06. September 2017

Medienmitteilung

Jenische, Sinti und Roma: Klage gegen Freiburger Berufsverbände und Tageszeitungen eingereicht

Mitte Juni publizierten drei Freiburger Berufsverbände, die Vereinigung Holzbau Schweiz und der Verband Schweizer Schreinermeister und Möbelfabrikanten ein gemeinsames Inserat in zwei Freiburger Tageszeitungen. Darin wurde die Bevölkerung davor gewarnt, „Fahrenden“ Gipser- oder Malerarbeiten, Plattenlegen sowie Schreiner- und Zimmerarbeiten anzuvertrauen. Gegen die Verbände und gegen die beiden Tageszeitungen wurde heute bei der Freiburger Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen Verletzung der Rassismusstrafnorm eingereicht. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) unterstützt diese Klage, da sie das Inserat als Ausdruck eines zunehmenden Antiziganismus in der Schweiz interpretiert.

Mit einem Warnhinweis an die Bevölkerung publizierten der Freiburger Malermeisterverband, die Vereinigung der Freiburger Plattenleger, der Freiburger Zimmer- und Schreinermeisterverband, die Vereinigung Holzbau Schweiz sowie der Verband Schweizer Schreinermeister und Möbelfabrikanten Mitte Juni ein gemeinsames Inserat in den Freiburger Tageszeitungen „La Liberté“ respektive „Freiburger Nachrichten“. Die Berufsverbände warnten in einem amtlich aussehenden Inserat die Bevölkerung davor, den „Fahrenden“ Gipser- oder Malerarbeiten, Plattenlegen sowie Schreiner- und Zimmerarbeiten anzuvertrauen. Diese Arbeiten würden „oft unter Missachtung der elementarsten Sicherheitsbestimmungen und eines minimalen Umweltschutzes ausgeführt“. Oft seien weder die Qualität noch die Dauerhaftigkeit der ausgeführten Arbeiten sichergestellt.
In einem Interview gibt Laurent Derivaz, Sekretär der oben erwähnten Freiburger Verbände an, dass es sich bei den „Fahrenden“ um eine illoyale Konkurrenz handle: „Diese Personen halten sich an keine Sicherheits- und Umweltbestimmungen. Und sie zerstören die Preise“, so seine Aussagen in „La Liberté„ vom 13. Juni 2017.

Reisendengewerbetätigkeit ist bereits jetzt stark reglementiert

Aus Sicht der GfbV wurde das Inserat mit dem Ziel veröffentlicht, Konkurrenz auf unlautere Weise auszuschalten. Denn die Erwerbstätigkeit von fahrenden Jenischen, Sinti und Roma ist bereits jetzt stark reglementiert und kontrolliert. Die Reisendengewerbetätigkeit ist in der Schweiz bewilligungspflichtig und muss mit einem Patent beantragt werden. Dies gilt sowohl für SchweizerInnen als auch für ausländische Personen. Der Antrag muss mindestens zwanzig Tage vor Beginn der Tätigkeit oder vor Ablauf der laufenden Bewilligung bei der zuständigen kantonalen Stelle oder bei dem ermächtigten Unternehmen oder Branchenverband eingereicht werden. Gesuchstellende Personen dürfen innerhalb der letzten zwei Jahre vor Einreichung des Antrages nicht wegen eines Vergehens oder Verbrechens verurteilt worden sein. Die erneuerbare Bewilligung wird in Form einer persönlichen und nicht übertragbaren Ausweiskarte für fünf Jahre ausgestellt. Für ausländische Reisende wird eine Bewilligung mit kürzerer Dauer abgegeben, in den meisten Kantonen für ein Jahr.

Inserat stigmatisiert Jenische, Sinti und Roma

Die Schweiz hat die „Fahrenden“ 1998 als nationale Minderheit anerkannt und letztes Jahr präzisiert, dass damit die Minderheiten der Jenischen und Sinti gemeint sind. Mit der Ratifizierung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten verpflichtet sich die Schweiz, die fahrende Lebensweise zu schützen. Dies beinhaltet insbesondere den Schutz vor Diskriminierung. Fahrende Jenische, Sinti und Roma sind in ihrer Erwerbstätigkeit vom Vertrauen der Bevölkerung abhängig. Sie haben oft einen festen Kundenstamm und leben davon, dass ihre Arbeit von „Mund zu Mund“ weiterempfohlen wird. Das Inserat stellt Arbeitsqualität und Arbeitsethik von Angehörigen dieser Minderheiten grundsätzlich in Frage und stigmatisiert sie aus Sicht der GfbV öffentlich. Dies kann fahrende Handwerker in der Ausübung ihres Berufs behindern und ihnen persönlich, beruflich und wirtschaftlich schaden. Nach Ansicht der Gesellschaft für bedrohte Völker verstösst das Inserat gegen Art. 261 bis des Schweizerischen Strafgesetzbuchs („Rassismusstrafnorm“). Die GfbV ist besorgt über den zunehmenden Antiziganismus in der Schweiz, den Rassismus gegenüber Jenischen, Sinti und Roma.

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