14. September 2021
Medienmitteilung
Nationalrat fordert konsequente Menschenrechtspolitik gegenüber China
Mit 106 zu 81 Stimmen bei einer Enthaltung hat sich der Nationalrat heute für eine wirksamere Menschenrechtspolitik gegenüber China ausgesprochen. Die angenommene Motion fordert den Bundesrat auf, konkrete Massnahmen zu ergreifen, damit Menschenrechtsanliegen bei sämtlichen bilateralen und multilateralen Treffen kohärent umgesetzt werden. Dies ist ein Erfolg für die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), welche seit Jahren die ungenügende Wirkung des bilateralen Menschenrechtsdialogs kritisiert und eine stärkere Verknüpfung von Wirtschaft und Menschenrechten fordert.
Mit der im März veröffentlichten China-Strategie liegt erstmals ein umfassender Orientierungsrahmen für die Schweizer China-Politik vor. Die GfbV kritisierte jedoch schon damals, dass die Bereiche Wirtschaft und Menschenrechte darin nur ungenügend miteinander verbunden seien. Die heute von Nationalrat verabschiedete Motion fordert den Bundesrat nun auf, Massnahmen und Ziele entsprechend zu konkretisieren.
Konsequente Thematisierung statt punktueller Dialog
Die Motion fordert, dass der bilaterale Menschenrechtsdialog abgeschafft und in eine konsequente Thematisierung von Menschenrechtsanliegen bei sämtlichen Treffen und Gesprächen mit China und auf allen Hierarchieebenen überführt wird. «Der bilaterale Menschenrechtsdialog wird insbesondere vom Privatsektor seit Jahren als Ausrede benutzt, um Menschenrechtsanliegen in den direkten Wirtschaftsbeziehungen auszuklammern», sagt Angela Mattli, Kampagnenleiterin der GfbV. Dass der Dialog als punktuelles Instrument nicht zielführend ist, zeigt sich unter anderem daran, dass China ihn seit Jahren aussetzt. «Hier braucht es eine wirkungsvolle Mischung von Massnahmen auf unterschiedlichen Ebenen, um die Hebelwirkung zu vergrössern. Die vom Nationalrat angenommene Motion setzt hier an», sagt Mattli. Eine weitere Forderung der Motion soll indes sicherstellen, dass die dafür nötige Fachkompetenz im Bereich Menschenrechte bei der Schweizerischen Auslandsvertretung in China ausgebaut wird. Ebenso sollen Menschenrechtsverteidigerinnen und –verteidiger in China noch stärker unterstützt werden.
Beratungsangebote für Wirtschaft und Menschenrechte in China
Handlungsbedarf sah die GfbV bisher insbesondere bei der kohärenten Verankerung von Menschenrechten in der Schweizer Wirtschaft. Sie begrüsst deshalb die Forderung der Motion, ein Beratungsangebot für Schweizer Firmen und Institutionen in China aufzubauen. «Dass solche Unterstützungsmassnahmen für eine effektive menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung längst überfällig sind, zeigt sich gerade am Beispiel der staatlich vermittelten Zwangsarbeit in der Region Xinjiang», so Angela Mattli. «Es ist inakzeptabel, dass Schweizer Unternehmen an diesen schweren Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind, indem sie Produkte aus Zwangsarbeit in die Schweiz importieren oder ihre Produkte und Dienstleistungen an Firmen mit Zwangsarbeit verkaufen.» Die GfbV fordert den Ständerat auf, die Motion ebenfalls anzunehmen und somit die China-Strategie des Bundesrates kohärent umzusetzen.