27. April 2023

Medienmitteilung

Gold aus Russland: Es braucht endlich Transparenz im Schweizer Goldgeschäft

Noch nie wurde mehr Gold aus Russland importiert wie im Februar dieses Jahres – trotz der Sanktionen wegen des Ukraine-Kriegs. Darunter könnte sich wohl auch Gold befinden, das Jewgeni Prigoschin, der berüchtigte Chef der Söldnertruppe Wagner in Sudan erworben hat. Das Beispiel zeigt: Es braucht endlich Transparenz im Schweizer Goldgeschäft, wie die Gesellschaft für bedrohte Völker es derzeit vor Bundesgericht durchsetzen will.

Der Goldabbau im Sudan finanziert wohl den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine mit, nämlich durch die dortigen militärischen und wirtschaftlichen Aktivitäten der berüchtigten Wagner-Söldnertruppen unter Jewgeni Prigoschin. Darüber berichteten zahlreiche Medien in den letzten Tagen. So unterstützt die Wagner-Truppe in den letzten Jahren autoritäre Regimes in Sudan, Tschad und Zentralafrika. Im Gegenzug zur militärischen Unterstützung erhält Wagner wirtschaftliche Vorteile, im Sudan zum Beispiel Zugriff auf die dortigen Goldvorkommen. Unterdessen ist die Schweiz der EU gefolgt und setzte die Wagner-Gruppe auf die Sanktionsliste gegen Russland.

Trotz der gegen Russland verhängten Sanktionen hat die Schweiz in den letzten Jahren nie so viel russisches Gold importiert hat wie im Februar 2023 – gemäss dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) angeblich ohne Verstösse gegen Sanktionen: So kaufte die Schweiz die 18,9 Tonnen Gold aus Russland via den Londoner Edelmetallmarkt. Darunter könnte sich auch Gold befinden, das im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen steht.

«Trotz Sanktionen gelangt russisches Gold in die Schweiz, das möglicherweise sowohl mit Menschenrechtsverletzungen im Sudan verbunden ist als auch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine mitfinanziert», kritisiert Christoph Wiedmer, Co-Geschäftsleiter der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV). «Dies zeigt: Für einen sauberen Goldplatz Schweiz braucht dringend Transparenz über die genaue Herkunft des eingeführten Goldes sowie gesetzlich verankerte Sorgfaltspflichten.»

GfbV fordert seit Jahren Transparenz

Mehr Transparenz könnte ein Entscheid des Bundesgerichts über einen Rekurs der GfbV schaffen: Ende März 2022 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Goldraffinerien die Herkunft des in die Schweiz importierten Goldes und ihre Lieferant:innen als Steuergeheimnis einstufen dürfen und damit die Öffentlichkeit kein Recht auf diese Informationen hat. Darauf reichte die Gesellschaft für bedrohte Völker beim Bundesgericht gegen diesen Entscheid Rekurs ein. Bis heute hat das Bundesgericht diesbezüglich keinen Entscheid bekannt gegeben.

«Ein Erfolg würde künftig das Risiko massiv reduzieren, dass einzelne Goldimporteure dubioses Gold importieren und dieses mit Hinweis auf das Steuer- oder Geschäftsgeheimnis vertuschen können. Grosse Fragezeichen um die Importe von russischem Gold könnten gelöst werden, und seriöse Goldraffinerien bräuchten diese Transparenz nicht zu fürchten», so Christoph Wiedmer.

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