27. März 2013

Medienmitteilung

Ausweitung des 48-Stunden-Verfahrens auf den Kosovo: Umsetzung der Migrationspartnerschaft statt Schnellverfahren!

Das Bundesamt für Migration BFM wendet seit dem 25. März 2013 das 48-Stunden-Verfahren neu auch auf Asylsuchende aus dem Kosovo an. Begründet wird die Ausweitung auf den Kosovo unter anderem mit der funktionierenden Migrationspartnerschaft. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) kritisiert diese Ausweitung, da der Kosovo nicht in der Lage ist, die nachhaltige Reintegration von Minderheiten zu gewährleisten. Dies zeigt die GfbV-Studie, welche Mitte März veröffentlicht wurde.

Das Bundesamt für Migration (BFM) wendet seit dem 25. März 2013 das 48-Stunden-Vefahren auch für den Kosovo an. Somit können rasche Rückführungen vollzogen werden. Von diesem Verfahren sind auch diskriminierte Minderheiten betroffen, insbesondere die Roma. Das BFM begründet die Ausweitung dieser im August 2012 eingeführten Praxis unter anderem damit, dass der Bundesrat den Kosovo seit 2009 als verfolgungssicheren Staat bezeichnet. Zwar handle es sich um einen „jungen Staat, der sich noch im Aufbau befindet, der aber grosse Anstrengungen unternimmt, um auch Minderheiten zu integrieren.“ Ausserdem stehe die Schweiz in regelmässigem Kontakt mit den kosovarischen Behörden, die im Rahmen der Migrationspartnerschaft unterstützt werden.

Dass die Anstrengungen des kosovarischen Staates jedoch lediglich auf dem Papier stattfinden und er die menschenwürdige Integration der Roma nicht gewährleisten kann, zeigt ein Bericht der GfbV, der Mitte März 2013 veröffentlicht wurde. Obwohl im Rahmen der Migrationspartnerschaft grosse Geldsummen eingesetzt werden, um die staatlichen Strukturen zu stärken, hat sich die Situation der Roma kaum verbessert. Die Studie zeigt, dass stattdessen die Roma-Rückkehrerinnen und Rückkehrer mittels kurzer Frist den Kosovo wieder verlassen, um im Schengenraum ein Auskommen zu finden. Dies liegt nicht nur an mangelnden ökonomischen Perspektiven, sondern auch an der unklaren Sicherheitslage.

Die Ausweitung des 48-Stunden-Verfahrens auf den Kosovo ist das falsche Mittel, um den Migrationskreislauf der Roma-Minderheit nach Westeuropa zu durchbrechen – das Gegenteil passiert. Wirkungsvoller und effizienter wäre es, die Migrationspartnerschaft konsequent anzuwenden. Soll sie nicht zur Farce verkommen, liegt es an der Schweiz, die wirtschaftliche und soziale Reintegration von Minderheiten einzufordern, anstatt sie per Schnellverfahren in den Kosovo zurückzuschicken.

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