlingsstatus fortan restriktivere Kriterien anzuwenden.
Menschenrechtssituation kaum verbessert
Auch wenn sich in Bezug auf die Menschenrechtssituation punktuell positive Entwicklungen feststellen lassen, zum Beispiel bei der Pressefreiheit, hat sich die grundsätzliche Situation nicht verbessert. Vor allem der Fund von Munition und einer „Suizid-Jacke“ Ende März 2016 in Jaffna haben zu einer weiteren Verschärfung der Situation geführt. So kommt es wieder vermehrt zu Entführungen, willkürlichen Verhaftungen und auch Folterungen durch die Sicherheitskräfte. Das alles schlägt sich im Norden und Osten des Landes in einem allgegenwärtigen „Klima der Angst“ nieder. „Das SEM ist in seinem Bericht nur am Rande auf die neusten Entwicklungen in Sri Lanka eingegangen, was die Kernaussage enorm verfälscht“, meint Yves Bowie, Kampagnenleiter bei der GfbV.
Systematische Anwendung von Folter
Trotz anderslautenden Versprechungen der sri-lankischen Regierung wird vor allem bei Befragungen auch weiterhin systematisch Folter angewendet, was mehrere Berichte von Nichtregierungsorganisationen und UNO-Mitarbeitern belegen. „Daher ist es enorm wichtig, dass gefährdeten Personen auch weiterhin in der Schweiz Schutz gewährt wird“ betont Yves Bowie. Der von der sri-lankischen Regierung eingeleitete Reformprozess ist zwar begrüssenswert. Bisher wurde aber nur sehr wenig davon umgesetzt. So ist beispielsweise das drakonische Antiterrorismusgesetz (PTA) aus der Kriegszeit weiterhin in Kraft und kommt auch rege zur Anwendung.
Die GfbV fordert daher das SEM auf, keine Rückschaffungen unter Zwang nach Sri Lanka durchzuführen. Es muss unbedingt verhindert werden, dass sich die Fälle von 2013 wiederholen, als zwei aus der Schweiz rückgeschaffte Personen in Sri Lanka gefoltert wurden.