01. Juli 2014

Medienmitteilung

Freihandelsabkommen Schweiz-China: Kein Grund zum Feiern – Menschenrechte bleiben auf der Strecke

Mit einer offiziellen Feier unter Teilnahme von Bundesrat Schneider-Ammann, Schweizer Wirtschaftsvertretern und einer hochrangigen chinesischen Delegation wird heute das Inkrafttreten des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und China besiegelt. Dabei stehen die wirtschaftlichen Interessen im Vordergrund – Menschenrechte bleiben auf der Strecke. Mit einer Aktion hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) heute Nachmittag gegen diese Ausklammerung von Menschenrechten protestiert.

Die Volksrepublik China hat erreicht, heute mit der Schweiz ein Freihandelsabkommen in Kraft zu setzen, welches das Wort Menschenrechte nirgends erwähnt. Dies wird China bestärken, auch bei Freihandelsabkommen mit anderen Ländern menschenrechtliche Aspekte auszuschliessen. Mit der Unterschrift akzeptiert aber auch die Schweizer Regierung, dass die Wirtschaftsinteressen den Menschenrechten übergeordnet werden. Besonders bedenklich ist dies im Hinblick auf die kommenden Freihandelsabkommen der Schweiz mit menschenrechtlich problematischen Ländern wie Russland, Kasachstan und Weissrussland sowie mit Malaysia, Indonesien und Indien. Mit einer Protestaktion mit der Botschaft „Free Trade with China: Human rights of no importance“ hat die GfbV heute Nachmittag auf drei besonders problematische Punkte im Freihandelsabkommen aufmerksam gemacht:

1. Verbindliche Klauseln zur Einhaltung der Menschen- und Minderheitenrechte fehlen.

So bleiben die Unterdrückung der Tibeter- und Uigurenminderheiten, Zwangsarbeit, die Ausbeutung der WanderarbeiterInnen und die Anwendung von Folter weiter bestehen.Im Vertragstext wird zwar auf die Charta der Vereinten Nationen verwiesen. Den Begriff «Menschenrechte» aber sucht man vergeblich. Damit kann der Vertrag auch bei schweren Menschenrechtsverletzungen weder gekündigt noch überarbeitet werden.

2. Weder der Bundesrat noch das Parlament haben das Abkommen dem Referendum unterstellt. Dies ist verfassungswidrig.

Gemäss einem Gutachten von Prof. Dr. Oliver Diggelmann (Ordinarius für Völker- und Staatsrecht an der Universität Zürich) vom 15. Februar 2014, ist das Freihandelsabkommen einerseits in den Augen eines Teils der Schweizer Bevölkerung in hohem Masse brisant oder gar untragbar, andererseits wegen seiner ökonomischen Dimension von besonderer Bedeutung. Daher verletzt die Nichtunterstellung des Freihandelsabkommens unter das fakultative Referendum gemäss Diggelmann die Verfassung.

3. Die Schweizer Regierung hat nie abgeklärt, ob das Freihandelsabkommen zu einer Zunahme von Menschenrechtsverletzungen führen kann.

Obwohl von zahlreichen NGO’s und Hilfswerken schon seit Jahren gefordert, hat die Schweiz nie abgeklärt, ob das Freihandelsabkommen zusätzliche Menschenrechtsverletzungen auslösen wird. Die UNO erwartet die Durchführung solcher Prüfungen (Human Rights Impact Assessment) und hat dazu Leitsätze entwickelt.

Die GfbV fordert die Schweizer Regierung auf, eine konsequente Menschenrechtspolitik durchzusetzen und verbindliche Menschenrechtsklauseln in allen Wirtschaftsverträgen einzubauen.

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