07. Oktober 2015

Medienmitteilung

Geschäfte mit illegalem Gold – Schweizer Raffinerie Metalor unter Verdacht

Recherchen der Gesellschaft für bedrohte Völker Schweiz (GfbV) erhärten den Verdacht, dass illegal gewonnenes Gold in die Schweiz gelangt. Im Fokus des heute veröffentlichten Berichts der GfbV «Geschäfte mit illegalem Gold – Schweizer Raffinerie Metalor unter Verdacht» steht die Schweizer Raffinerie Metalor mit Sitz in Neuchâtel. Die GfbV hat den Weg des Goldes aus Peru in die Schweiz durchleuchtet und dabei festgestellt, dass die Sorgfalt punkto Goldeinkäufe der Raffinerien ungenügend ist. Sowohl die Goldraffinerie PAMP aus dem Tessin als auch Metalor haben in der Vergangenheit illegales Gold aus Peru verarbeitet. Der GfbV zugängliche Dokumente legen nahe, dass Metalor mit grösster Wahrscheinlichkeit auch heute noch illegales Gold aus Peru bezieht. Die Raffinerie streitet hingegen ab, Gold aus der umstrittenen Madre de Dios-Region zu beziehen.

Peru ist ein rohstoffreiches Land und gehört weltweit zu den grössten Goldproduzenten. Im letzten Jahrzehnt haben das rapide Wachstum der Rohstoffförderung und der gestiegene Goldpreis dem Goldhandel in Peru zu einem Boom verholfen. Organisierte kriminelle Strukturen kontrollieren den illegalen Goldhandel, der einhergeht mit einer Reihe weiterer Delikte wie Geldwäscherei, Zwangsarbeit, Steuerhinterziehung und Menschenhandel.

Metalor im Verdacht, Gold aus dubioser Herkunft zu beziehen

Ab dem Jahre 2008 kommen verschiedene Massnahmen und neue Gesetze gegen den wuchernden illegalen Goldhandel zur Anwendung. Ende Februar 2012 unterzeichnete der Staatspräsident eine neue Verordnung, die den gesamten illegalen Rohstoffabbau und deren Finanzierung, also auch den Kauf von Gold aus illegaler Quelle, unter Strafe stellt. Die peruanischen Behörden beginnen mit der Beschlagnahmung von Goldlieferungen sowie gegen dubiose Firmen aufgrund des Verdachts auf Steuerhinterziehung und Geldwäscherei strafrechtlich zu ermitteln. Eine Abnehmerin des Goldes ist unter anderen die Schweizer Raffinerie Metalor.

Laufende Verfahren gegen Metalor-Lieferantinnen

Ermittelt wird unter anderen gegen drei peruanische Firmen, von denen Metalor noch heute Gold bezieht. Das Exportunternehmen Minerales del Sur zum Beispiel exportiert wesentlich mehr Gold an Metalor als die Region, aus der das Gold stammt, offiziell produziert. Zudem nahmen ihre Exporte zu, nachdem andere Firmen, die aufgrund des Verdachts auf den Handel mit illegalem Gold ihre Tätigkeiten einstellten.

Einer der jüngsten Fälle mit Folgen für Metalor betrifft die Konfiszierung von mutmasslich illegalem Gold der Firma Famyr Group EIRL im Januar 2014, auch eine Lieferantin von Metalor. Da der Fall an die peruanischen Medien gelangte, hat Metalor an die Meldestelle für Geldwäscherei in der Schweiz im April 2014 eine Verdachtsmeldung eingereicht. Das Verfahren befindet sich zurzeit bei der schweizerischen Bundesanwaltschaft. Auch die peruanische Staatsanwältin für Geldwäscherei wird Rechtshilfe an die Schweizer Behörden im Zusammenhang mit dem konfiszierten Gold beantragen. Unter anderem erhofft sie sich daraus Informationen zu den Überweisungen in Millionenhöhe, die für den Kauf des Goldes an die dubiosen Firmen getätigt wurden.

Raffinerien und Staaten in der Pflicht

Angesichts der aus dem Bericht resultierenden Fakten verlangt die GfbV von den Raffinerien die rigorose Durchführung einer Sorgfaltsprüfung all ihrer Goldlieferanten, um zu garantieren, dass kein illegal gewonnenes Gold mehr in die Schweiz gelangt. Die Resultate dieser Sorgfaltsprüfung und Informationen zu den Goldlieferanten müssen zugänglich gemacht werden. Von der Schweiz fordert die GfbV die gesetzliche Einführung einer Sorgfaltsprüfungspflicht und andere Massnahmen im Sinne der Konzernverantwortungsinitiative, griffige Regelungen gegen den Import von illegalem Gold und ein starkes Engagement für eine menschenwürdige und ökologisch verträgliche Goldproduktion. Den peruanischen Staat fordert die GfbV auf, die Menschenrechte über die wirtschaftlichen Interessen zu stellen und den Zugang zu einem vereinfachten Formalisierungsprozess der Goldwäscher zu ermöglichen, die die Auflagen erfüllen wollen, oder ihnen alternative Erwerbsmöglichkeiten zu bieten.

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